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Montag, den 31. Jan. 2011

Schwach im Kopf: Fristverlängerung?

 
.   Gleich nach zwei Rechts­ordnungen beurteilt das Gericht im Fall Mandarino v. Mandarino, Az. 10-1469, am 31. Januar 2011 die Frage, ob eine mentale Schwäche eine Frist­verlängerung bei erfolgter Verjährung erlaubt. Das Bundes­berufungs­gericht des zweiten US-Bezirks in New York City bestätigte, dass eine billigkeits­rechtliche Verlängerung nach dem Bundesrecht und dem Recht des Staates New York zulässig ist. In der Anwendbar­keit scheiterte die sich im Nachlass­streit darauf berufende Partei jedoch wegen mangelnder Belege.


Sonntag, den 30. Jan. 2011

Neue Urteile in den USA in Stichworten

 
.   Die wichtigsten Urteile der Woche in den USA:
Inhaberschaft d eingetr. Urheberrechts für Stoffdesign, United Fabrics Int'l, v. C&j Wear, Inc., 9th Cir. 27 JAN 2011, PDF

Definition einer Religion im Kündigungsschutzprozess, Sylvia Spencer v. World Vision Inc. 9th Cir. 25 JAN 2011, PDF

Verfasserstreit um Buchtitel, Urheberrecht, Kwan v. Schlein, 2nd Cir. 25 JAN 2011, PDF

Investitionsschutzabkommen, Schiedsverfahren, Anerkennung Rep of Argentina. BG Group PLC, DCDC 21 JAN 2011, PDF


Samstag, den 29. Jan. 2011

Microsoftverfahren gegen STB-Einfuhren

 
.   Set-Top-Boxen aus dem Ausland bilden den Gegenstand eines Einfuhrschutzverfahrens von Microsoft, das es vor der International Trade Commission eingeleitet hat. Die ITC verkündete das Verfahren nach §377 Tariff Act im Bundesanzeiger vom 28. Januar 2011 mit der Aufforderung an die Öffentlichkeit, rechtliche, gesundheitliche und andere Hinweise binnen fünf Tagen mitzuteilen. Das ITC-Verfahren kann in kurzer Zeit zur Einfuhrsperre führen, vgl. Kochinke, Außenhandelsklagen nach §337 Tariff Act of 1930 in den USA - eine wirksame Waffe in der Hand der Protektionisten, Recht der Internationalen Wirtschaft 1985, 386.


Freitag, den 28. Jan. 2011

Stippvisite im Court of Federal Claims

 
NK - Washington   Ein Pendant zum United States Court of Federal Claims gibt es in Deutschland nicht. Dies bemerkten wir Referendarinnen bei einem oral Argument. Zuhörer sind hier eine Seltenheit, wie wir aus der überraschten Frage des Attorney for the Government schließen, der uns vor Sitzungsbeginn fragt, ob wir wüßten, worum es hier geht. Kurz fasste er den Interns from Germany die anwesenden Parteien sowie die Art der abzuurteilenden Fälle zusammen.

Bei diesem Gericht sind ausschließlich Klagen aus ganz Amerika gegen die Vereinigten Staaten anhängig, z.B. Klagen von Steuerzahlern oder Fälle aus dem Öffentlichen Beschaffungswesen. Die Vereinigten Staaten von Amerika, stets auf Beklagtenseite, vertritt ein Anwalt des Justizministeriums. Der Klägeranwalt gibt seine Auffassung des Falles wieder. Erst nach etwa 15 Minuten stellt die Richterin Fragen. Es folgt der lange Vortrag des Vertreters der Vereinigten Staaten, bevor abschließend der Kläger ein weiteres Mal zu Wort kommt. Die Anwälte wechseln zum Vortrag jeweils von ihren seitlichen Plätzen am Tisch zu einem Rednerpult vor der Richterbank.

Bereits optisch unterscheidet sich auch dieses Gerichtsgebäude deutlich von Gerichtsbauten, wie wir sie aus Deutschland kennen. Sobald man aus dem Aufzug tritt, gleicht die Atmosphäre eher der Lobby eines gediegenen Hotels als einem Gerichtsflur.

Der Genuss eines Kaffees im Original-Starbucks-Becher während der gesamten Sitzung macht - wie auch beim Supreme Court - eine Lockerheit des Richters deutlich, die in Deutschland nahezu undenkbar ist. Gleiches drücken die großen, goldenen Kaffeekannen auf jedem Tisch aus, in denen sich allerdings Wasser befindet, sowie das demonstrative Begutachten der eigenen Fingernägel durch die Vorsitzende, your Honor, während der Plädoyers.

Schon fast zur Gewohnheit ist ist für uns mittlerweile die strenge Sicherheitskontrolle am Eingang geworden. Nachdem jedoch der Scanner aufgrund der metallischen Schnalle am Schuh piept, befehlt der Kontrolleur, die Hände auf den Empfangstresen zu legen und die Füße zur weiteren Prüfung leicht anzuheben.

Hervorzuheben ist noch - im Unterschied zu deutschen Gerichten - das Auftreten der Angestellten. Gleich ob man in ein falsches Gebäude läuft oder sich im falschen Teil des richtigen Gebäudes befindet, man begegnet hier freundlichen, hilfsbereiten und meist gut gelaunten Menschen.

Genauso wie der Besuch des Supreme Courts stellt auch eine Stippvisite bei dem Court of Claims eine Bereicherung der Wahlstation in Washington, DC dar, die kein Referendar missen sollte.


Donnerstag, den 27. Jan. 2011

Keine Pressefreiheit für Filmproduzenten

 
NK - Washington.   Filmmaterial fällt nicht zwingend unter die Pressefreiheit. Dies entschied im Fall Chevron Corporation v. Berlinger et al., Az.10-1918, das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA am 13. Januar 2011, indem es das Urteil des Untergerichts bestätigte.

Die Beklagten produzierten für den Kläger einen Dokumentarfilm zu einem Prozess über Umweltschäden im ekuadorianischen Regenwald. Die Klägerin war Partei des besagten Prozess. In erster Instanz gab das Gericht dem Beklagten im Rahmen des Beweisausforschungsverfahrens, Discovery, auf, eine Kopie des Films an den Kläger zu übermitteln. Die Beklagten weigerten sich unter Berufung auf die Pressefreiheit. Hier handelt es sich allerdings um Auftragsarbeit, deren Werk - im Vergleich zu allgemeiner journalistischer Tätigkeit - gerade nicht für die Öffentlichkeit bestimmt ist, somit auch nicht unter die Pressefreiheit fällt. Anderes gilt nur, wenn der Beklagte nachweist, dass es sich um Information aus unabhängiger journalistischer Arbeit handelt, was er nicht tat.

Lesenswert ist in diesem Urteil die Diskussion, warum die Arbeit der Beklagten nicht von der Pressefreiheit umfasst wird.


Mittwoch, den 26. Jan. 2011

Sippenvergeltung vor dem Supreme Court

 
NG - Washington   Das oberste Bundesgericht der USA hat in seiner Entscheidung vom 24. Januar 2011 im Fall Eric L. Thompson v. North American Stainless, LP über die Frage der Ungleichbehandlung am Arbeitsplatz entschieden.

