• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Mittwoch, den 16. Febr. 2011

Schutz vor Prügelstrafe und Diskriminierung  

NK - Washington.   Als die Parkaufsicht, die Kinder unterhielt, sah, wie eine Frau ihren Neffen mit dem Gürtel schlug, meldete sie dies ihrer Chefin und der Polizei. Statt Anerkennung für ihr Engagement erhielt die Beamtin dafür die sofortige Kündigung.

Diese Art der Erziehung sei in dem Kulturkreis der Chefin, der Tante und des gezüchtigten Kindes üblich und nicht zu beanstanden. Gegen diesen Kündigungsgrund klagte die Angestellte. Im Kündigungsschutzverfahren wegen Rassendiskriminierung stellte sich das Revisionsgericht in Schandelmeier-Bartels v. Chicago Park District, Az. 09-3286, am 8. Februar 2011 auf die Seite der Klägerin.

Ungewöhnlich ist dieser Fall, da hier nicht die Minderheit, sondern ein Mitglied der Mehrheit vor Rassendiskriminierung Schutz genießt. Die Prügelstrafe als Erziehungsmethode einer Minderheit ist damit rechtlich nicht so stark etabliert wie die Vorgesetzte behauptete.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.