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Dienstag, den 29. Sept. 2009

Internetrouter in USA: Bundesstraftat  

.   Der Bund genießt nach der Commerce Clause der Bundesverfassung weitreichende Zuständigkeiten, sobald die Grenzen eines Staates oder der USA überschritten werden. Das gilt auch für Telefonate und Internet-Verkehr, und im zivil-, straf- und verwaltungsrechtlichen Bereich.

Bei einer Strafverfolgung wegen Telefonaten und Internet-Chat in Florida stellte sich die Frage, ob der Bund zuständig wird, wenn ein Router in Virginia den Verkehr abwickelt.

Das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks bejahte diese Frage am 23. September 2009 im Fall USA v. Charles S. Faris, III. Wenn das zugrundeliegende Sexualdelikt in Deutschland erörtert worden, doch über einen Router in den USA gelaufen wäre, dürfte die Rechtslage vergleichbar sein.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.