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Sonntag, den 15. Nov. 2009

Plausible Klage? Teilabweisung  

.   In Ashcroft v. Iqbal, Az. 07-1015, bestimmte der Oberste Bundesgerichtshof der USA am 17. Mai 2009, dass nicht jede an den Haaren herbeigezogene Behauptung eine zulässige Klage bildet.

Das unterste Bundesgericht in Washington verband am 13. November 2009 diesen Grundsatz in einer lesenwerten Beschlussbegründung mit der Schlüssigkeitsprüfung im ersten Verfahrensschritt.

In Sachen Martha Akers v. Beal Bank et al., Az. 09-0724, erklärt es leicht nachvollziehbar, dass die Darlegungen in einer Klage gegen eine Bank von der sich selbst vertretenden Klägerin nicht nur possible, sondern auch plausible sind. Der Anspruch aus Vertragsrecht darf weiterverfolgt werden. Der aus deliktischer Haftung wird schon in diesem Stadium des US-Prozesses abgewiesen.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.