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Samstag, den 03. Juli 2010

Online-Schecks: Warum Phisher Bankdaten wollen  

.   Ohne Schecks müsste Amerika einpacken. Auf einen Online-Scheckdienst muss Amerika jedoch verzichten. Das System war so unsicher, dass jeder kleine Betrüger Schecks auf fremde Konten ausstellen konnte.

Ausgestattet mit Kontonummer, Bankverbindung und Namen kann er das Online-System nutzen, ohne gewiefte Systemkenntnisse zu besitzen. Und an diese Daten gelangt ja der dümmste Phisher und Sozialingenieur.

Auch nachdem der Online-Anbieter ein Sicherungssystem einführte, blieb Missbrauch möglich. Das Bundesverbraucherschutzamt, auf dessen Konten ebenfalls Schecks gezogen wurden, ging gegen den Anbieter nach einer Untersuchung mit einer Verbotsverfügung vor.

Am 15. Juni wurde der Riegel mit der Entscheidung des Bundesberufungsgerichts des neunten US-Bezirks in San Francisco in Sachen Federal Trade Commission v. Neovi, Inc. et al., Az. 09-55093, endgültig zugeschoben. Die Urteilsbegründung erklärt auf 17 Seiten neben dem anwendbaren Recht auch die technischen Umstände, die den Dienst ideal für Bankdaten-Phisher machte.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.