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Montag, den 06. Juli 2009

Lohn für Musik: Restverteilung  

.   Musiker, die nicht dem AARC-Verband angeschlossen sind, können beim Copyright Office in Washington bis zum 5. August 2009 eine Ausschüttung von Lizenzeinnahmen beantragen.

Das Amt erklärt in seiner Verfahrensankündigung vom 6. Juli 2009, dass 98% der Einnahmen an die Alliance of Artists and Recording Companies gingen.

Der Verband rege an, den Rest nach einer Anhörung zu verteilen, doch keinen Anhörungstermin anzusetzen, schreibt es. Hingegen will das Amt die 2005 und 2006 DART Sound Recordings-Gelder an Musiker ausschütten. Federal Register, Heft 74, Nr. 127, S. 31985. Nur Künstler und Anwälte dürfen am Verfahren teilnehmen, 37 CFR 350.2.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.