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Mittwoch, den 06. Jan. 2010

Markenrecht, Vergleich, Auslegung

CK - Washington.   In den USA bestehen Marken nach Bundesrecht, Einzelstaatsrecht und Common Law-Recht. Welchem Recht unterfallen wohl Vergleiche über die Nutzung und Abgrenzung von Marken?

Vertragsrecht ist Sache der Einzelstaaten, wenn es nicht gerade um die Beschaffung des Pentagons von Panzern oder des Außenministerium von spitzen Griffeln geht.

Illustriert werden diese Grundsätze in einem vorbildlich formulierten Urteil des ersten Bundesberufungsgerichts in Sachen Great Clips, Inc. v. Hair Cuttery of Greater Boston, LLC et al., Az. 09-1376, vom 5. Januar 2009. Es betrifft die Auslegung eines Erledigungs-, Verzichts- und Abgrenzungsvertrags für zwei Marken im selbem Dienstleistungsspektrum.

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Getwittertes Fallrecht: USA

CK - Washington.   Entscheidungen aus den obersten Bundesgerichten:
Marion v. TDI Inc, Dritthaftung bei Pyramiden-Betrug, 3rd Cir., 4. Jan. 2010, http://www.ca3.uscourts.gov/opinarch/065173p.pdf

United States Life v. Superior National, Schiedsverfahren unusual but fair, 9th Cir., 4. Jan. 2010, http://bit.ly/88fyUQ

Pendergast v. Sprint Nextel Corp., sittenwidrige Schiedsklausel bei Sammelklage, 11th Cir., 4. Jan. 2010, http://bit.ly/4qBwuy

Cornejo v. Bell, Grundsätze der Amtshaftung, 2nd Cir., 4. Jan. 2010, http://bit.ly/8FFuvf

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