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Montag, den 21. Sept. 2009

Urteile aus New York City  

.   Das in der Stadt New York City angesiedelte Bundesberufungsgericht des zweiten US-Bezirks verkündete heute neben anderen die folgenden Entscheidungen:
  1. Lindsay v. Ass'n of Prof'l Flight Attendants
  2. Hernandez v. Coffey
  3. Deiulemar Shipping SPA v. Probulk Carriers Limited
  4. Securities and Exchange Commission v. Drucker
  5. Wellesley v. Debevoise & Plimpton LLP and Dressler
  6. Dreyfuss v. Etelecare Global Solutions-US Inc.
  7. Deebs v. ALSTOM Transportation, Inc.
Der United States Court of Appeals for the Second Circuit ist für die Einzelstaaten Connecticut, New York und Vermont zuständig und arbeitet parallel zu den dortigen einzelstaatlichen Gerichten, jedoch beschränkt auf Fragen des Bundesrechts oder Fälle mit der Beteiligung von Parteien aus unterschiedlichen Staaten nach dem Prinzip der Diversity Jurisdiction.


Montag, den 21. Sept. 2009

Mit dem Typometer zum Supreme Court  

.   Bald beginnt die neue Amtsperiode des Obersten Bundesgerichtshofs der USA. Für Schriftsätze an den Supreme Court sei daher an die neuen Format- und Bescheinigungsregeln erinnert.

Am wichtigsten ist den neun Richtern der Schrifttyp. Das Gericht schreibt einen Schnitt aus der Century-Familie vor; die Größe beträgt 12 Punkt. Das Gericht stellt allerdings in seiner Übersicht vom 16. August 2007 nicht klar, mit welchem Betriebssystem die Schrift für die elektronische Dokumentenfassung gemessen wird. Unter Unix, Linux, OSX oder Windows kann sie anders erscheinen. Dann hilft dem Anwalt nur ein Typometer.

Fußnoten erscheinen als 10 Point. Das Gericht verlangt zudem eine unterzeichnete Bestätigung über die Einhaltung der Formatregeln, insbesondere die Textlänge, die nach Worten, nicht Seiten zu berechnen ist. Die Bescheinigung der für die Erstellung des Schriftsatzes verantwortlichen Person muss wie folgt lauten:
As required by Supreme Court Rule 33.1(h), I certify that the document contains _____ words, excluding the parts of the document that are exempted by Supreme Court Rule 33.1(d).
I declare under penalty of perjury that the foregoing is true and correct.
Executed on _____________, 20___.
__________________
(Signature)
Eine Verletzung der Formatbestimmungen stellt daher einen Meineid dar, den das Gericht zivil- und strafrechtlich verfolgen kann.

Andere wichtige Bestimmungen betreffen das Inhaltsverzeichnis, den Austausch von Schriftsätzen und insbesondere Amicus Curiae-Schriftsätze von Nichtparteien und ihre elektronische Zustellung an alle Beteiligten. Freunde des Gerichts müssen ausdrücklich bestätigen, dass The parties have consented to the filing of this brief.

Da bei Amicus Curiae-Schriftsätzen Bedenken wegen mangelnder Unabhängigkeit der Amici auftraten, ist die folgende Pflichtbestätigung heute von besonderer Bedeutung, und zwar schon bei der Planung des Prozessbeteiligung als Amicus Curiae:
No counsel for a party authored this brief in whole or in part, and no counsel or party made a monetary contribution intended to fund the preparation or submission of this brief. No person other than amicus curiae, its members, or its counsel made a monetary contribution to its preparation or submission.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.