Studiengebühren überleben Insolvenz
CK • Washington. Die Höhe von Tuition, Studiengebühren, zwingt amerikanische Studenten meist zur Darlehensaufnahme. Der Staat hilft, indem er die Zinsen für die kaum Kreditwürdigen verbilligt. Außerdem ermöglicht er als Gesetzgeber die Darlehnsstundung in Härtefällen, gelegentlich sogar den Erlass.
Auch in der Privatinsolvenz gelten solche Regeln. Der Fall Kellie Sederlund v. Educational Credit Mgt. Corp., Az. 10-6017, illustriert diese Situation mit einem Urteil des Bundesberufungsgerichts des achten US-Bezirks vom 1. November 2010.
Die ehemalige Studentin, die seit 1992 ihr Tuition Loan abbbezahlt, verlor jedoch mit ihrem Härtefallanspruch und muss auch nach der Insolvenz weiterzahlen.
Auch in der Privatinsolvenz gelten solche Regeln. Der Fall Kellie Sederlund v. Educational Credit Mgt. Corp., Az. 10-6017, illustriert diese Situation mit einem Urteil des Bundesberufungsgerichts des achten US-Bezirks vom 1. November 2010.
Die ehemalige Studentin, die seit 1992 ihr Tuition Loan abbbezahlt, verlor jedoch mit ihrem Härtefallanspruch und muss auch nach der Insolvenz weiterzahlen.