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Donnerstag, den 11. Nov. 2010

Gerichtsbesuch für Referendare  

NG - Washington   Einfach mal so in Washington, DC, eine Gerichtsverhandlung zu besuchen ist gar nicht so einfach: Denn zum einen weicht der Aufbau der Gerichtszuständigkeiten in Amerika deutlich von der in Deuschland ab, zum anderen sind in der Hauptstadt der USA gleich zwei Gerichtsbarkeiten mit dem vollen Programm auf beiden Ebenen angesiedelt.

Zunächst gibt es den Superior Court of the District of Columbia. Dies ist die erste Instanz für einzelstaatsrechtliche Streitigkeiten, beispielsweise einen Vertrags- oder Mordprozess. Das dazugehörige einzelstaatliche Berufungsgericht ist der Court of Appeals for the District of Columbia.

Ebenso gibt es aber auch die Gerichtsbarkeit des Bundes, also die Gerichte in den USA, die für Streitigkeiten nach Bundesrecht und bestimmte andere Fälle zuständig sind. Dieses ist in Washington, DC, in erster Instanz der United States District Court for the District of Columbia, in zweiter Instanz der United States District Court of Appeals for the District of Columbia Circuit.

Daneben ist in der Haupstadt auch der United State Court of Appeals for the Federal Circuit angesiedelt, dessen Zuständigkeit sich nicht auf einen geographisch beschränkten Sprengel, sondern auf das gesamte Bundesgebiet sowie bestimmte Sachgebiete erstreckt.

Ferner befindet sich hier auch der Supreme Court als oberster Gerichtshof der Vereinigten Staaten.

Schließlich bietet die Haupstadt natürlich auch noch zahlreiche Sondergerichte, die man als Referendar jedoch nicht bei der ersten Führung für die Kollegen von der Botschaft und Handelskammer berücksichtigen muss.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.