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Sonntag, den 11. Juli 2010

Marke, Urheberrecht beim US-Zoll melden  

.   Mit 2000 Kommentaren rechnete der amerikanische Zoll und erhielt nur einen, als er seinen Regelungsvorschlag zur Meldung von Marken, Handelsnamen und Urheberrechten beim Zoll verkündete. Dabei ist das Thema wichtig: Der Zoll kann verletzende Waren bei der Einfuhr in die USA stoppen, wenn sie auch beim ihm angemeldet sind.

Am 12. Juli 2010 verkündet er daher eine Verlängerung der Frist um 30 Tage, in der die Öffentlichkeit den Entwurf Agency Information Collection Activities: Regulations Relating to Recordation and Enforcement of Trademarks and Copyrights im Federal Register, Bd. 75, Heft 132, S. 39701.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.