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Donnerstag, den 04. Nov. 2010

Rassenhass: Gericht kürzt Ersatz  

.   Schadensersatz unterliegt der Nachprüfung durch das Gericht, wenn die Geschworenen zuviel oder zuwenig zusprechen. Das Gericht fällt das Urteil. Die Jury ist nur für die Subsumtion und den Geschworenenspruch zuständig.

Das lesenswerte Urteil des Bundesberufungsgerichts des siebten US-Bezirks erklärt im Fall Thompson v. Memorial Hospital, Az. 07-2249, die Merkmale für ein Remittitur zur Kappung des Schadensersatzes.

Die Jury hatte dem unter Rassenhass einer Vorgesetzten ausgesetzten Sanitäter $500.000 zugesprochen. Den vom Unternehmen geschuldeten Betrag halbierte der United States Court of Appeals for the Seventh Circuit am 3. November 2010.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.