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Donnerstag, den 17. März 2011

Typische Vertragsfehler in den USA  

.   Aus der Lektion für die Referendarinnen und Mandanten: Fehler in der amerikanischen Vertragssprache vermeiden! Einige Faustregeln helfen:

1. Kein Passiv: Der Handelnde muss genannt werden.

2. Keine logischen Sprünge: Auch Selbstverständlichkeiten werden beschrieben.

3. Shall & May: Müssen und Dürfen streng trennen. Can entspricht nicht dem deutschen Können, das sowohl für Machbares als auch Gestattetes steht. May verleiht Befugnisse, Can nicht. Shall verpflichtet.

4. … shall have the right to und … is entitled to eignen sich als Rechtevorbehalt oder -einräumung selten: May wirkt meist klarer.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.