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Samstag, den 03. Okt. 2009

US-Vertrag nach welchem Recht?  

.   Jeder Staat in den USA hat sein eigenes Vertragsrecht. Beim Flugzeugverkauf im besichtigten Zustand gab es Streit über die Wirkung des AS IS - WHERE IS-Verzichts auf Gewährleistungsrechte. Anwendbar konnte das Recht von drei US-Staaten sein.

In Sachen On Time Aviation, Inc. v. Bombardier Capital, Inc., Az. 09-0250, konnte sich das Gericht über die Notwendigkeit einer IPR-Prüfung hinwegsetzen. Es stellte nämlich fest, dass die drei potenziell anwendbaren einzelstaatlichen Rechtsordnungen der USA dieselbe Antwort auf die Frage boten, wie AS IS zu verstehen ist.

Das Bundesberufungsgericht des zweiten US-Bezirks stimmte mit einer knappen, doch lesenswerten Begründung am 2. Oktober 2009 dem Instanzgericht zu, dass der Begriff auch bei einer wechselnden Bezugnahme auf Flugzeug und Verkaufsgegenstand/Ausrüstung keinen Anlass zur Vertragsauslegung bietet.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.