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Freitag, den 03. Dez. 2010

Social Media - Ruf nach Recht fürs Internet  

.   Thomas Dapp hielt als Deutsche Bank/AIGCGS Fellow am 2. Dezember 2010 in Washington einen bemerkenswerten Vortrag über aktuelle Social Networks-Fragen.

Die Veranstaltung Promoting Innovation via Social Networks and Open Company Culture im American Institute for Contemporary German Studies der Johns Hopkins University in Washington, DC, forderte einerseits zu neuen Gesetzen für das Internet, und rief andererseits zur Öffung von Unternehmen für Social Networks auf. Zu Letzterem gehört neben neuen Infrastrukturen auch die Gestaltung von Richtlinien für die Nutzung von Social Media.

Richtlinien sind bei einem Verständnis der Social Media-Möglichkeiten und -Gefahren keine Zauberei. Der Ruf nach neuen rechtlichen Strukturen scheint eher verfehlt und war im Vortrag auf deutsche Spezialitäten ausgerichtet, beispielsweise die Schnapsidee vom Leistungsschutzrecht und die Abmahnwut wegen Facebook-Avatars.

Das geltende Recht ist ohne Weiteres auf das Internet anwendbar; das Hauptdefizit liegt im mangelnden Wissen vieler Juristen in Gerichten, Ministerien, Unternehmen und Kanzleien um seine Anwendung auf das Internet.

Dapps Vortrag vermittelte zahlreiche wertvolle Ausblicke aus seiner Sicht des Wirtschaftswissenschaftlers auf Open Innovation im Unternehmensumfeld. Dazu zählt beispielsweise die Freigabe von unternehmerischen Forschungsergebnissen unter CC-Lizenzen und die Beteiligung konzernfremder Experten an F&E-Projekten mit oder ohne Vergütungs- oder Preisausschreibung. Zum CC-Einfluss siehe auch Dapps Darstellung The Pirate Inside us. In the Depths of Copyright.

Interessanterweise erörterte Dapp in der historisch und statistisch geprägten Einleitung Fragen des Ob von Vergütungen im Internet, insbesondere ihrer Umgehung, jedoch nicht das Wie. Der Online-Zahlungsverkehr stellt jedoch nach Auffassung des Verfassers ein wesentliches Element des Erfolgs sozialer Netzwerke dar, der in Urzeiten des Internets fehlte und heute den Vertrieb von Apps wie Open Innovation-Dienstleistungen zu bedeutenden Wirtschaftsfaktoren macht.

In den neunziger Jahren musste der Amerikaner sein Scheckbuch herauskramen und einen Scheck mit der Post aufgeben, um eine App zu bestellen. Heute - auch ohne neue Gesetze - ermöglichen Online-Finanzinfrastrukturen die nahtlose Verbindung von Angebot und Konsum, oder auch von Leistungsausschreibung und Leistungserbringung im kollaborativen Projekt.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.