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Donnerstag, den 09. Sept. 2010

Amerikanische Haftbedingungen Qual für Behinderte  

TCD - Washington.   Viele behinderte Häftlinge haben nur ein Begehren: eine behindertengerechte Unterkunft in der Vertragshaftanstalt. Sie fühlen sich gegenüber anderen Inhaftierten benachteiligt. Um ihr Begehren durchzusetzen, stützen sich die Häftlinge vor allem auf den Americans with Disabilities Act, ADA.

Bei dem beklagten Staat Kalifornien stoßen sie damit auf kein Mitgefühl: Dieser streitet jegliche Verpflichtung ab, den Inhaftierten gerechte Unterkünfte zu geben und zwingt sie so zu einem jahrelangen Rechtsstreit.

Das Bundesberufungsgericht des neunten US-Bezirks verhalf den Inhaftierten durch seine Entscheidung in Sachen John Armstrong v. Arnold Schwarzenegger, Az. 09-17144, am 7. September 2010 zu ihren Rechten:

Der Beklagte Staat sei für die Bereitstellung von angemessenen Unterkünften für behinderte Gefangene verantwortlich. Das Verhalten des Beklagten sei unangemessen und verstoße gegen den ADA. Title II des ADA stelle klar, dass eine öffentliche Einrichtung, die Dienstleistungen und Beihilfen anbiete, niemals weder direkt noch aufgrund vertraglicher Lizenzen oder sonstiger Vereinbarungen, Menschen mit Behinderungen diskriminieren dürfe. Der Staat könne das Behindertenschutzgesetz nicht einfach dadurch umgehen, indem er Verträge mit den Einrichtungen abschließe und die Gefängnisleistungen kaufe. Dadurch umgehe er seine eigenen Verpflichtungen nach dem Bundesrecht. Der Staat sei stets dazu verpflichtet, gerechte Konditionen nach dem Behindertenschutzgesetz zu schaffen, ganz gleich ob er die Behinderten in seinen eigenen Einrichtungen gefangen halte oder in den Einrichtungen der jeweiligen Bezirke.


Donnerstag, den 09. Sept. 2010

Urteile mit weitreichenden Folgen  

.   Am 8. September 2010 erließen US-Gerichte diese bedeutenden Entscheidungen:
CIA-Entführungsplan, Staatsgeheimnis und Gerichtsbarkeit, Mohamed v. Jeppesen Dataplan, Inc., 9th Cir 8 SEP 2010, http://bit.ly/9v0F8z

Emissionenausschluss in Agro-Versicherungspolice, Scottsdale Ins. Co. v. Univ. Crop Protection LLC, 8th Cir 8 SEP 2010, http://bit.ly/9FihZ7

Kausalität bei Urankörperschadenshaftung, Wilcox v. Homestake Mining Company, 10th Cir 8 SEP 2010, http://bit.ly/btS9qV

Handelsvertreterschutz im Konflikt der US-Rechtsordnungen, Barril, Inc. v. Conbraco Ind., Inc., 1st Cir. 8 SEP 2010, http://bit.ly/c2msoA







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.