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Donnerstag, den 11. März 2010

Getwittertes Fallrecht: USA

CK - Washington.   Aus den Bundesgerichten
Waugh v. Anheuser-Busch InBev, Verjährung der Urheberverletzung, DCDC, 10. März 2010, http://bit.ly/92CpCL

Russian Media Group v. Shai Harmele, eV gegen rechtswidrige TV-Ausstrahlung, 7th Cir., 10. März 2010, http://bit.ly/bVMGyd

Citigroup Global Mrkt v. VCG Spec Opp Master Fund, Hedge Fund eV-, Makler- und Schiedsfragen, 2nd Cir., 10. März 2010, http://bit.ly/aWdVTE


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Zahlungsansprüche ohne Gewerbeschein

PM - Washington.   Nach deutschem Recht muss jeder Gewerbetreibende eine Anzeige über die Aufnahme seiner gewerblichen Tätigkeit abgeben. Zwar gilt der Grundsatz der Gewerbefreiheit, bestimmte Tätigkeiten bedürfen aber dennoch einer Genehmigung. Wird der Betreibende gleichwohl tätig, begeht er eine Ordnungswidrigkeit, die die §§143 ff. GewO regeln.

Das bedeutet aber nicht, dass vertragliche Ansprüche zwischen den Parteien nach §134 BGB nichtig sind. Auch wenn ein Gewerbetreibender eine Leistung ohne die entsprechende Erlaubnis erbringt, ist das Rechtsgeschäft daher gültig und der Anspruch auf Gegenleistung besteht weiterhin fort.

Das sieht das Recht von Michigan anders, wie das US-Bundesberufungsgericht für den sechsten Bezirk entschied. In dem knappen, doch lesenswerten Urteil Another Step Forward v. State Farm Mut. Auto. Ins. Co., Az. 09-1551, erörtert es die Frage, ob nur gültig lizensierte Pflegedienstleistungen einen Vergütungsanspruch begründen können. Da dem Berufungskläger die erforderliche Genehmigung fehlte, verneinte es den Anspruch.

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