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Samstag, den 04. Sept. 2010

Prostitutionsvorwurf: Selbstzensur bei Craigslist  

.   Nach immer schärferer Propaganda hat Craigslist auf den amerikanischen Webseiten gewisse Angebote seiner Besucher gesperrt und die Kategorie mit dem fettgedruckten Begriff censored versehen:
screenshot craigslist censored
Verbieten konnten Politiker in ihren Wahlkampagnen die bei Craigslist verzeichneten Dienstleistungen nicht. Doch ihre Polemik sowie die Besorgnis von Staatsanwaltschaften, dass bestimmte Angebote im Umfeld der Prostitution mit schweren Straftaten verbunden sind, dürfte die Selbstzensur ausgelöst haben. Im Craigslist-Blog findet sich noch keine Erklärung.


Samstag, den 04. Sept. 2010

Freundliche Worte, kein Geld für die Klägerin  

.   Schreiben können die Richter des Bundesrevisionsgerichts in Chicago! Die ganze Truppe. Nicht nur einzelne Richter, wie der Poet am Gericht in Boston, der von Barbaren umgeben wirkt.

Am 3. September 2010 veröffentlichten die Chicagoer wieder eine lesenswerte Novelle. Auf 12 Seiten fertigten sie freundlichst die Klägerin in Claudette Goodman v. NSA, Inc., Az. 09-2043, ab, die nur behauptet, nichts beweist.

Dabei liest sich der Sachverhalt so, als wenn an ihren Behauptungen einer Diskriminierung und einer Verletzung des Gleichgehaltsgebots etwas dran wäre. Sie sei schlechter als ein Mann, dessen eidliche Erklärung sie vorlegte, vergütet worden. Eher umgekehrt, stellten die Richter fest, und der Weg zum Ergebnis liest sich leicht, doch spannend.


Samstag, den 04. Sept. 2010

Urteile im US-Recht in Schlagworten  

.   Um Eminem und pariser Konten ging es am 3. September 2010 in den USA:
Eminem Master License: Urteil nach Geschworenenprozess, FBT Productions, LLC v. Aftermath Records, 9th Cir. 3 SEP 2010, PDF

Kontopfändung in Paris durch US-Gericht nach Schiedsprozess? Allied Maritime Inc. v. Descatrade SA, 2nd Cir 3 SEP 2010, PDF







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.