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Montag, den 13. Juli 2009

Das Schweigen des Handelsvertreters  

.   Zum Schweigen verpflichtete eine Vertraulichkeitsvereinbarung einen Handelsvertreter, der die Hersteller wechselte. In Sachen State Industrial Products Corp. v. Beta Technology, Inc., Az. 08-60620, erörtert das Bundesberufungsgericht des fünften Bundesbezirks in New Orleans am 7. Juni 2009 die Risiken, die das zweite Unternehmen eingeht.

Auch wenn der Vertreter zurückwechselte, musste es den Prozess im Instanz- und Berufungsgericht überstehen, und der Fall wird unten noch einmal aufgerollt.

Also entstehen weitere erhebliche Verteidigungskosten, die nach der American Rule auch im Falle des Obsiegens in der Regel nicht erstattet werden. Die Anspruchsgrundlagen des Dramas beschreibt das Gericht so:
    State sought compensatory and punitive damages on claims of contempt of consent judgment and order, conspiracy to breach contract, tortious interference with business contracts, tortious interference with advantageous economic relations, misappropriation of confidential information, violations of the Mississippi Trade Secret Statute, and spoliation of evidence. Beta asserted counterclaims of tortious interference with business contracts and employment relationships.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.