Im Jahre 2003 hatte die Verlobte des Klägers gegen ihren Arbeitgeber, die Beklagte NSA, mit Hilfe der Gleichbehandlungskommission der USA, Equal Employment Opportunity Commission, wegen sexueller Diskriminierung am Arbeitsplatz geklagt. Nur drei Wochen später wurde der ebenfalls bei NSA beschäftigte Kläger gekündigt. Er verklagte daraufhin NSA vor dem erstinstanzlichen Gericht, dem United States Court for the Eastern District of Kentucky, ebenfalls mit Hilfe der EEOC, und machte geltend, er sei nur aus Vergeltung für die Klage seiner Verlobten entlassen worden, was gegen Title VII der Bürgerrechte der Vereinigten Staaten verstosse.

Title VII des Civil Rights Acts verbietet es dem Arbeitgeber, den Arbeitnehmer zu diskriminieren, der unter dem Schutz von Title VII als Betroffener aufgrund von Diskriminierung geklagt hat. Diese Klage hatte das Ausgangsgericht abgewiesen, weil Title VII keine Vergeltungsanspruchsklagen eines Dritten vorsehe. Das Bundesberufungsgericht, der United States Court of Appeals for the Sixth Circuit, sah den Kläger nicht als eine nach der Gesetzesbegründung geschützte Person an.

Der Supreme Court of the United States of America hatte sich daher mit zwei Fragen auseinanderzusetzen. Zum einen, ob die Kündigung des Klägers eine gesetzeswidrige Vergeltung darstelle, und zum anderen, ob der Kläger zum von Title VII geschützten Personenkreis gehöre.

Die Entscheidung von Richter, Justice, Scalia erklärt, dass die Entlassung des Klägers eine haftungsbegründende Vergeltung darstelle, da das Verhalten des beklagten Arbeitgebers geeignet sei, einen vernünftigen Angestellten von der Geltendmachung einer Diskriminierung abzuhalten.

Ebenso falle der Kläger auch in den Schutzbereich des Title VII, da er danach als benachteiligte Person, Person aggrieved, anzusehen sei. Der Begriff dürfe zwar weder zu weit noch zu eng ausgelegt werden, aber die Auslegung müsse dahin kommen, dass derjenige klagen könne, der in den Schutzbereich, Zone of Interest, von Title VII falle. Dies sah das Gericht als gegeben an, da die Entlassung des Klägers als Bestrafung für die Klage der Verlobten anzusehen sei, was einen Gesetzesverstoß darstelle.

In den Kommentierung zur Gerichtsentscheidung wird mit Überraschung darauf reagiert, dass das ansonsten sehr den Unternehmern zugetane Gericht sich auf die Seite des Arbeitnehmers geschlagen hat. Unternehmen mit US-Tochtergesellschaften werden von dem haftungserweiternden Urteil direkt betroffen und müssen entsprechende Vorkehrungen treffen.


Dienstag, den 25. Jan. 2011

Jahrestag des Abtreibungsurteils

 
NG - Washington.   Auch noch 38 Jahre nach der Entscheidung erregt einer der berühmtesten Fälle des obersten Gerichtshofes der USA die Gemüter. Im Fall Roe v. Wade hatte der Supreme Court of the United States am 22. Januar 1973 mit einer Entscheidung von 7:2 der neun Richter Abtreibungen in den ersten 90 Tagen der Schwangerschaft für zulässig erklärt.

Im Ausgangsfall hatte die Klägerin gegen das Recht des Staates Texas geklagt, das zu diesem Zeitpunkt Abtreibungen unter Ausnahme der Gefährdung des Lebens der Mutter verbot. Abzuwägen waren für das Gericht damals das Recht der Frau auf Right of Privacy gegenüber dem Interesse des Staates Gesundheit, Sicherheit und die Wertvorstellungen der Gesellschaft regulieren zu dürfen und ob dieses das Recht der Frau überwiegt.

In seiner Entscheidung hat sich das Gericht dann zum einen mit der Frage auseinandergesetzt, ab wann ein Mensch ein Mensch im Sinne des Gesetzes ist, sowie festgelegt, dass eine Frau nach freier Entscheidung in den ersten drei Monaten einer Schwangerschaft das Recht auf eine Abtreibung hat, das vom vierten bis sechsten Monat der Staat Abtreibungsregeln zum Wohle der Gesundheit der Frau treffen kann, und dass es vom siebten Monat einer Schwangerschaft an Aufgabe des Staates ist, das menschliche Leben im Bauch der Mutter zu schützen mit der Einschränkung, dass auch hier zum Schutz des Lebens der Mutter eine Abtreibung noch möglich sein muss.

Zum Jahrenstag der Entscheidung gehen sowohl Kritiker als auch Befürworter der Entscheidung für ihre Ansicht auf die Straße, und auch der President gibt eine Presseerklärung ab.


Montag, den 24. Jan. 2011

Twitterklärte Urteile im Recht der USA

 
.   Die wichtigsten Urteile der vergangenen Woche in den USA:
Regelung nachtbar­betrieblicher Folgen & Meinungsfreiheit, Peek-A-Boo Lounge v. Manatee County, 11th Cir 21 JAN 2011, PDF

Firmen­schließung nach WARN Act und vorzeitiges Ausscheiden, Collins v. Gee West Seattle LLC , 9th Cir 21 JAN 2011, PDF

Clown mit Luftpumpe/Bombe bei Starbucks, rechtswidrige Festnahme, Alhovsky v. Paul, 2nd Cir 19 JAN 2011, PDF

Verletzungs­beweis Vertrau­lichkeits­verein­barung, Low Carbon Processors, LLC v. Kennametal, Inc., 2nd Cir 19 JAN 2011, PDF

Drei Urteile im Supreme Court: NASA v. Nelson, Premo v. Moore, Harrington v. Richter, 19 JAN 2011, http://c.star.us

Produkthaftungs­klage muss Fehler aufzeigen, Balducci v. Hyundai Motor America, Inc., 2nd Cir 18 JAN 2011, PDF
Immer frische Entscheidungen: Star List Decisions Today


Sonntag, den 23. Jan. 2011

Clown kein Bombenleger: Schadensersatz?

 
NK - Washington.   In der Sache Alhovsky v. Paul et al., Az. 10-0063, bestätigte in New York City das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA am 19. Januar 2011 einem Clown die Abweisung seiner Klage gegen eine Festnahme.

Beim Verlassen eines Starbucks vergaß der Kläger, der als Clown im New Yorker Central Park arbeitet, seinen Rucksack samt Luftpumpe zum Ballonaufblasen. Darin sieht das Strafgesetz von New York das wissentliche Plazieren einer unechten Bombe an einem öffentlichen Platz, das geeignet ist, bei der Bevölkerung Besorgnis auszulösen. Zwei Tage später wurde der Kläger in seinem Clowns-Kostüm festgenommen. Dem folgten eine Befragung, Wohnungsdurchsuchung und Freilassung nach viereinhalb Stunden.

