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Donnerstag, den 29. Okt. 2009

Fremdes Recht im US-Gericht  

.   Einer der lesenswertesten Richter der USA verfasst die Urteilsbegründung im Fall Sunstar, Inc. v. Alberto-Culver Company, Az. 07-3288. Er möchte den Streit am liebsten hochkant aus dem Bundesberufungsgericht des siebten Bezirks werfen.

Der Prozess betrifft jedoch eine wichtige Frage: Wie ist ausländisches Recht zu würdigen, wenn überhaupt, wenn der dem Streit zugrunde liegende Vertrag des Recht eines Staates der USA anwendbar macht, jedoch ein bestimmter Vertragsbegriff nur aus dem Verständnis des ausländischen Rechts erklärbar ist?

Richter Posners Entscheidung vom 28. Oktober 2009 betrifft das Markenrecht und den japanischen Begriff für einen Exklusivlizenznehmer mit erbpachtähnlichen Rechten, Senyoshiyoken, doch geht die Bedeutung seiner Entscheidung weit über den engen Anwendungsbereich seines Urteils hinaus. Er zeigt den Richter seines Bezirks, dass sie sich selbst im ausländischen Recht schlau machen und ihre Erkenntnisse den Geschworenen vorkauen müssen.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.