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Samstag, den 30. April 2011

Urteile im Recht der USA in Stichworten

 
.   Wichtige Urteile der Woche aus den Bundesgerichten der USA:
Infragestellen von IT-Rechten als gewerbl. Verleumdung versichert? Novell v. Vigilant Insurance, 10th Cir 29 APR 2011, PDF

Durchgriffshaftung, resultierende Zuständigkeit für Muttergesellschaft, Fudali v. Pivotal Corp., DCDC 26 APR 2011, PDF

Haftung wg fehlender Technikupdates, Fehlerfolgen, Digital Healthcare v Affiliated Computer Services, DCDC 20 APR 2011, PDF

Klagabweisung mangels Zuständigkeit d Bundesgerichts: Jackson v. Selective Group of Computer Hackers, DCDC 20 APR 2011, PDF

Supreme Court: Absage an unfreiwillige Verbraucherschutz-Sammelverfahren, AT&T Mobility LLC v. Concepcion, 27 APR 2011, PDF

Staatsvertrag, Schiedsverfahren, Pan Am Flight 73 Liaison Group v. Dave, DC Cir 26 APR 2011, PDF

U.S. Supreme Court, Doppelprozesse, United States v. Tohono O'odham Nation, 26 APR 2011, Decisions Today: Decisions Today

Anrufe, EMails, Besuch: Zuständigkeitsbegründend? Radio Systems Corp. v. Accession, Inc., CAFC 25 APR 2011, PDF
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Freitag, den 29. April 2011

Warnung ignoriert, tot: Haftung?

 
.   Zahlreiche Warnhinweise vor Brand- und Explosionsgefahr stehen auf dem gefährlichen Produkt: Gas und Flammen abschalten! Der Kunde verschüttet das Produkt versehentlich und stirbt nach einem dadurch ausgelösten Brand.

Eine Produkthaftung des Herstellers soll daraus folgen, dass die dem Bundesrecht entsprechenden Warnungen nicht die Gefahr aus dem Verschütten ansprechen:

Nicole Mwesigwa v. DAP, Az. 10-1821.

Das Revisionsgericht des achten US-Bezirks in der Prärie urteilte am 28. April 2011 für den Hersteller. Er habe vor der Gefahr gewarnt: Sie resultiere aus Zündern und offenen Flammen, an die Gase des Produktes gelangen können. Klarer kann man nicht warnen.

Wie die Substanz aus der Dose an die Flamme gelange, sei nicht entscheidend. Hätte der Kunde die Warnungen vor der Brand- und Explosionsgefahr beachtet und jede Feuerquelle ausgeschaltet, wäre auch das Verschütten folgenlos geblieben.


Donnerstag, den 28. April 2011

Schiedsklausel oder Sammelklage

 
.   Eine vertragliche Schiedsklausel kann nicht einfach in ein Verbot des Schiedsverfahrens und die Öffnung des Sammelklageweges umgedeutet werden, weil die Klausel nach einzelstaatlichem Vertragsrecht sittenwidrig sei, entschied der Supreme Court als Oberster Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington, DC, am 27. April 2011 im Fall AT&T Mobility LLC v. Concepcion, Az. 09-893. Die einzelstaatliche Umdeutung höhlt das Bundesschiedsgesetz, den Federal Arbitration Act, aus, erklärte das Gericht in einer 18-seitigen Entscheidung.


Mittwoch, den 27. April 2011

Telefone entfesseln, Recht anwenden

 

iPhone 3d Recht
.   Daten im Telefon, der Kamera und bald dem Bügeleisen: So offensichtlich. Doch Gesetzgeber stürmen los, suchen ihre Lupe und hoffen auf Lücken, die sie im Gesetz füllen könnten, um ihre unbeliebte Existenz zu rechtfertigen.

Dass Smartphones Daten mit PCs und fernen Servern austauschen, sollte niemanden verwundern. Zu PDA-Zeiten war das oft so, vor 18 Jahren, und bei den ersten Smartphones vor 15 Jahren war es Standard. Ortung gab es, speichern gab es, und extern speichern und auswertbar machen gab es auch.

Dass das geltende Recht ausreicht, um Exzesse zu verhindern oder notfalls zu sanktionieren, belegen die Hoffnungen, die Kläger in Prozesse wie die Sammelplage gegen Apple setzen. Sie bauen auf geltendes Recht.

Wenn man Gesetze ändern sollte, dann wohl durch das Ausloben von Belohnungen für Programmierer, die Geräte aus ihren technischen Fesseln lösen und Gefahren in der Datenverwaltung aufzeigen.


Dienstag, den 26. April 2011

Erfinder abwimmeln: Aussichtslos?