Das Untergericht begründete die Klageabweisung damit, dass Polizisten vor einer Klage durch die beschränkte Immunität, qualified Immunity, geschützt sind.

Der Kläger bestreitet nicht, den Gegenstand abgelegt zu haben, argumentiert jedoch, er habe keine nachgeahmte Bombe abgelegt, da es sich offensichtlich um eine funktionsfähige Luftpumpe handelt. Zudem bestreitet er die qualified Immunity.

Das Bundesberufungsgericht weist die Argumente des Klägers zurück. Die Immunität der Polizeibeamten ist nur dann nicht anzunehmen, wenn sie bei der Festnahme bösgläubig oder ohne begründeten Verdacht handelten. Eine derartige Absicht der Polizei kann der Kläger nicht nachweisen.

Das Urteil bietet einen interessanten Einblick in die Einzelheiten der qualified Immunity sowie eine erheiternde Beschreibung, wie New Yorker Starbucks-Angestellte auf die Ausrüstung eines Berufsclowns reagieren.


Samstag, den 22. Jan. 2011

Freitag, den 21. Jan. 2011

Zu Besuch im Supreme Court der USA

 
NK - Washington. Der Supreme Court als oberstes Gericht der USA öffnet seine Türen in der First Street um 9 Uhr morgens. Wer vorher erscheint, um ein der Öffentlichkeit zugängliches Oral Argument zu verfolgen, schließt sich einer Reihe Wartender an, nachdem man am Kopf der Schlange bei einem der Aufseher ein Ticket, einen kleinen roten Zettel mit einer Nummer darauf, erbitten musste. Bei interessanten Fällen kann es auch sein, dass man mehrere Stunden vor Öffnung des Gerichts oder gar die ganze Nacht anstehen muss, um einen Platz im Saal zu ergattern. Warum ein Ticket erforderlich ist, ist unklar. Jedenfalls stellt die Nummer keine Platzziffer dar, wie sich später herausstellt.

Kurz vor Einlass wird man aufgefordert, sich chronologisch hintereinander aufzustellen - But you can talk -. In Fünfer-Gruppen werden die Besucher dann über zwei verschiedene Seiteneingänge in das beeindruckende Gebäude gelassen.

Die Sicherheitskontrollen unterscheiden sich teilweise von denen bei BGH und Bundesverfassungsgericht. Zuerst muss man auch hier durch eine Sicherheitsschleuse, vergleichbar mit der am Flughafen. Im Vergleich zum BGH muss man hier auch schon die Jacke ausziehen und zusammen mit der Tasche in den Durchleuchter schieben, bevor man selbst duch die Schleuse gehen darf und danach die Tasche in ein Schließfach sperren muss. Beim BGH hingegen werden die Taschen von den Besuchern in Schließfächer gesperrt, ohne vorher durchleuchtet zu werden. Die Jacken darf man anlassen, während man durch den Scanner läuft. Es steht auch nicht - wie beim Supreme Court - ein weiterer Sicherheitskontrolleur bereit, um Leute nochmals mit dem Handgerät abzutasten. Als Referendare hatten wir beim BGH-Besuch mit der AG den Eindruck, dass der Personenscanner noch nicht einmal eingeschaltet war, da kein Licht leuchtete und der Scanner bei niemandem der fast 30 Leute piepte. Außerdem hatten drei Damen der Gruppe, die die Aufforderung mit dem Einschliessen der Taschen beim BGH nicht beachteten, ihre Taschen noch eine Weile bei sich, bis jemand die Führerin der Gruppe darauf aufmerksam machte. Dies wäre beim Supreme Court sicherlich nicht passiert. Hingegen muss man beim BGH die Handys an der Pforte abgeben; sie gehören keinesfalls ins Schließfach. Beim Bundesverfassungsgericht müssen weder Tasche noch Jacke abgegeben werden.

Vor dem Gerichtssaal des Supreme Court in Washington muss man sich erneut in einer Reihe aufstellen, allerdings spielt die Zahl auf dem Ticket keine Rolle mehr. In kleinen Gruppen werden die Besucher von einer Aufsichtsperson in den Raum geführt und Plätzen zugewiesen. Die Vorgehensweise bei der Platzverteilung ist nicht ersichtlich. Die vorderen Plätze werden anfangs für Angehörige der zu vereidigenden Anwälte reserviert. Im nächsten Prozess waren weniger Besucher anwesend waren und der Usher bot an, von den Holzstühlen, die als zusätzliche Reihe aufgestellt waren, in die erste Reihe auf eine Bank zu wechseln.

Unklar blieb bis zum Schluss die Bedeutung des roten Tickets. Möglicherweise wird so die Besucherkapazität unter Kontrolle gehalten.
Unklar ist auch, warum man keinen Schal tragen darf: Er muss vor Betreten des Saals um die Hüften gebunden werden.

Zu loben ist die Besuchermeile. In einem langen, breiten Gang wird die Geschichte des Supreme Courts in Schrift und Bild erzählt. Man erfährt Namen und Bedeutung der Figuren, die sich am Gerichtsgebäude befinden, zum Beispiel Konfuzius, der die Weisheit verkörpert. Miniatur-Modelle der Gerichtssäle sind in kleinen Fenstern zu sehen. Von berühmten juristischen Persönlichkeiten, wie zum Beispiel Sandra Day O'Connor, die von 1981 bis 2006 als erste Frau dem Supreme Court angehörte, wird berichtet.

Hier könnten sich BGH und Bundesverfassungsgericht ein Beispiel nehmen. In beiden Gerichten wäre solch eine Einrichtung empfehlenswert, um Nichtjuristen eine gewisse Transparenz zu ermöglichen und sie für die Entstehung der Rechtsprechung zu interessieren.

Erstaunlicherweise blieben die Baukosten des Gebäudes seinerzeit - vermutlich einzigartig in der Geschichte von bedeutenden Bauten - unter dem geplanten Budget. Nach Abschluss der Baumaßnahmen erhielt der Staat 100.000 $ zurück. Dies erfährt der Besucher in einem 30-minütigen Film, den der Supreme Court vor Ort vorführt.

Amüsant wirkt, dass in Amerika sogar das höchste Bundesgericht einen Giftshop besitzt. Es erweist sich als gelungene Idee und bietet Juristen wie Laien erheiternde, wenn auch teilweise teure Erinnerungsstücke feil.


Donnerstag, den 20. Jan. 2011

Griechenland mit Italien gegen Deutschland

 
.   Griechenland schließt sich dem Verfahren Deutschlands gegen Italien vor dem Inter­nationalen Gerichtshof an, der am 17. Januar 2011 in einer Mitteilung den Verfahrens­stand und den griechischen Antrag darstellte.

Deutschland hatte den Prozess gegen Italien zur Abwehr staats­immunitäts­verletzender Maßnahmen italie­nischer Gerichte ange­strengt. Italienische Gerichte hatten Nazi-Opfern Schadens­ersatz zugesprochen, den diese unter anderem durch die Vollstreckung in deutsche Anwesen in Italien einziehen wollen.

Der Prozess vor dem Internatio­nalen Gerichtshof kann auch Auswirkungen in den USA und anderenorts außerhalb der beteiligten Staaten entfalten.



