Bei dem beklagten Staat Kalifornien stoßen sie damit auf kein Mitgefühl: Dieser streitet jegliche Verpflichtung ab, den Inhaftierten gerechte Unterkünfte zu geben und zwingt sie so zu einem jahrelangen Rechtsstreit.
Das Bundesberufungsgericht des neunten US-Bezirks verhalf den Inhaftierten durch seine Entscheidung in Sachen John Armstrong v. Arnold Schwarzenegger, Az. 09-17144, am 7. September 2010 zu ihren Rechten:
Der Beklagte Staat sei für die Bereitstellung von angemessenen Unterkünften für behinderte Gefangene verantwortlich. Das Verhalten des Beklagten sei unangemessen und verstoße gegen den ADA. Title II des ADA stelle klar, dass eine öffentliche Einrichtung, die Dienstleistungen und Beihilfen anbiete, niemals weder direkt noch aufgrund vertraglicher Lizenzen oder sonstiger Vereinbarungen, Menschen mit Behinderungen diskriminieren dürfe. Der Staat könne das Behindertenschutzgesetz nicht einfach dadurch umgehen, indem er Verträge mit den Einrichtungen abschließe und die Gefängnisleistungen kaufe. Dadurch umgehe er seine eigenen Verpflichtungen nach dem Bundesrecht. Der Staat sei stets dazu verpflichtet, gerechte Konditionen nach dem Behindertenschutzgesetz zu schaffen, ganz gleich ob er die Behinderten in seinen eigenen Einrichtungen gefangen halte oder in den Einrichtungen der jeweiligen Bezirke.