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Sonntag, den 09. Aug. 2009

Obama als Hitler  

.   Der Gesetzesentwurf zur Einführung einer allgemeinen Krankenver­sicherungs­pflicht vereint die Opposition unter der Fachkraft Palin und der Giftschlange Gingrich, die schon Clinton zu Fall brachte. Wieso sich Extremisten gegen einen Versicherungsschutz wehren, ist unklar. Doch gewinnen sie an Einfluss. Ob ihre öffentlich­keitswirksamen Proteste ein Versicherungs­gesetz verhindern können, wird sich erst nach den Kongress­ferien zeigen.

Palins Behauptung, Euthanasie im Stile Hitlers werde die Folge der Obama-Gesetzgebung sein, ist ein heftiger Vorwurf. Im Gesetzes­entwurf steht davon nichts. Altgouverneurin Palin kritisiert vehement das Fantom-Konzept.

Plötzlich sind die Republikaner vereint. Sie formieren sich hinter einer gemeinen, gemeinsamen Unterstellung. Die verzeifelte Opposition gegen Obama wird zum Sommerhit. Der Hass ist geschürt. Das hat mit Fakten nichts zu tun. Dass nur am Sockel Obamas gewackelt werden soll, versteht man außerhalb Washingtons nicht. Wütende Demagogen haben das Zepter weggerissen. Originalton Palin:
    The America I know and love is not one in which my parents or my baby with Down Syndrome will have to stand in front of Obama's 'death panel' so his bureaucrats can decide, based on a subjective judgment of their 'level of productivity in society' whether they are worthy of health care. Jordan Fabian, Gingrich: Palin concerns about euthanasia warranted, The Hill, 9. August 2009.


Sonntag, den 09. Aug. 2009

Nr. 111: Sotomayor, Latina  

.   Am 8. August 2009 wurde Richterin Sotomayor als 111. Justice des Obersten Bundesgerichtshofs der Vereinigten Staaten in Washington, DC eingeschworen. Als stolze Latina feiert sie die spanisch­sprachige Bevölkerung der USA; als ebensolche rief sie in der Vorstellung mancher englisch­sprachiger Amerikaner Besorgnis hervor. Im Supreme Court an der First Street, N.E. arbeiten neun Justices und ein Chief Justice.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.