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Samstag, den 26. Dez. 2009

Geld hat man zu haben  

.   Erinnerungen an das erste Semester ruft der Brief vom Gaswerk wach. Geld hat man zu haben, lehrte der Professor. Damit kommt man in Amerika nicht weit.

Am Heiligen Abend entschuldigt sich das Gaswerk für sein Versehen, nicht die Novemberrechnung versandt zu haben. Sie werde demnächst eintreffen, und das Zahlungsziel werde in den Januar 2010 verlegt. Nach den Weihnachtseinkäufen darf es nicht damit rechnen, dass jeder Amerikaner noch ein gedeckten Scheck ausstellen kann.

Ein Sturm der öffentlichen Entrüstung, dem sich Politiker und Medien anschließen, steht dem Versorger ins Haus. Vielleicht werden ihm auch Schadensersatzforderungen und politische Folgen angedroht.

Wer Geschäfte mit Verbrauchern in den USA macht, kann sich freuen, nicht das anbieterfeindliche deutsche Verbraucherschutzrecht beachten zu müssen; doch stellen auch Verbrauchergeschäfte in den USA komische Anforderungen an Anbieter. Vorkasse und Abschreiben lauten daher ihre Maximen.


Samstag, den 26. Dez. 2009

Getwittertes Fallrecht: USA  

.   Aus den Bundesgerichten
Polehinke v. Jeppesen-Sanderson, Haftung für Flugkarte mit falschen Startbahndaten. 6th Cir., 23. Dez. 2009, http://bit.ly/5gtrQp

Old Granite Development, Ltd. v. City of Toledo. Enteignung, Ersatz 0$, Additur: 0$, 6th Cir., 23. Dez. 2009, http://bit.ly/6lt7B8

Maske v. Murphy, Ablehnung des Gerichts als Kangaroo Court, 10th Cir., 23. Dez. 2009, http://bit.ly/8ZldPw

Wright v. Compgeeks.Com, keine Kostenerstattung für Sieger, 10th Cir., 23. Dez. 2009, http://bit.ly/5c2sQk








CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.