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Die Klägerin des ersten Prozesses ging daher gegen den damaligen Beklagten und seine Mitverschwörer vor und gewann wieder - wegen Missachtung des Gerichts. Das Bundesberufungsgericht des dritten Bezirks der USA entschied am 2. Juli 2009 in Sachen Larry Marshak v. Faye Treadwell et al., Az. 08-1771, dass das Gericht einen Contempt of Court feststellen und aburteilen konnte.
Zudem durfte das Instanzgericht die markenverletzende Sippschaft zur Auskunftserteilung verpflichten, damit die Markeninhaberin die rechtswidrig erhaltenen Gewinne aus dem Verstoß gegen das Nachahmverbotsurteil abfordern kann.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.