• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Donnerstag, den 16. Dez. 2010

Themen im KR-Länderreport USA  

.   Der Länderreport USA in Kommunikation & Recht enthält für dieses Quartal die folgenden vom Verfasser erörterten Themen im amerikanischen Recht:
Jugendschutz im Supreme Court
Löschungsforderung muss Verletzung spezifizieren
GPL2-Verstoß als Urheberrechtsverletzung
Kritik an Unternehmen
Domainsquatting
Die Bewertung von Unternehmen, Domainsquatting, GPL-Verletzungen sowie die Forderung zur Löschung von Inhalten aus Internetangeboten finden ihr Gegenstück auch im deutschen Recht. Die Interessenslagen sind oft vergleichbar mit den amerikanischen, wenn auch die gesetzlichen Lösungsansätze voneinander stark abweichen.

Der Jugendschutz hingegen ist ein nahezu unbekanntes Thema, das erst mit einem kalifornischen Vorstoß vorübergehend - doch dann bald auf höchster Ebene - Aufregung verursachte. Nur die Impressumspflicht ist Amerikanern noch weniger ein Begriff.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.