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Samstag, den 22. Aug. 2009

Lohn bei Kommunikation nach Dienst?  

.   Sensation? Ein Anspruch auf Überstundenlohn ist zu prüfen, wenn ein Unternehmen das Personal zur Installation von Einrichtungen aussendet und es am Abend, nach getaner Arbeit, elektronische Ergebnisberichte an die Zentrale senden lässt, entschied in Sachen Rutti v. Lojack Corporation der Ninth Circuit Court of Appeals in San Francisco am 21. August 2009.

Der Anspruch auf Überstundenvergütung für die erwartete Nutzung elektronischer Geräte außerhalb normaler Dienstzeiten wird in den USA immer ernsthafter geprüft. Er kann eine erhebliche wirtschaftliche Belastung, insbesondere bei Nachforderungen im Rahmen einer Sammelklage wie in diesem Fall, bedeuten.

In der Praxis sollten die vergütungsfähigen Leistungen des Personals vertraglich und nach dem Recht der anwendbaren Einzelstaaten der USA geregelt sein, am besten im Arbeitsvertrag oder dem Employment Manual. Die Kommunikationsanforderungen außerhalb normaler Bürostunden nehmen schließlich unentwegt zu.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.