• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Sonntag, den 20. Sept. 2009

Netz-Neutralität als Gebot  

.   Seite 1 ist der passende Platz für diese Ankündigung im Wall Street Journal vom 19/20. September 2009: U.S. as Traffic Cop in Web Fight.

Die Nicht­verzerrung des Internetverkehrs durch Telekommuni­kations­unternehmen, und darunter insbesondere die Drahtlos­anbietern, soll am Montag als neue Regelung von der Federal Communications Commission vorgeschlagen werden.

Net Neutrality ist wegen beabsich­tigter Verzer­rungen mancher Leitungs­anbieter bedeutsam geworden, obwohl Verzerrungen per se rechtswidrig sind und daher gar keinen Regulierungs­bedarf stellen sollten.

Als Beispiel zitiert das WSJ den Skype-Eingriff auf dem iPhone durch AT&T. Das Google Voice-Verbot auf dem iPhone passt gleicher­maßen. GV funktioniert problemlos auf dem entdrosselten iPhone. Die Sperre stellt eine Verletzung des Kartell- und Kommunikations­rechts dar.

Vielen geht es bei der Gleich­behandlung dessen, was durch die Leitungen strömt, um Filme und andere Materialien mit erheblichen Datenmengen.

Die Leitungsinhaber wollen allerdings auch nach der Quelle des Materials differenzieren und an der bevorzugten Behandlung mancher Lieferungen verdienen. Ihnen ist Net Neutrality ein Dorn im Auge. Angesichts hoher Ausgaben bei Frequenzauktionen ist ihre Einstellung verständlich, doch mit dem Internet-Gemeinwohl unvereinbar.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.