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CK - Washington. Alles Wertvolle, was nicht offengelegt wird, eignet sich im Prinzip als Geschäftsgeheimnis und kann durch ein NDA geschützt werden. Der Geheimnisschutz in den USA reicht für Trade Secrets sehr weit.
Und ein Non-Disclosure Agreement oder Confidentiality Agreement ist billiger als die Anmeldung eines Patents oder die Eintragung eines Urheberrechts. Über das NDA kann man trotzdem mit dem Geheimnis Geschäfte machen: Beispielsweise kommt in jeden Softwarekundenvertrag die Geheimhaltungsklausel - fertig. Keine Offenlegung des Quellkodes im Urheberrechtsamt und doch perfekter Schutz.
Beliebt ist das NDA beim Vermarkten einer Geschäftsidee. Erst das NDA, dann die Offenlegung lautet der Grundsatz. Das NDA ist unverzichtbar. Die umgekehrte Reihenfolge lässt die Wirkung des NDA verpuffen, wie das Urteil in Take it Away, Inc. v. The Home Depot, Inc., Az. 09-1336, des Bundesberufungsgerichts des ersten US-Bezirks vom 15. April 2010 in einer schönen Schilderung bestätigt.
CK - Washington. Aus den Bundesgerichten
Take It Away, Inc. v. Home Depot, Inc., vorzeitiges Offenbaren=>nutzloses NDA =>Fehlschlag, 1st Cir., 15.4.2010, http://bit.ly/cPmM8t
Blankenship, Jr. v. USA Truck, Verhandlungsbetrug: Vertragsnichtigkeit ex tunc/ab initio, 8th Cir., 15.4.2010, http://bit.ly/awC1jT
Altheimer&Gray, Wer ist Kanzleipartner im Konkurs? Urteil v. Easterbrook verdient Literaturpreis, 7th Cir., 15.4.2010, http://bit.ly/bQd1X8
American Booksellers Foundation v. Ted Strickland, Jugendschutz, Meinungsfreiheit, EKommunikation, 6th Cir., 15.4.2010, http://bit.ly/9luLx1