 
.   Aufdringliche Erfinder gibt es auch in den USA. Sie melden sich bei Herstel­lern in ver­wandten Tätig­keits­bereichen, um ihnen ihre Idee anzudienen, während sich die Firmen vor Vorwürfen zu schützen suchen, ihre eigenen Forschungs­ergebnisse seien von den offen­gelegten Erfin­dungen infiziert. Also wimmeln sie die Erfinder ab.

Dieser Konstellation entspringt der am 25. April 2011 entschie­dene Fall Radio Systems Corp. v. Accession, Inc., Az. 10-1390. Im ersten Prozess­stadium erörtert das Berufungs­gericht des Bundes­bezirks in Wash­ington, DC, die Frage, ob der abge­wimmelte Erfinder, der vielfach Kontakt mit einem Her­steller aufge­nommen hatte, der ört­lichen Zustän­digkeit am Gerichts­ort des Herstel­lers unter­liegt, nachdem er schließlich seine Idee patentierte und dann einen Anwalt eine Abmah­nung an den Hersteller senden ließ.

Das Gericht erklärt den Grund­satz: Erfin­der sollen nicht gezwun­gen werden, sich im Gerichts­bezirk des Her­stellers gegen eine negative Fest­stellungs­klage über die Nicht­verletzung des Patents vertei­digen müssen. Im Regel­fall soll der Her­steller am Ort des Patentinhabers klagen, wenn dieser nicht nachhaltig am Gerichtsort seine Rechte verfolgt. Marketing­maß­nahmen vor dem Patenterwerb bleiben außer acht.

Diese Regel bestätigt es lesens­wert auch bei diesem Sach­verhalt, der einen Grenz­fall darstellt. Als letzten Prüfschritt untersucht es die Wirkung eines Non-Disclosure Agreement oder eines Confidentiality Agreements als Geheimhaltungsvertrag zwischen den Parteien als Anknüpfungsmerkmal für die vom Erfinder gerügte Zuständigkeit des fremden Forums. Die Parteien hatten das NDA unterzeichnet. Es enthält eine dem Hersteller günstige Gerichtsstandsklausel. Doch betrifft es die Rechteverfolgung aus vorangegangenen Marketingschritten des Erfinders. Da gab es noch gar kein Patent.


Montag, den 25. April 2011

Osterloses Referendarsschicksal

 
.   Ostermontag ist genauso wenig ein Feier­tag in den USA wie Pfingsten, der zweite Weihnachts­feiertag oder der erste Mai. Kar­freitag und Oster­montag dienen der Ausbildung in der Wahlstation der Referendare in Amerika.

Dafür stehen zahlreiche Früh­lings- und Sommer­feiertage an: Ende Mai der Memorial Day zum Gedenken an Kriegs­gefallene und -vermisste, der 4. Juli als National­feiertag der USA und am Ende des Sommers der amerika­nische Tag der Arbeit, der Labor Day, Anfang September.


Sonntag, den 24. April 2011

Zitatklagen gehen nach hinten los

 
.   Zitate aus Zeitungen: Eine Klägertruppe mag sie nicht und klagt ohne Ankündigung. Blogger und sonstige Webseiten sind ihr Ziel. Righthaven nennt sie sich, sicherer Hafen der IP-Flotte. Sie kauft Artikelrechte von Zeitungen und klagt dann als Urheberrechtsinhaber.

Ein Bärendienst für die Zeitungen. Denn die Gerichte empfinden Righthaven als unsympathische Schmarotzer. Sie stehen den Kleinen, die im Vertrauen auf den Fair Use-Grundsatz Zeitungsberichte zitieren, bei.

Im Allgemeinen glaubt man nicht, dass dieser Grundsatz, der weder schwarz noch weiß kennt, vollständige Artikelwiedergaben erlaubt. Doch Righthaven hat es geschafft, das Bundesgericht in Nevada zu dieser Erkenntnis zu bringen: Righthaven, LLC v. Keyse Jama et al., Az. 2:10-cv-01322.

Statt Druckmedien zu stärken, hat Righthaven ein Eigentor geschossen, an dem IP-Rechteinhaber verzweifeln müssen, bis das Revisionsgericht in San Fancisco das Gegenteil entscheidet. In Las Vegas ist seit dem 22. April 2011 jedoch sogar das 100%-ige Zitat unter bestimmten Umständen zulässig.