Referendarin am Supreme Court

 
NG - Washington.   Natürlich sollte jeder Referendar, der das Glück hat, in der schönen Hauptstadt Washington DC seine Wahlstation zu absolvieren, einen Besuch beim obersten Gerichtshof der USA, dem Supreme Court of the United States, einplanen. Als Bundesgericht ist er zuständig für Streitigkeiten, die aufgrund der Verfassung, Constitution, oder aus Bundesrecht entstehen. Dabei ergbt sich die Streitfrage nahezu immer aus einer Entscheidung eines unteren Gerichts. Hat der Supreme Court einen Revisionsantrag eines beim Supreme Court zugelassenen Anwalts angenommen, folgt die mündliche Verhandlung, Oral Argument, vor den neun Richtern.

Nachdem man dann nach den Kontrollen seinen Platz im Gerichtssaal eingenommen hat, ertönt fünf Minuten vor Verhandlungsbeginn eine Glocke. Dann betreten die neun Richter, bestehend aus dem Vorsitzenden, Chief Justice, und den acht weiteren Richter, Associate Justices, den Gerichtssaal, wobei der Gerichtsdiener, Marshall, zweimal mit dem Gavel auf den Tisch klopft und die Richter mit den Worten ankündigt:
The Honorable, the Chief Justice and the Associate Justices of the Supreme Court of the United States. Oyez, Oyez, Oyez, all persons haveing business before the Honorable, the Supreme Court are admonished to draw near and give their attention, for the Court is now sitting. God save the United States and this Honorable Court.
An einem Oral Argument Day, zu denen das Gericht nur in den Monaten von Oktober bis April zusammentritt, finden jeweils zwei Termine von einer Stunde am Vormittag statt - mit der Möglichkeit, weitere auf den Nachmittag zu legen.

Jedes Argument ist auf eine Stunde terminiert, und jede Partei erhält exakt eine halbe Stunde Redezeit. Intensiv, meist monatelang, bereiten sie sich auf diese 30 Minuten vor. Allerdings wird der Vortrag der Parteien schnell von den Fragen der Richter unterbrochen, die wie in einem Verhör die Position der Partei auseinander nehmen. Die Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen kennt das Revisionsverfahren vor dem Supreme Court nicht. Der Partei bleibt nur die halbe Stunde vor dem Gericht, um die Richter zu überzeugen - der Rest der Sache wird, wie man im Juristendeutsch so schön sagt, ausgeschrieben. Was einen deutschen Referendar dann doch, angesichts des doch zeremoniellen Akts des Einzugs der Richter, verwundert, ist die Tatsache, dass die Richter sich teilweise in ihren riesigen Richterstühlen mit Kippfunktion gemütlich zurücklehnen und während der Verhandlung ihren Kaffee aus der typisch amerikanischen Mugtasse trinken. Solch eine Gelassenheit der Richter lernt man im Referendariat in deutschen Gerichtssälen wohl eher selten kennen.

Weitere interessante Einblicke zeigt einem der Film im Gerichtstheater. Hier lernten wir, dass die Richter vor der Verhandlung nicht gemeinsam über den Fall sprechen - es also nicht, wie aus der Ausbildung z.B. am Landgericht bekannt ist, eine gemeinsame Vorbereitung des Verhandlungstages gibt. An einem Verhandlungstag ruft eine Glocke, die in jedem Richterbüro klingelt, diese zum Verhandlungsbeginn in das Robenzimmer zum Anlegen der Robe zusammen. Dort begrüssen sich die Richter, und der Chief Justice gibt dann an, wann es Zeit ist, die Verhandlungen zu beginnen. Erst in der mündlichen Verhandlung erhalten die Richter die Möglichkeit, durch die Fragen einen Einblick zu gewinnen, wie die Kollegen den Fall beurteilen. Danach treten die Richter innerhalb von zwei bis drei Tagen zusammen, um den Fall gemeinsam zu diskutieren und den Weg einer Entscheidung zu bahnen. Dabei gilt für die Richter die goldene Regel, dass niemand am Beratungstisch im Beratungszimmer, zu dem nur die Richter Zugang haben, zweimal spricht, bevor nicht jeder einmal das Wort hatte und seine Meinung zu dem Fall kundtun konnte. Es folgt dann die Abstimmung über den Fall und die Niederschrift der Entscheidung, wobei es die Aufgabe des Chief Justice ist, die Entscheidung niederzuschreiben oder zu delegieren, wenn er in der Mehrheit ist. Ist er in der Minderheit, ist es seine Aufgabe, die Meinung der Minderheit zu verfassen oder diese Aufgabe zu delegieren.



Datenschutz: Der US-Supreme Court kneift

 
.   Die Bush-Regierung hatte neue Background Checks für Zuliefererpersonal eingeführt. Eine Gruppe wissenschaftlicher NASA-Zulieferer hielt die Fragen für zu persönlich und durch die Verfassung vor dem Zugriff des Staates geschützt.

Der Datenschutzfall NASA v. Nelson, Az. 09-530, schaffte es bis zum Obersten Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington, DC. Am 19. Januar 2011 entschied der Supreme Court für den Staat.

Ob überhaupt Datenschutzfragen, Privacy Issues, von verfassungsrechtlicher Bedeutung anstehen, beantwortet er bewusst nicht. Stattdessen stützt er seine Entscheidung auf die Prüfung der gesetzlichen Vorkehrungen, die der Staat für Personalakten anwendet, sowie des Inhaltes der gerügten Fragen. Diese seien seit eh und je üblich und verletzten keine Rechte.


Dienstag, den 18. Jan. 2011

Pflichtbewusstsein oder Verleumdung

 
NK - Washington.   In der Sache Chandok v. Klessig, Az. 09-4120, bestätigte das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA am 13. Januar 2011 das Urteil des erstinstanzlichen Gerichts in der Abwägung einer behaupteten Verleumdung gegen eine pflichtbewusste Kritik.

Das Untergericht hatte gegen die Verleumdungsklage einer Forscherin und die Widerklage ihres Vorgesetzten abgewiesen. Die Klägerin nahm als Wissenschaftlerin an einem Forschungsprojekt teil. Ihre als herausragend angesehenen Forschungsergebnisse wurden in der Fachliteratur publiziert, woraufhin dem Institut eine staatliche Subvention bewilligt wurde.

Als nach ihrem Weggang vom Institut die Forschungsergebnisse nicht mehr replizierbar waren, vermutete der Beklagte, dass es sich um unrichtige Ergebnisse handelte. Er unterrichtete den Institutsvorstand sowie das Förderamt und rief die veröffentlichen Beiträge aus der Fachliteratur zurück.

Die Klägerin behauptet deshalb ein arglistig rufschädigendes Handeln. Wenn andere Wissenschaftler ihre Ergebnisse nicht replizieren könnten, berechtige dies nicht den Beklagten zur Äußerung wissentlich unrichtiger Angaben über ihre Arbeit. Die Klägerin konnte dem Gericht jedoch nicht eindeutig belegen, dass diffamierende Äußerungen fielen.

