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Samstag, den 15. Aug. 2009

USA-Beweisverfahren: Zuständigkeit  

LG - Washington.   Zur Ermittlung der sachlichen und örtlichen Zustän­digkeit braucht das Gericht nicht unbedingt 20 Jahre, obwohl das vorkommt. Oft reichen im US-Prozess sechs bis zwölf Monate. Dann kann die Abweisung erfolgen, bevor überhaupt eine Klageerwiderung eingereicht ist.

Der Fall Compania Del Bajo Croni v. Bolivarian Republic of Venezuela, Az. 08-2706, entschieden am 14. August 2009, betrifft die Frage, ob der Richter nach Antrag der Parteien auf ein Beweisaus­forschungs­verfahren zur Ermittlung der Zustän­digkeit sein Ermessen als Herr des Verfahrens richtig ausübte.

Bei einem beklagten Staat war die sachliche Zustän­digkeit wegen der Staatsimmu­nität nach dem FSIA zu ermitteln. Das Bundes­berufungs­gericht des zweiten US-Bezirks bestätigt die Klagab­weisung des Bundesgerichts wegen fehlender Subject Matter Jurisdiction.

Das Gericht führte aus, dass die Entscheidung, ob eine jurisdictional Discovery gegen einen durch den Foreign Sovereign Immunities Act geschützten Staat durchge­führt wird, im Ermessen des Gerichts liege. Ermitt­lungen seien nur umsichtig und zur Fest­stellung der Immunität anzustrengen.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.