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Dienstag, den 14. Juli 2009

Rechtswahl und Markenrecht  

LG - Washington.   Eine Rechtswahlklausel in einem aufgelöstem Lizenzvertrag erfasst nicht die Markenverletzungsansprüche gegen einen später hinzugetretenen Teilhaber des lizenznehmenden Unternehmens, entschied das Bundesberufungsgericht des zweiten US-Bezirks in der Entscheidung Gessler, et al. v. Sobieski Destylarnia, et al., Az. 07-2273.

Das Gericht erörterte die Frage, ob Ansprüche, die durch markenverletzende Handlungen neuer Teilhaber eines lizenznehmenden Unternehmens entstehen, Ansprüche sind, die aus dem Lizenzvertrag entstehen, arise out, oder aus ihm erwachsen, result from.

Der United States Court of Appeals for the Second Circuit gab dem Revisionsantrag am 13. Juli 2009 statt und verwies den Fall zur Neuentscheidung zurück. Die Ansicht des Instanzgerichts in New York, die Rechtswahlklausel sei einschlägig, teilte es nicht.

Die von Gessler vorgetragenen Ansprüche seien nicht ausdrücklich genannt und entsprängen, so wie es die Rechtswahlklausel fordert, auch nicht dem Lizenzvertrag, sondern dem einschlägigen Marken- und Wettbewerbsrecht.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.