Lesenswert ist in der Urteilsbegründung vor allem die Diskussion, ob es sich bei der Klägerin um eine sogenannte Person des öffentlichen Interesses handelt, wobei eine Diffamierungsklage nur unter besonderen Voraussetzungen zugelassen werden kann, und ob die streitbefangenen Äußerungen vom Recht der Meinungsfreiheit umfasst sind. Zudem gewährt das Urteil einen interessanten Einblick in das New Yorker SLAPP-Gesetz zum Schutze der Meinungsfreiheit.


Montag, den 17. Jan. 2011

Sonntag, den 16. Jan. 2011

Belohnung von Steuerspitzeln

 
.   Am 18. Januar 2011 verkündet das Schatzamt durch das Bundesfinanzamt, Internal Revenue Service, im Bundesanzeiger, Federal Register, Band 76, Heft 11, S. 2852-2853, seinen neuen Verordnungsentwurf für die Vergütung von Personen, die dem Amt Hinweise über die Hinterziehung von Bundessteuern vermitteln.

Beispielsweise soll nach §7623 Internal Revenue Code der Begriff der Steuern, zu denen dann auch Zinsen und Anrechnungsbeträge gehören sollen, definiert werden. Diese sind unter Berücksichtigung der nach einem Hinweis eingezogenen Steuern für die Vergütung als Award oder Reward berechnungserheblich.

Die Öffentlichkeit wird mit der Verkündung des Entwurfs Rewards and Awards for Information Relating to Violations of Internal Revenue Laws aufgefordert, sachdienliche Hinweise zum Entwurf einzureichen.


Samstag, den 15. Jan. 2011

Twitterklärte Urteile im Recht der USA

 
.   Die wichtigsten Urteile der Woche in den USA von Deutscher Post bis Forscherverleumdung:
Architektenurheberrecht behindert Baufortschritt, Barefoot Architect Inc v. Sarah Bunge, 3rd Cir 14 JAN 2011, http://bit.ly/gWuFLa

Bodyscanner Aktenherausgabeentscheidung, EPIC v. DHS, DCDC 12 JAN 2011, http://bit.ly/giOvj0

Meinungsfreiheit, Diffamierung von Forschungsergebnis und Wissenschaftler, Chandok v. Klessig, 2nd Cir 13 JAN 2011, http://bit.ly/g0E6wM

Herausgabe von Videoaufnahmen im Prozess oder als Kunstwerk befreit? Chevron Corp. v. Berlinger, 2nd Cir 13 JAN 2011, http://bit.ly/f0SSce

Verwechslung von Soldatenhilfsgruppen, WWP v. Wounded Warriors Family, 8th Cir 12 JAN 2011, http://bit.ly/fbWKKz

Aufhebung des Dumpingurteils, Papierfabrik August Koehler AG v. U.S., CAFC 11 JAN 2011, http://bit.ly/g0bGdq

Besteuerung ärztlicher Praktikanten, Mayo Foundation for Medical Ed. & Research v. U.S. SCt 11 JAN 2011, http://bit.ly/fAETVt

Insolvenztabellenabzüge, Ransom v. FIA Card Services, SCt 11 JAN 2011, http://bit.ly/hRbKN3

Tarifvertrag als Verletzung von Bundeskündigungsschutz, Ellis v. DHL Express, Inc & Deutsche Post, 7th Cir 11 JAN 2011, http://bit.ly/h7OnZO

Russenvideokopier bleibt ohne Kaution im Schuldturm, Close-Up International, Inc. v. Berov, 2nd Cir 10 JAN 2011, http://bit.ly/fGncoF

Indianer-Souveränitätsrevision zurückverwiesen, Madison County v. Oneida Indian Nation of N. Y., SCt 10 JAN 2010, http://bit.ly/hyU2CT
Immer frische Entscheidungen: Star List Decisions Today


Freitag, den 14. Jan. 2011

Die eingesandte Idee: Haftet Empfänger?

 
.   Erfinder haben es schwer. Die meisten Unternehmen lehnen eingesandte Ideen strikt ab. Sie wollen vermeiden, dass eigene und fremde Ideen vermischt werden und zur Haftung führen.

Die Beklagte in Candice Cole v. Sandel Medical Industries, Az. 10-50545, machte es Erfindern einfach: Sie dürfen über ein Online-Formular ihre Idee einsenden und erhalten je nach Eignung der Idee für die Produktion eine Absage, einen Vertrag und bei Erfolg gar eine Vergütung. Patentfähige Ideen werden besonders belohnt.

Die Klägerin sandte eine Idee ein, die einer vorhandenen Produktlinie der Beklagten entsprach. Als die Erfinderin mit der kulanzweise angebotenen Vergütung nicht einverstanden war, klagte sie auf eine Million Dollar - und verlor. Sie erhielt gar nichts.

Ihr Verlust, den das Gericht mit einer lehrreichen Begründung belegt, ist ein Gewinn für Erfinder und Unternehmen: Die einen ermutigt das Urteil vom 13. Januar 2011, Kundenvorschläge für Verbesserungen und andere Ideen auf diese rechtssichere Weise in Empfang zu nehmen. Die anderen erhalten eine praktikable Gelegenheit, ihre Idee einzureichen, ohne wie allgemein erwarten zu müssen, dass der Vorschlag ungelesen retourniert wird oder im Müll landet.


Donnerstag, den 13. Jan. 2011

Usurpierte Zuständigkeit durch US-Gerichte?

 
.   Wer an die These von der Allzuständigkeit amerikanischer Gerichte glaubt oder gar den Begriff der Usurpierung der Gerichtsbarkeit übernimmt, sollte das Urteil des Bundesberufungsgerichts des dritten US-Bezirks im Fall Lasalaet al. v. Marfin Popular Bank Public Company, Ltd., Az. 10-1712, zugunsten einer ausländischen Bank lesen.

Das Gericht vertritt den Standpunkt, dass die Anknüpfung der Fakten an den Forumsstaat nicht die verfassungsrechtlichen Hürden nehmen kann. Es verneint die örtliche Zuständigkeit des Gerichts in New Jersey am 7. Januar 2011, weil die beklagte Bank zwar vorübergehend eine Zweigstelle in New York unterhalten hatte, doch nicht im Forumstaat New Jersey. Dies gilt auch, wenn die Bank Aktien einer New Jersey-Gesellschaft als Sicherheit erhalten hatte und die Klage behauptet, die Bank sei mit den Mitbeklagten aus New Jersey durch eine Verschwörung verbunden.

Wer europäische Beklagte vor US-Gerichten vertritt, entdeckt in der Entscheidung Vertrautes. Von einer Allzuständigkeit ist keine Rede. Wie in Europa haben die Gerichte genug zu tun. Sie reißen sich nicht um Arbeit. Andererseits sind sie bei einem deutlichen Nexus zum Forum verpflichtet, die personal Jurisdiction festzustellen.

Selbst das bedeutet nicht, dass der Fall im US-Gericht bleiben muss. Auch beim Vorliegen der örtlichen und sachlichen Zuständigkeit sind Verweisungen an beklagtenfreundlichere Gerichte in den USA sowie nach dem Forum non conveniens-Grundsatz ins Ausland möglich.

