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Freitag, den 16. Juli 2010

Geld sucht Eigentümer  

KB - Washington.   Nach einer Pfändungsaufhebung durch gerichtlichen Beschluß ist mit der Zahlung so weiter zu verfahren, wie es für sie ursprünglich angedacht war. Dies befand das Bundesberufungsgericht für den zweiten US-Bezirk am 14. Juli 2010 im Fall Goddearth Maritime Ltd. v. Calder Seacarrier Corp., Az.09-5068.

Wird elektronischer Zahlungsverkehr mittelbar über eine New Yorker Bank ausgeführt, birgt dies das Problem in sich, dass nach dem Recht des Staates New York die Gelder weder dem Zahlungsanweisenden, noch dem Empfänger gehören. Der United States Court of Appeals for the Second Circuit entschied zugunsten des Empfängers.

Das New Yorker Recht statuiert eben gerade nicht die ausschließliche Rückgabe der Gelder an den Zahlungsanweisenden und ebnet damit im konsensualen Verhältnis zwischen den Parteien den Weg, der ursprünglich für die Gelder angedacht war. Dabei stützt sich das Gericht auf die Fälle Bank of New York v. Norilsk Nickel, 14 A.D.3d 140, (1st Dep't 2004) und European American Bank v. Bank of Nova Scotia, 12 A.D.3d 189, (1st Dep't 2004).


Freitag, den 16. Juli 2010

Twitterklärte Urteile im Recht der USA  

.   Lehrreiche neueste Entscheidungen:
Lehrreiches Urteil zur Markenverwechslungsgefahr, Dan Tana v. Dantanna's, 11th Cir. 15. JUL 2010, PDF

Versicherungseintrittspflicht vor erwartetem Körperschadensfall, Philips Electronics v. Avent, 6th Cir. 15 JUL 2010, PDF

Mischgetränkeverbot im Nachtclub bundesverfassungsvereinbar, Imaginary Images, Inc. v. Evans, 4th Cir. 15 JUL 2010, PDF







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.