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Donnerstag, den 24. März 2011

Kündigung nach mündlicher Beschwerde?  

CH - Washington, DC.   Kann einem Arbeitnehmer, der sich mündlich bei seinem Arbeitgeber wegen unzulässiger Arbeitsbedingungen beschwert, gekündigt werden?

Nein, entschied der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten am 22. März 2011 im Fall Kasten v. Saint-Gobain, Az. 09-834.

Das Gericht setzte sich mit der Frage auseinander, ob das Arbeitnehmerschutzgesetz, der bundesrechtliche Fair Labor Standards Act of 1938, auch einen Kündigungsschutz für Arbeitnehmer vorsieht, die sich nur mündlich beschweren. Der FLSA bestimmt einen Kündigungsschutz, wenn ein Arbeitnehmer Beschwerde gegen seinen Arbeitgeber einlegt.

Dabei geht der Supreme Court entgegen des unteren Berufungsgerichts von einer weiten Wortlautauslegung des Gesetzes aus. Der Schutzbereich des Gesetzes erfasst daher sowohl die schriftliche als auch die mündliche Beschwerdeeinlegung. Auch gebietet der Sinn und Zweck des Gesetzes, der hinreichende Schutz des Arbeitnehmers vor ungerechtfertigter Kündigung, eine weite Auslegung.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.