Die Kunst besteht darin, das Gericht von den anwendbaren Präzedenzfallentscheidungen und danach maßgeblichen Fakten zu überzeugen. Das ist aufwendig, langwierig und teuer - daran ist Kritik sehr wohl berechtigt.



Staatssekretär in USA: Transatlantic Community

 
NK - Washington.   Transatlantic Community lautete der Titel der Rede von Staatssekretär Dr. Werner Hoyer bei der Friedrich Naumann Foundation am 12. Januar 2011 in Washington. Vor Vertretern aus der amerikanischen Politik und Wirtschaft sowie dem deutschen Botschafter Dr. Klaus Scharioth begann der Vertreter der Foundation, Claus Gramckow, die Veranstaltung mit einer Schweigeminute in Gedenken an die Opfer von Arizona.

Den Schwerpunkt der Rede bildeten wirschaftliche Aspekte, wie beispielsweise die Euro-Krise und die Rolle Deutschlands bei der Suche nach Problemlösungen. Außerdem wurde ein kontinuierliches Aufeinanderzugehen betont sowie eine vertrauensvolle Zusammenarbeit als Kern der deutsch-amerikanischen Beziehungen.

Hoyer betonte, dass die Staatsverträge, beginnend mit dem Vertrag von Helsinki 1952 bis hin zum letzten NATO-Gipfeltreffen am 19. November 2010 in Lissabon, noch heute als rechtliche Grundlage anzusehen sind und keinesfalls verletzt werden dürfen. Hoyer folgerte und forderte, dass Europa zum Global Outlook verpflichtet sei, um wettbewerbsfähig zu bleiben und die Säulen des Bündnisses - Prosperity, Peace and Security - stets aufrecht erhalten werden müssen.


Dienstag, den 11. Jan. 2011

Ein Potpourri an Instanzen

 
NK - Washington   Das Bundesberufungsgericht des sechsten US-Bezirks wies im Fall Carethers v. Wolfenbarger, Az. 09-1310, die Klage ab. Der Kläger behauptete, seine Prozessabsprache, vgl. §257c StPO, sei nicht wissentlich und willentlich erklärt worden, da das Prozessgericht von Michigan es versäumt habe, ihm die Bedeutung der Strafzumessungsrichtlinien, s. Schaum, zu erläutern.

Diesem Entscheid vom 7. Januar 2010 ging ein Marathon durch die innerstaatlichen und bundesstaatlichen Instanzen voraus. Der Kläger war zunächst vor dem Prozessgericht von Michigan wegen kriminellen, sexuellen Verhaltens angeklagt. Eine Prozessabsprache in Anwesenheit seines Rechtsanwalts erforderte sein Geständnis. Das Gericht stellte eine Bestrafung innerhalb der Richtlinien in Aussicht.

Als die Strafe zu hoch ausfiel. versuchte der Kläger die Rücknahme der Prozessabsprache, weil sie nicht wissentlich, freiwillig und verständlich war, da ihm die Richtlinien nicht erläutert wurden. Vor allen einzelstaatlichen Instanzen des Bundesstaates Michigan, dem Prozessgericht - dem Berufungsgericht und dem Obersten Gerichtshof, - scheiterte er.

Daher rügte er nach seinem Misserfolg vor den einzelstaatlichen Gerichten vor dem Bundesgericht erster Instanz mit einer Habeas Corpus-Klage die Verletzung seiner prozessualen Verfassungsrechte, jedoch mit identischer Argumentation. Sein Antrag wurde erneut mit derselben Begründung abgelehnt.

Der United States Court of Appeals for the Sixth Circuit bestätigte das Urteil des Untergerichts. Lesenswert sind in der Begründung sowohl die Einzelheiten zur Prozessabsprache als auch die Präzendenzfälle, darunter Brown v. McKee, 240 F. App'x 254 (6th Cir. 2009) und Wright v. Lafler, 247 F. App'x.701 (6th Cir.2007).


Montag, den 10. Jan. 2011

US-Gerichtsbarkeit: Bank aus dem Ausland

 
.   Darf ein Gericht in New Jersey seine Gerichtsbarkeit im Sinne der personal Jurisdiction über eine ausländische Bank ausüben, die in den USA nicht vertreten ist? Sie besaß vorübergehend eine Zweigstelle in New York. Diese hielt als Sicherheit Aktien eines Unternehmens in New Jersey.

Eine Allzuständigkeit amerikanischer Gerichte wird im Ausland oft behauptet, doch auch in diesem Fall stellte sich das Bundesberufungsgericht, das des dritten US-Bezirks, auf den Standpunkt, dass die Anknüpfung der Fakten an den Forumsstaat nicht die verfassungsrechtlichen Hürden nimmt.

Die Begründung der verneinten örtlichen Zuständigkeit vom 7. Januar 2011 im Fall Lasalaet al. v. Marfin Popular Bank Public Company, Ltd., Az. 10-1712, ist detailliert und lehrreich. Das Gericht geht sogar so weit, eine weitere Beweisausforschung zu verbieten, auf die die Kläger bauten, um Belege für den Forumsnexus zu finden.

Lesenswert ist die Begründung auch wegen der Ablehnung eines Verschwörungsansatzes. Die behauptete Verschwörung der mit Beklagten aus New Jersey mag materiell bedeutsam sein - sie kann den Mangel des erforderlichen prozessualen Nexus nicht auswetzen, entscheidet der United States Court of Appeals for the Third Circuit in Philadelphia.


Sonntag, den 09. Jan. 2011

Mit Fahne im Dienst gekündigt

 
.   Kündigungsschutz verlangte die Klägerin nach dem Family and Medical Leave Act, 29 USC §2601. Sie wurde entlassen, weil sie am Arbeitsplatz betrunken war.

Die beklagte Arbeitgeberin gewann. Sie hatte ein Hilfsprogramm für Alkoholiker eingerichtet, an dem die Klägerin teilnahm. Eine seiner Bedingungen ist die sofortige Kündigung bei Verletzung des Alkoholverbots.

Die Begründung des Bundesberufungsgerichts des siebten US-Bezirks vom 7. Januar 2011 erklärt die Umstände der Entlassung ebenso detailliert und lesenswert wie die rechtlichen Schlüsse im Fall Diane Ames v. Home Depot USA, Inc., Az. 09-4151.


Samstag, den 08. Jan. 2011

Verkauf der Rezensions-CD im US-Urheberrecht

 
NG - Washington   Musikverlage sollten erst einen Lizenzvertrag schließen, bevor sie Rezensions-CDs versenden. Im Fall UMG Recordings, Inc. v. Troy Augusto, Az. 08-55998, hat das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA am 4. Januar 2011 die Entscheidung des Ausgangsgerichts zugunsten des Besitzers einer Rezensions-CD bestätigt und die Klage einer der größten Musikkonzerne der Welt wegen Copyrightverletzung durch den Verkauf der CD abgelehnt.

Dabei führt der United States Court of Appeals for the Ninth Circuit lesenswert aus, dass der Anscheinsbeweis einer Urheberrechtsverletzung dann gegeben sei, wenn der Kläger (1) Inhaber des Copyrights sei und (2) eine Verletzung vorliegt.

