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Sonntag, den 18. Okt. 2009

Versicherungsrecht in den USA  

JB - Washington.   Michael J. Warning und Clemens Kochinke schildern in ihrem jüngst erschienenen Aufsatz Ansprüche aus Vertragsverletzungen und die voluntary payment doctrine am Beispiel eines Sammelklageantrags eines Versicherungsnehmers gegen einen Versicherungskonzern die Voraussetzungen eines Anspruchs aus Breach of Contract und dessen möglicher Hemmung nach der sogenannten voluntary Payment Doctrine und geben eine rechtliche Analyse der Entscheidung.

Der Kläger hatte gegen die Erhöhung seiner Versicherungsprämien geklagt. Die Autoren erläutern die Ausführungen des Bundesberufungsgerichts des zweiten US-Bezirks zu den Gesichtspunkten der Vertragsverletzung, der Annahme der Vertragsänderung durch Zahlung der Versicherungsprämien sowie des unlauteren Geschäftsgebarens des Versicherungskonzerns.

Obwohl das Versicherungsrecht in den USA einzelstaatlich geregelt ist, biete diese Entscheidung einen guten Einblick in das US-amerikanische Recht, da auch in anderen Bundesstaaten vergleichbare Ansprüche und Einwendungen existierten. Der Aufsatz ist in der Zeitschrift Versicherungsrecht, Auslandsbeilage, VersR 2009, Heft 4, S. 49, veröffentlicht.


Sonntag, den 18. Okt. 2009

Staat und Kirche: Trennung am Pier  

.   Eine neue Sonderverordnung des Bush'schen Heimat­landes­sicherheits­ministeriums trennt eine kirchliche Prozession und Seefahrer von einem Feuerwerk an einem Pier in San Diego. Die VO bleibt am 19. Oktober 2009 zwei Standen lang in Kraft.

Entgegen den Bestimmungen des Administrative Procedure Act wird die Verordnung nicht der Öffentlichkeit zur Stellungnahme vorgelegt, sondern lediglich zur Kenntnisnahme. Im deutschen Recht entspräche die VO eher einem VA.

Welche Gesetze und Erwägungen die Coast Guard im Department of Homland Security berücksichtigte, legt sie im Federal Register, Band 74, Heft 200, S. 53410, vom 19. Oktober 2009, unter Catholic Church Procession; San Diego Bay, San Diego, CA, dar.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.