Urteile im Recht der USA in Stichworten

 
Die wichtigsten Urteile der Woche aus den Obergerichten der USA:
Prozessvergleich wg Markenverletzung aufgehoben, Ford Motor Co. v. Mustangs Unlimited, Inc., 6th Cir 22 APR 2011, PDF

Blackwater-Irak-Anklagen­abweisung aufgehoben, USA v. Slough, DC Cir 22 APR 2011, PDF

Patentverstoß IM-Werbung mit Opt Out, Creative Internet Advertising Corp. v. Yahoo!, Inc., CAFC, 22 APR 2011, PDF

Staatsgelder, Souveränität, Haft­bedingungen, Föderalsystem, Sossamon v. Texas, Supreme Court 20 APR 2011, http://c.star.us

Haftet Informant für Verteidigungskosten? US ex rel. Ubl v. IIF Data Solutions, 4th Cir 19 APR 2011, PDF

IQ wie Salat, Frauenheld usw: keine Verleumdung, Bentkowski v. Scene Magazine, 6th Cir 19 APR 2011, PDF

Staatenimmunitätseinwand gg Staatsanwalt, Virginia Office for Protection & Advocacy v. Stewart, Supreme Court 19 APR 2011, PDF

Domainsquatting: Spätzünder, Newport News Holdings Corporation v. Virtual City Vision, 4th Cir 18 APR 2011, PDF

Kommissionszusage einseitig annulierbar, Geras v. IBM, 10th Cir 18 APR 2011, PDF

Erfolgsgebührenhaftung nach M&A-Fehlschlag, Argilus v. PNC Financial Services Group, 2nd Cir 18 APR 2011, PDF
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Samstag, den 23. April 2011

Mustangs gegen Ford: Markenduell

 
.   Mustangs Unlimited klingt bullig. Doch der Laden gab klein bei, als Ford ihn wegen Plagiaten verklagte. Dann gab er nach einem Vergleich Vollgas - wieder mit Imitaten. Diesmal verlangt Ford die Aufhebung des Prozessvergleichs und eine Verbotsverfügung gegen den weiteren Vertrieb.

Das Bundesberufungsgericht des sechsten US-Bezirks erklärte am 22. April 2011 im Fall Ford Motor Company v. Mustangs Unlimited, Incorporated , Az. 11a0259n.06, unter welchen Bedingungen ein Vergleich aufgehoben werden kann und wann weitere Sanktionen zulässig sind. Mustangs hatte seine Chance verspielt - dabei hatte es eine gute Position erhascht: Ford hatte ihm im Vergleich sogar gestattet, die Firma beizubehalten.


Freitag, den 22. April 2011

Eigenes Nacktbild im Jugendschutz

 
.   Haften Webseitenbetreiber zivilrechtlich für Bilder als Kinderpornografie, wenn eine Jugendliche sich fotografierte und damit gegen das bundesrechtliche Verbot von Herstellung und Vertrieb solcher Aufnahmen verstoß?

Die Dame sandte als angeblich 17-Jährige Eigenbilder einem Freund, der sie im Internet veröffentlichte. Als sie sie auf einer Pornowebseite entdeckte, war sie bereits volljährig, verklagte die Webseitenbetreiber nach 18 USC §2252A(a)(2) und stieß auf den Einwand, dass hier der Common Law-Grundsatz in pari delicto gelte: Wenn beide Parteien das Gesetz verletzen, hilft das Recht nicht ab. Die Klage sei abzuweisen.

Das Bundesgericht im Ostbezirk Michigans ließ diese Einrede nicht zu, obwohl die Klägerin Verbotenes tat. Das Bundesgesetz gegen Pornographie schütze nicht nur sie, sondern das öffentliche Gut des Schutzes von Kindern vor Ausbeutung.

Das Zwischenurteil vom 24. März 2011 im Fall Jane Doe v. Erik Peterson, Az. 2:09-cv-13138-PDB-PJK, vergleicht das Schicksal der Aufnahmen mit Präzedenzfällen, in denen nasse Hemden tragende Frauen ohne hinreichende Dokumentierung ihres Alters für Internetveröffentlichungen fotografiert wurden. Die Beklagten hielten sich nicht an dieses Erfordernis in 18 USC §2257.

Das Gericht erklärt zudem lesenswerte Folgerungen, die den Antrag der Klägerin betreffen, der Klage allein aus Rechtsgründen stattzugeben, ohne ihn der Jury zur Subsumtion vorzulegen. Beispielsweise ist die Angemessenheit der Löschung der Bilder binnen 48 Stunden nicht nur eine Rechtsfrage, sondern auch eine Tatsachenfrage, die von den Geschworenen zu beurteilen ist. Ebenfalls ist es die Aufgabe der Jury, die widersprüchliche Beweislage über das Alter der Klägerin zum Aufnahmezeitpunkt und die Einschätzung ihres Alters durch die Beklagten zu würdigen.