Das Gericht schließt sich dem Ausgangsgericht an, indem es ausführt, dass eine Inhaberschaft, Ownership, des Copyrights auf Seiten der Klägerin aufgrund der Anwendbarkeit der First Sale Doctrine nicht mehr bestehe. Diese besagt, dass der Inhaber einer rechtmässig nach dem Copyright Act hergestellten Datenträgers befugt ist, ohne Erlaubnis des Copyrightsinhabers diese zu verkaufen oder anderweitig zu verwenden.

Einen solchen Verkauf sahen beide Gerichte als gegeben an, da die Praxis der Klägerin, Rezensions-CDs an eine breite Masse von Empfängern zu Promotionszwecken zu versenden, einen Verkauf im Sinne der First Sale Doctrine darstelle. Dies ändere sich auch nicht durch den Hinweis auf der CD, dass diese Eigentum der Produktionsfirma bleibe, nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt und nicht den Verkauf hergestellt sei und die Entgegennahme der CD eine Vereinbarung mit Annahme der Lizenzinhalte zwischen den Beteiligten schaffe.

Das Gericht führt dazu aus, dass die Versendung der unbestellten CDs durch die Klägerin insbesondere ohne Vorkehrung dafür geschehe, bei der diese mit der Bedingungsannahme oder einer Lizenzvereinbarung rechnen dürfe. Diese Vertriebsart stelle daher einen Verkauf dar und übertrage damit die Inhaberschaft an dem Tonträger auf den Empfänger.



Twitterklärte Urteile im Recht der USA

 
.   Die wichtigsten Urteile dieser Woche in den USA:
Anonyme Unternehmensverunglimpfung, Anonymous Online Speakers v. USDC-NVR, 9th Cir 7 JAN, http://bit.ly/dWmABR

Brückenkreditkündigungsrecht, Diesel Props S.r.l. v. Greystone Business Credit II LLC, 2nd Cir 6 JAN 2011, http://bit.ly/gY1IPB

Antidumpingzollurteil wegen Methodikfehler teilrevidiert, SKF USA Inc. v. U.S., CAFC 7 JAN 2011, http://www.cafc.uscourts.gov/images/stories/opinions-orders/10-1128.pdf

Keine ICC-Schiedsunterwerfung, Dedon GmbH v. Janus et Cie, 2nd Cir 6 JAN 2011, http://bit.ly/fiqdIb

Google und Microsoft ziehen am selben Strang: Amicus Curiae-Beschluss, In re Google, CAFC 4 JAN 2011, http://www.cafc.uscourts.gov/images/stories/opinions-orders/2011-m968.1-4-11.1.pdf

Erneut Prozess aus beklagtenfeindlichem Forum verwiesen, In Re Microsoft Corp., CAFC 5 JAN 2011, http://www.cafc.uscourts.gov/images/stories/opinions-orders/10-m944%20Order.pdf

Softwareschutzpatent erneut vor die Geschworenen, Uniloc USA, Inc. v. Microsoft Corp., CAFC 4 JAN 2011, http://bit.ly/gQBmSN

Technikeinsatz in Anwaltsprüfung Blinder, Stephanie Enyart v. Nat Conf Bar Examiners, 9th Cir 4 JAN 2011, http://bit.ly/gAkA6V

First Sale-Doktrin: Rezensions-CD darf verkauft werden, UMG Recordings, Inc. v. Troy Augusto, 9th Cir 4 JAN 2011, http://www.ca9.uscourts.gov/datastore/opinions/2011/01/04/08-55998.pdf

Abbruch des Schiedsverfahrens gerichtlich erzwungen, UBS Sec. LLC v. Voegeli, 2nd Cir 4 JAN 2011, http://bit.ly/g3Tw9Z

Geschworenen revisionsfest zur Subsumtion Recht darlegen, Koger v. Norfolk Southern Railway Co., 4th Cir. 3 JAN 2011, http://pacer.ca4.uscourts.gov/opinion.pdf/101345.U.pdf
Immer frische Entscheidungen: Star List Decisions Today


Freitag, den 07. Jan. 2011

Das juristisch definierte Kind

 
NG - Washington.   In seiner Entscheidung vom 4. Januar 2011 erklärt das Bundesberufungsgericht des dritten Bezirks der USA im Fall Karen K. Capato v. Commissioner of Social Security, Az. 08-cv-05405, ausführlich, wann ein Kind ein Kind nach dem Social Security Act ist.

Die Klägerin, Witwe von Herrn Capato, hatte sich nach dessen Krebstod mit dessem nach Ausbruch der Krankheit vorsorglich eingefrorenem Samen künstlich befruchten lassen und Zwillinge auf die Welt gebracht. Für diese wollte sie nun Halbwaisenrente - Child Survivor Benefits - bei der Beklagten beantragen. Dies lehnte diese jedoch ab, da die nach dem Tod erzeugten Zwillinge keine Kinder des Verstorbenen nach den gesetzlichen Definitionen seien.

Lesenswert führt der United States Court of Appeals for the Third Circuit die Schwierigkeiten der Subsumtion unter Normen aus, die entstanden sind, bevor man eine Vorstellung von Technologien und Möglichkeiten der heutigen, neuen Welt besass und entscheidet sich selbst nach der eigenen Subsumtion für die Existenz der Kinder vor dem Gesetz.


Donnerstag, den 06. Jan. 2011

Holzhammer im beklagtenfeindlichen Forum

 
.   Nicht nur beklagte Unternehmen aus Europa, auch Amerikaner fürchten sich vor manchen Gerichten. Der United States District Court for the Eastern District of Texas gehört zu den Berüchtigten. Kläger lieben das Forum.

Oft fruchten auch wohlbegründete Anträge auf die Verweisung einer Klage an ein anderes Gericht wenig. Dann muss der Beklagte zum Holzhammer greifen: Dem Mandamus-Antrag. Verliert man, bleibt man einem zutiefst gekränkten Richter ausgeliefert. Für den Eastern District ist bereits eine Serie solcher Anträge bekannt.

Im Fall In re Microsoft Corp., Az. 10-M944, verfasste das Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks in Washington, DC, am 5. Januar 2011 eine lesenswerte Begründung für einen Mandamusbeschluss. Der gibt dem Bundesgericht in Texas auf, den Fall nach Washington zu verweisen. Materiell geht es um einen Patentstreit über die Verletzung von Spracherkennungssoftware.


Mittwoch, den 05. Jan. 2011

Nackter Hintern im TV: Keine Strafe

 
NG - Washington.   Weniger als sieben Sekunden war in der Sendung NYPD Blue im Jahr 2003 gegen 21 Uhr beim Sender ABC das nackte Hinterteil der Schauspielerin auf dem Weg in die Dusche zu sehen.

Die Fernsehhüter der USA - Federal Communication Commission - sahen darin ihre Unanständigkeitsregeln - Indecency Standards - verletzt und verhängten gegen die ausstrahlenden Fernsehanstalten von ABC eine Geldstrafe sowie den Verlust der Fernsehlizenzen.

