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Mittwoch, den 10. Nov. 2010

Richter + Anwalt = Kommilitonen : Befangenheit?  

.   Dass Richter und Anwälte sich nicht bei Facebook anfreunden sollen, wurde bereits in Florida entschieden, siehe Kochinke, Länderreport USA, K&R 2010, 173.

Nun folgt Boston mit der Erkenntnis, dass sich Richter und Anwälte als ehemalige Kommilitonen unterhalten dürfen. Selbst wenn das Gespräch im Richterzimmer und an Halloween stattfindet, führt die Behandlung eines fallfremden Themas nicht zur Befangenheit des Richters in einem Prozess, an dem beide arbeiten.

Die Entscheidung vom 9. November 2010 im Fall Stefano Ricciotto et al. v. Albert P. Zabin et al., Az. 10-12224, enthält bizarre Behauptungen, die das Bundesberufungsgericht des ersten US-Bezirks im Rahmen der Bestätigung einer Klageabweisung detailliert und leicht verständlich erörtert.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.