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Sonntag, den 26. Juli 2009

Produkthaftung: Anspruch ohne Schaden?  

.   Vier Jahre lang nutzte eine Familie ein Kinderbett. Dann erfuhr sie, dass das Bett gefährlich ist und der Hersteller eine Nachrüstung anbietet, und verklagte ihn mit einer Sammelklage auf Schadensersatz.

Das Bundesberufungsgericht des achten Bezirks erklärte am 22. Juli 2009 in Sachen John O'Neil et al. v. Simplicity, Inc., Az. 08-2278, dass keine Produkthaftung besteht, wenn kein Schaden eintritt. Die Klage schließt von der Sammelklägergruppe Käufer aus, bei denen sich ein Schaden manifestierte.

Die Begründung der Abweisung greift dabei auf den neuen Präzedenzfall Ashcroft v. Iqbal, 129 S. Ct. 1937, 1949-50 (2009), des Supreme Court der USA zur Klagespezifizität und die Grundsätze in Briehl v. General Motors Corp., 172 F.3d 623, 627 (8th Cir. 1999), über das Schadenserfordernis zurück. Zudem ist ein vertragsrechtlicher Anspruch nach dem Verkauf der kontrahierten Sache verfehlt, entscheidet der United States Court of Appeals for the Eighth Circuit.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.