In seiner Entscheidung vom 4. Januar 2011 hat das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA dem Antrag der Fernsehsender auf Überprüfung des Ausgangsurteils im Fall ABC Inc. et al v. Federal Communications Commission, Az: 08-0841 stattgegeben und den Lizenzverlust aufgehoben. Der United States Court of Appeals for the Second Circuit führt dazu aus, dass die Unanständigkeitsregeln der FCC zu undefiniert seien. Dies ist immer dann der Fall, wenn eine Person von normalem Verstand nicht die Möglichkeit hat festzustellen, was nun erlaubt ist und was nicht.

Das sah das Gericht bei den Indecency Standards der FCC, die dann von unsittlichem Material sprechen, wenn sexuelle oder ausscheidende Organe beschrieben oder gezeigt werden und offensichlich, gemessen an üblichen Standards für das Fernsehmedium, widerwärtig seien, als gegeben an.


Dienstag, den 04. Jan. 2011

Der Jury wird das US-Recht erklärt

 
.   Die Geschworenen der amerikanischen Jury nehmen die Subsumtion vor. Der Richter erklärt ihnen im US-Prozess das Recht.

Wie er im Schaden­sersatzfall wegen uner­laubter Handlung die Dar­legung revisions­fest vornimmt, zeigt das Urteil in Koger v. Norfolk Southern Railway Company, Az. 10-1345, vom 3. Januar 2011. Der Kläger warf dem Arbeit­geber die Verant­wortung für seinen Unfall vor.

Der Richter erklärte der Jury, dass eine Gesell­schaft für Fehler ihres Personals haftet. In der Revision rügte das Unter­nehmen, dass diese Dar­legung nicht das Verschulden des Klägers als zum Personal gehöriger Person berück­sichtigte und somit die Jury irreführen konnte: Seine Eigenschuld könnte sie - fehlerhaft - der Company zurechnen.

Das Bundes­berufungs­gericht des vierten Bezirks in Richmond, Virginia, wies die Rüge zurück: Die Gesamt­schau der Jury Instructions, nicht der einzelne Satz, bestimmt ihre Recht­mäßigkeit.



Der Unterschied von Statute of Limitations und Laches

 
NG - Washington.   Was man im deutschen Recht im BGB unter Verjährung versteht, bezeichnet das Statute of Limitations im amerikanischen Common Law System. Das Statute of Limitations regelt dabei z.B. in einem Vertrag - Contract -, dass nach Ablauf einer bestimmten Zeitperiode nach Eintritt eines bestimmten Ereignisses Ansprüche aus dem Vertrag nicht mehr geltend gemacht werden können.

Allerdings ist zu beachten, dass die Frist bereits mit dem bestimmten Ereignis zu laufen beginnt und nicht wie im deutschen Recht erst am Ende eines Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Daneben existiert als Verteidigungsmittel gegen eine Klage Laches.

Laches ist dem Billigkeitsrecht - Equity - zuzuordnen. Dieses Prinzip verleiht der sich auf diese Einrede berufenden Partei das Recht, den geltend gemachten Anspruch deswegen zurückzuweisen, weil die andere Partei zu lange mit der Geltendmachung gewartet und den Anspruch daher verloren hat. Laches entspricht etwa der deutschen Verwirkung.


Sonntag, den 02. Jan. 2011

Twitterklärte Urteile im Recht der USA

 
.   Vor dem Jahresende 2010 erließen US-Bundesgerichte noch diese wichtigen Urteile:
Asbestklägeranwälte als Betrüger und Verschwörer, CSX Transportation, Inc. v. Gilkison, 4th Cir. 30 DEZ 2010, http://bit.ly/gdeKxg

Unerwünschte Werbeanrufe, Charvat v. EchoStar Satellite, LLC, 6th Cir. 20 DEZ 2010, http://bit.ly/gSfj04

Inkassoformalien und -beweislasten nach FDCA, Antoine v. JP Morgan Bank, DCDC 28 DEZ 2010, http://bit.ly/gD7wdP Intro: http://bit.ly/f3SB78

Wirksamer nichtunterzeichneter Versich-Vertrag?, 10 Ellicott Squ. Ct Corp. v. Mountain V Ind. Co., 2nd Cir 23 DEZ 2010, http://bit.ly/i7XHIy

Schlüssigkeit Produkthaftungsklage, Bundesstandard v. staatl. R., Fabian v. Fulmer Helmets, Inc., 6th Cir 23 DEZ 2010, http://bit.ly/gcmG7D

Diffamierungsverbot gegen Poster wirkt nicht gg Hoster & Website-Manager, Blockowicz v. Williams, 7th Cir. 27 DEZ 2010, http://bit.ly/gTvurs

Anwaltshaftung für $387.738 Prozesskosten bei Beweismanipulation, Norelus v. Denny's Inc., 11th Cir. 28 DEZ 2010, http://bit.ly/hRqCMY

Kostenerstattung im US-Urheberrechtsprozess, Latin American Music Co. v. Am. Soc. of Composers, 1st Cir. 28 DEZ 2010, http://bit.ly/hN03qh

Kindesentführung Schweiz-USA, Haager Übereinkommen, Heydt-Benjamin v. Heydt-Benjamin, 2nd Cir. 28 DEZ 2010, http://bit.ly/fDdWN4

Verwechslungsgefahr: gleiche Marke für Software, University Wisconsin v. Phoenix Software Intl, 7th Cir. 28 DEZ 2010, http://bit.ly/e0Kbp9

Steuerhinterziehung: Klagerecht des Mitverschwörers? Rezner v. Bayerische Hypo-und Vereinsbank, 9th Cir. 28 DEZ 2010, http://bit.ly/i1FztC

Botschaftspersonal, Immunität, Hijazi v. Permanent Mission of Saudi Arabia to the United Nations, 2nd Cir. 22 DEZ 2010, http://bit.ly/gmoOsl

Design-Software zurückbehalten, erwischt, gelöscht: Haftung, Union Pump v Centrifugal Technology, 5th Cir. 20 DEZ 2010, http://bit.ly/gN4H5s

Verfassungsrecht: "No Freedom to Watch Football on a Sunday Afternoon Act," Miles v. Northville, 6th Cir. 21 DEZ 2010, http://bit.ly/feJlxK
Immer frische Entscheidungen: Star List Decisions Today


Samstag, den 01. Jan. 2011

Waffenbesitz des Verbrechers: 15 Jahre Haft

 
.   So schlimm hatte sich der Angeklagte die Strafe für Waffenbesitz nicht vorgestellt: 15 Jahre.

Vor dem Geständnis dieses Verbrechens hatte er dummerweise drei Umstände vergessen: Er war wegen eines Verbrechens vorbestraft. Er hatte verbrecherisch bei der Verhaftung einen Fluchtversuch gewagt. Und er hatte verbrecherisch den festnehmenden Beamten Gewalt zugefügt.

Damit war er ein Gewohnheitsverbrecher nach der Definition im bundesrechtlichen Armed Career Criminal Act. Für solche schreibt das Gesetz die Mindeststrafe von 15 Jahren vor.

Die Verurteilung bestätigte am 30. Dezember 2010 das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks der USA im Fall United States of America v. Anthony Nix, Az. 09-15335.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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