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Freitag, den 16. Okt. 2009

Millisekunde in den USA: Gerichtsbarkeit  

.   Schwirrt mein Dollar nur eine Millisekunde durch das US-Finanzsystem, kann das US-Gericht über mich die Gerichtsbarkeit ausüben - das besagt der Präzedenzfall Winter Storm. Am 16. Oktober 2009 verwarf der United States Court of Appeals for the Second Circuit jedoch diese Rechtsprechung im Fall The Shipping Corporation of India Ltd v. Jaldhi Overseas Pte Ltd., Az. 08-3477.

Das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks mit Sitz in New York City stellte klar, dass seine alte Entscheidung zum Electronic Funds Transfer, EFT, Schaden im Gerichtsbezirk anrichtet und heftig angefochten wird. Wenn zwischen Ausländern elektronische Geldtransfers in der Währung der USA ganz minimal durch US-Finanzinstitutionen laufen, braucht damit nicht unbedingt die rechtliche Grundlage für die Zuständigkeit amerikanischer Gerichte gelegt zu werden, entschied es heute.

Die Urteilsbegründung bezieht sich auf einen Fall aus dem Seerecht, der auch Fragen der Staatsimmunität nach dem Foreign Sovereign Immunities Act aufwirft. Auf letztere ging der Appellate Court nicht ein, weil im Untergericht der FSIA miterledigt werden kann, nachdem Winter Storm nun unanwendbar ist.


Freitag, den 16. Okt. 2009

Verträge auf Englisch  

JB - Washington.   Auch in Deutschland werden Kenntnisse der englischsprachigen Vertragsgestaltung sowie der dazugehörigen Rechtssprache immer wichtiger. Daher bietet der Management Circle zusammen mit dessen Medienpartner, dem Verlag Recht der Internationalen Wirtschaft, Seminare zur Vertragsgestaltung auf Englisch an. Neben einer Einführung in das anglo-amerikanische Rechtssystem und dessen Kernprinzipien stehen vor allem die englische Vertragssprache, Schlüsselformulierungen für einen rechtssicheren Abschluss und die Vertragsstruktur im Vordergrund. Daneben sollen Fallstudien und Vertragsmuster die Teilnehmer in die Lage versetzen, Vertragsziele und -bestandteile richtig zu formulieren, typische Anglo-US Klauseln zu analysieren und Haftungsrisiken bei Vertragsverletzungen auszuschließen.

Bereits ausführlich zum Vertragsmanagement und zum Verhandeln in den USA hat auch der Herausgeber des GALJ in dem von Heussen herausgegebenen Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmangement Stellung genommen, das von Rechtsanwältin Carolin Schosser jüngst besprochen wurde.

Als in der Vertragsgestaltung in den USA und transatlantisch tätiger Rechtsanwalt stellt er in für Nichtamerikaner verständlicher Weise die Technik der Vertragsplanung, der Gestaltung des Vertragsdesigns, das Führen der Vertragsverhandlungen und schließlich in die abschließende Vertragsdurchführung dar, um so Deutschen, die Vertragsbeziehungen in die USA knüpfen wollen, den Einstieg in diesen immer wichtiger werdenden Teil des US-amerikanischen Rechts zu erleichtern.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.