• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Mittwoch, den 08. Juli 2009

Urteile für den Bund  

Das Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks entschied heute diese Fälle:
  1. In Re Applied Materials Israel Ltd.
  2. Procter & Gamble Co. v. RNA Corp.
  3. Wingo v. U.S. Postal Service
  4. Hyde v. U.S.
  5. Joyce v. Dept. of Homeland Security
  6. Senyszyn v. Dept. of the Treasury
  7. In Re Northland Organic Foods Co.
  8. Fraser v. High Liner Foods (USA), Inc.
Der mit sachlichen Sonderzuständigkeiten ausgestattete United States Court of Appeals for the Federal Circuit, in Washington, DC ist für die gesamten USA örtlich zuständig und unterscheidet sich damit vom für Washington, DC örtlich zuständigen United States Court of Appeals for the District of Columbia Circuit.


Mittwoch, den 08. Juli 2009

Satellitenmusik wird teurer  

.   Welche Einnahmen erhalten Musiker und ihre Verlage für die Satelliten­radio­ausstrahlung von Werken? Der Streit um diese Gebühren zieht sich seit Jahren vor dem Copyright Office hin. Dieses legte einen Rahmen von 6 bis 8% der Sendereinnahmen fest. Er gilt für die Ausstrahlung.

Welcher Satz trifft vorübergehende Kopien, die Sender zur Vorbereitung der Ausstrahlung anfertigen? Das Amt betrachtet die Kopien als wertlos und bestimmte keinen Gebührensatz. Die Vertreter der Urheberrechtsinhaber zogen indigniert vor Gericht.

Das Bundesgericht der US-Haupstadt entschied am 7. Juli 2009 in SoundExchange, Inc. v. Librarian of Congress, Az. 08-1078, mit einer leicht lesbaren Begründung, dass das Copyright Office nach §112 Copyright Act den Wert der Kopien bestimmen muss und den Ausstrahlungs­satz nach §114 ermessensgerecht ermittelte. [Recht, Radio, Urheber, Copyright]







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.