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Donnerstag, den 16. Juli 2009

Police im Zweitmarkt  

LG - Washington   Ein unter Zwangsverwaltung stehender Fonds hatte in den Zweitmarkt für Versicherungspolicen investiert, also Erstinhabern Versicherungspolicen abgekauft und für Anleger gegen Einlagen, in diesem Fall gegen Übertragung von Grundbesitz, in die Vermögensverwaltung aufgenommen. Der klagende Anleger hatte dem Fonds angebotene Versicherungspolicen geprüft und nach einzelvertraglichen Verhandlungen in den Fonds investiert.

Nachdem der Fonds wegen finanzieller Schwierigkeiten unter Zwangsverwaltung gestellt wurde, behauptet der Anleger Eigentums- oder Pfandrechte an konkreten Policen, die ihm direkte Verwertungsmöglichkeiten böten.

Das Bundesberufungsgericht des sechsten US-Bezirks erörterte am 15.Juli.2009 in der Sache Quelling v. Trade Partners et al., Az.08-2328, ob die Due Diligence des Investors und die einzelvertraglichen Verhandlungen vor dem Erwerb des Anteils an einem Fonds Eigentums- oder Pfandrechte begründen.

Hierzu, führt das Gericht aus, müsste der Erwerber zunächst eine stärkere verfestige Rechtsposition im Verhältnis zu anderen Gläubigern nachweisen. Diese entstehe nicht durch eine Due Diligence und einzelvertragliche Verhandlungen, die im Ergebnis nicht zu stärkeren Eigentumsrechten als die anderer Anlegern führen.

Deswegen könne der Erwerber im Rahmen der Zwangsverwaltung auch keine vorrangigen Eigentums- oder Pfandrechte an einer bestimmten Police gegenüber der Fondsverwaltung geltend machen. Seine Rechte beschränken sich wie die anderer Anleger auf ein Scheibchen vom geschrumpften Kuchen.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.