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Mittwoch, den 12. Mai 2010

A New START: Abrüstung auf ein Neues?  

GKM - Washington   Change war eines der Schlagwörter im Wahlkampf des US-Präsidenten Barack Obama. Vor rund einem Jahr verkündete Obama während seines ersten Europabesuchs als Präsident, dass langfristiges Ziel eine Welt ohne Atomwaffen sei. Im vergangenen April unterzeichneten er und der Präsident Russlands, Dmitri Medwedew, einen Vertrag über die weitere Abrüstung von strategischen Angriffswaffen.

Die Friedrich-Naumann-Stiftung hatte aus diesem aktuellem Anlass zu einem Frühstück mit Dr. Rainer Stinner, Mitglied des Bundestages und außenpolitischem Sprecher der FDP-Fraktion zum Thema The New START: A German Perspective eingeladen. Stinner kam dabei zu dem Ergebnis, dass es keine rein deutsche, sondern eine europäische Sicht gebe. Und diese Ansicht sei, dass the New START nicht nur eine Chance zur Abrüstung, sondern auch zu einer Veränderung der transatlantischen Beziehungen insgesamt sei. Auch das Verhältnis des Westens zu Russland unterliege dem Wandel: Russland sei ein wichtiger Akteur im Rahmen der zu bewältigenden weltpolitschen Probleme mit dem Iran und in Afghanistan.

Stinner nannte den unter dem Namen New START bekannten völkerrechtlichen Vertrag gar einen Paradigmenwechsel, der bislang unterschätzt worden war. Ein neuer Start im eigentlichen Wortsinne: Bereits 1991 wurde unter dem Namen Strategic Arms Reduction Treaty das als START I bekannte Abrüstungsabkommen zwischen Russland und den Vereinigten Staaten geschlossen, auf das 1993 dann START II folgte. Obwohl der Vertrag ratifziert wurde, trat er nie in Kraft. Der New START-Vertrag sieht eine Reduzierung der Sprengköpfe und die Anzahl der Trägersysteme vor. Ob sich die Parteien diesmal an pacta sunt servanda erinnern?


Mittwoch, den 12. Mai 2010

Twitterklärte US-Urteile aus Bundesgerichten  

.   Neue Urteile:
Gerichtsstands-, Schweige-, Abwerbe- & Wettbewerbsklausel, Rihani v. Team Express Distributing, LLC, DCMD, 6. Mai 2010, http://bit.ly/a8GYZ6

Wert amtlicher Eintragungen im US-Prozess, Ruth v. Unifund CCR Partners, 6h Cir. USA, 11. Mai 2010, http://bit.ly/a2OEMd

Idee, Webseite, Marke geklaut: Haftung, Biosafe-One v. Hawks, 2nd Cir., 11. Mai 2010, http://brizz.ly/d2t7Sn

Versicherungsdeckung Spamfax-Geschäftshaftungrisiko, Penzer v. Transportation Insurance Co., 11th Cir., 11. Mai 2010, http://brizz.ly/948Kgb







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.