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Donnerstag, den 15. Okt. 2009

Abwerbeverbot als Non-Compete Agreement  

.   Ein vertragliches Abwerbe­verbot bezeichnet das Bundes­berufungs­gericht des sechsten US-Bezirks am 14. Oktober 2009 als Non-Compete Agreement im Urteil im Fall Compass Group USA, Inc. v. Eaton Rapids Public Schools et al., Az. 09-1033, das die Wirksam­keit des Verbots in einem vergabe­rechtlich entstandenen Küchen­versorgungs­vertrag beurteilt.

Die Vertrags­laufzeit wurde mehrfach verlängert. Als der Vertrag aufgelöst wurde, übernahm die Beklagte Personal der Klägerin ohne ihre Erlaubnis. Die Beklagte gewann bei den Ansprüchen aus deliktischer Haftung, die die Klägerin dem Vertrags­verletzungs­anspruch hinzugefügt hatte.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.