Vor dem Geständnis dieses Verbrechens hatte er dummerweise drei Umstände vergessen: Er war wegen eines Verbrechens vorbestraft. Er hatte verbrecherisch bei der Verhaftung einen Fluchtversuch gewagt. Und er hatte verbrecherisch den festnehmenden Beamten Gewalt zugefügt.
Damit war er ein Gewohnheitsverbrecher nach der Definition im bundesrechtlichen Armed Career Criminal Act. Für solche schreibt das Gesetz die Mindeststrafe von 15 Jahren vor.
Die Verurteilung bestätigte am 30. Dezember 2010 das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks der USA im Fall United States of America v. Anthony Nix, Az. 09-15335.