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Dienstag, den 15. März 2011

Spring Forward: Blick bei Verkauf nicht zurück  

.   Die verlorene Stunde macht sich bemerkbar. Weil die Zeitumstellung in Amerika vor dem Sonntag kaum angekündigt wurde, fallen ihr zahlreiche Amerikaner zum Opfer. Meist wird intensiver auf das Ereignis hingewiesen.

Der Termin beim amerikanischen Anwalt in Washington um 9 Uhr entspricht nun bis zur MEZ-Umstellung in Berlin 14 Uhr, nicht 15 Uhr. Anschließend sind es wieder die gewohnten sechs Stunden Zeitunterschied.

Wer die geschlagene Stunde noch hat, kann sie zur Lektüre des Urteils in Richison v. Ernest Group, Inc., Az. 09-6301, nutzen. Das Bundesberufungsgericht des zehnten US-Bezirks erklärt, warum ein Anspruch wegen getäuschter Aufgabe von Geschäftsanteilen eines Mitinhabers einer Softwareschmiede Jahre vor dem profitablen Unternehmensverkauf an Dritte verloren ging.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.