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Mittwoch, den 29. Sept. 2010

Erneute Pfändung von Geldern im EZV  

KB - Washington.   Trotz des bereits vorhandenen Dickichts an Rechtsprechung im Bereich der Pfändung im elektronischen Zahlungsverkehr, EZV, werden die US-amerikanischen Gerichte weiterhin mit dieser Thematik bemüht.

Das Bundesberufungsgericht für den Zweiten US-Bezirk beurteilte am 16. September 2010 die Wirksamkeit einer erstinstanzlichen Freigabe gepfändeter Gelder im EZV an den Pfändungsschuldner. Es entschied im Falle India Steamship Company Limited v. Kobil Petroleum Limited, Az. 09-4564-cv, für die Beklagte.

Die Klägerin argumentiert, die Beklagte habe zum einen durch ihr Einverständnis in den Transfer der gepfändeten Gelder an den Rechtspfleger und zum anderen durch ihre Einlassung hinsichtlich des persönlichen Gerichtstandes auf einen Einspruch gegen die Pfändung verzichtet. Die Gelder stünden ihr auch nicht zu.

Für die Pfändung von Eigentum ist allerdings der dingliche Gerichtsstand ausschlaggebend, der vom persönlichen Gerichtsstand trotz fließender Übergänge zu unterscheiden ist. Der Einwand der Klägerin geht daher ins Leere. Der persönliche Gerichtsstand und eine diesbezügliche etwaige Einlassung sind vorliegend unbedeutend.

Das Einverständnis der Beklagten, dass die gepfändeten Gelder dem Rechtspfleger übermittelt werden, stellt keinen Einspruchsverzicht dar, erklärt das Gericht. Eine Partei muss sich nicht zwischen der Anfechtung einer Pfändung und dem von ihr beabsichtigten Schutz des Wertes des gepfändeten Vermögens entscheiden. Ziel des Einverständnisses der Beklagten war es unter anderem, Zinsen für den Zeitraum des Transfers zu erzielen. Damit geht jedoch nicht der Verzicht auf die Anfechtung der Pfändung einher.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.