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Samstag, den 21. Nov. 2009

Anwaltsgeheimnis im US-Steuerstrafprozess  

.   Eine $22 Mio.-Schenkung von einem US-Unternehmen an eine verbundene Isle of Man-Körperschaft löst ein Steuerstrafverfahren in den USA aus. Zur Eröffnung des Prozesses muss der Staat die Geschworenen der Grand Jury überzeugen, dass die Anklage geboten ist.

Dazu benötigt er Beweise, die er vom Unternehmen fruchtlos, dann von dessen Rechtsanwalt mit einer Subpoena-Aufforderung begehrt. Der Anwalt verweigert unter Berufung auf das Anwaltsgeheimnis, das Attorney-Client Privilege.

Das Bundesberufungsgericht des vierten US-Bezirks bestimmt am 20. November 2009 in Sachen United States of American v. Under Seal, Az. 08-4816, dass das Geheimnisschutzrecht wegen der Ausnahme zur Straftat eines Mandanten verfallen ist:
The invocation of the crime-fraud exception requires a prima facie showing that "(1) the client was engaged in or planning a criminal or fraudulent scheme when he sought the advice of counsel to further the scheme, and (2) the documents containing the privileged materials bear a close relationship to the client's existing or future scheme to commit a crime or fraud." In re Grand Jury Proceedings # 5, 401 F.3d at 251 AaO 8.


Samstag, den 21. Nov. 2009

Getwittertes Fallrecht: USA  

Von den obersten Bundesgerichten der USA
Keine Klage gegen Gerichte: GALLO-RODRIGUEZ v. SUPREME COURT OF THE UNITED STATES, DCDC, 19. Nov. 2009, http://dcdc.rex.im

Rechtswahl, Schiedsklausel, Arbitration, Steel Corp of the Philippines v. Intl Steel Services, 3rd. Cir, 19.Nov. 2009, www.ca3.uscourts.gov

Sind Empfehlungen des Beraters zu folgen / Firmenkauf: SmartTran Inc v. Alpine Confections, 3rd Cir., 19. Nov. 2009, www.ca3.uscourts.gov

Krankenversicherung, Ehepaar Frau+Frau, In the Matter of Karen Golinski, 9th Cir., 19. Nov. 2009, www.ca9.uscourts.gov


Samstag, den 21. Nov. 2009

Witzbombe: Gerichte haben keinen Humor  

.   Deutsche im US-Knast, Amerikaner mit Unsicherheitsvermerk: Das Wort Bombe bringt Reisenden am Flughafen nicht als Ärger.

In Sachen Andrew Barker v. Transportation Security Administration, Az. 07-2709, bestätigt das Bundesberufungsgericht des ersten US-Bezirks einem Landsmann diese später Erkenntnis. Sein Gepäck war im Flugzeug, er erschien verspätet am Flugsteig: Bombe, sagt er, und seiner Festnahme folgt eine Untersuchung mit amtlichen Vermerken und einer Warnung, gegen die er sich vergeblich wehrt.

Das United States Department of Homeland Security darf so auch gegen harmlose Passagiere vorgehen, erklärt es am 20. November 2009, da dem Kläger die Aktivlegitimation zum Beschreiten des Rechtswegs fehlt.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.