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Dienstag, den 19. Okt. 2010

Eisenmann ertrinkt, Veranstalter verklagt  

.   Im Triathlon ertrinkt ein Schwimmer. Sein Nachlass verklagt den Veranstalter. Der Familie des Ironman-Teilnehmers sprechen die Geschworenen keinen Schadensersatz zu, und das Gericht verfügt die Abweisung.

In der Revision entscheidet das Bundesberufungsgericht des Elften Bezirks der USA am 18. Oktober 2010, dass die Anfechtung des Urteils auch bei mangelnder Zuständigkeit des Gerichts zu keiner Aufhebung führt.

Die Urteilsbegründung im Fall Moore v. North American Sports, Inc. et al., Az. 09-13954, erklärt die Zuständigkeit von einzelstaatlichen und Bundesgerichten und wann bei einer Verweisung zwischen ihnen der Zuständigkeitsmangel unschädlich ist.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.