Im Ergebnis bedeutet die Entscheidung, dass die Webseitenbetreiber ihren Einwand verlieren und der Fall den Geschworenen zur Beurteilung vorgelegt wird.


Donnerstag, den 21. April 2011

Beleidigter Dorfschulze

 
.   Der Lächerlichkeit preisgegeben: Das muss ein Bürgermeister hinnehmen. Aber IQ wie Kopfsalat, Bürgern das Rederecht abschneiden oder Privatdaten der 18-Jährigen mit einer quasiamtlichen Umfrage sammeln? Geht die Presse nicht zu weit, wenn sie solche Dinge behauptet?

Lustig liest sich das Urteil des Bundesberufungsgerichts des sechsten US-Bezirks, das seine Klage im Fall David Bentkowski v. Scene Magazine, Az. 09-4547, am 19. April 2011 abweist. Sie erklärt jedoch auch lesenswert die bei einer Verleumdung einer Amtsperson geltenden Anspruchsmerkmale in Abwägung mit dem Verfassungsgut der Presse- und Meinungsfreiheit.


Mittwoch, den 20. April 2011

Scheidung: Bye-bye Ausländer

 
CH - Washington.   Eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis erhält ein Ausländer, der einen Amerikaner heiratet, in den Vereinigten Staaten von Amerika nach dem Immigration und Naturalization Act, §216(c), 8 USC §1186a(c)(1), nur, wenn die Eheleute einen gemeinsamen Antrag stellen.

Was passiert jedoch, wenn das Paar nach der Antragstellung die Scheidung einreicht und einer der beiden den Antrag zurücknimmt? Dem Ausländer bleibt dann nur noch die Geltendmachung einer Ausnahmegenehmigung für die Beibehaltung der dauerhaften Aufenthaltserlaubnis. Er muss nachweisen, dass er bei der Hochzeit ernsthafte Absichten hatte. Die Immigrationsbehörde urteilt über das Vorliegen der Ausnahme und deren Voraussetzungen, wie über die Glaubwürdigkeit des Antragstellers, und ob das Gewicht eines ernsthaften Beweises erreicht ist.

Im Fall Jebeili v. Holder, Az. 09-4288, entschied das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks am 18. April 2011, dass die Voraussetzungen einer Ausnahme nicht vorliegen und bestätigt die Auffassung des Untergerichts. Folglich änderte es die dauerhafte Aufenthaltserlaubnis des Beklagten in eine vorübergehende um. Das Untergericht ging davon aus, dass der Beklagte die Hochzeit zwar mit ernsthaften Absichten vornahm, er seine Aussagen vor Gericht aber verschönerte und offensichtlich gefälschte Heiratsunterlagen vorlegte.


Dienstag, den 19. April 2011

Pferd gewechselt, Domain verloren

 
.   Van James Bond Tran behielt seine Ortsnamen­domain im Domaind­isput­verfahren, doch dann wurde er über­mütig. Am 18. Aril 2011 verlor er die profitable Domain. Sein Gegner, ein Damen­bekleidungs­vertrieb, besaß Marken für den Orts­namen, konnte zunächst jedoch nicht durch­dringen, weil Trans Nutzung keine Bös­gläubig­keit belegte: Seine Webseite zeigte Ortsnach­richten.

Als Tran merkte, dass an Damen­bekleidungs­werbung mehr zu ver­dienen ist als mit Nach­richten, schwenkte er um und wurde schnell nach Marken-, Urheber-, Wettbewerbs­recht verklagt. Im Prozess fügte der Vertrieb noch einen Domain­squatting-Anspruch hinzu.

Im Fall Newport News Holdings Cor­poration v. Virtual City Vision, Az. 09-1947, gewann der Vertrieb trotz Verwir­kungs- und Gutgläubig­keitseinreden Trans. Das Bundes­berufungs­gericht des vierten Bezirks gab dem ACPA-Anspruch statt, obwohl die Bös­gläubigkeit nicht beim Erwerb der Domain vorlag. Zudem ignorierte es Trans haftungs­beschränkende Gesell­schaft, weil Tran sie zuhause führt und in Personal­union der einzige Gesell­schafter, Director und Geschäfts­führer ist.


Montag, den 18. April 2011

Nicht so schnell: Bloggerdatenfreigabe

 
.   Wie flink darf Google auf einen Gerichtsbeschluss die Daten von Bloggern herausgeben, die anonym schreiben? Zum Land, wo eine Diffamierungsklage oft unter dem Vorbehalt der verfassungsrechtlichen Vorprüfung steht und der anonyme Auftritt als wertvolles Verfassungsrecht gilt, passt diese Frage. Die einzelstaatlichen Gesetze sehen vielfach diese Prüfung vor, und die Auslegung der Constitution ist bei der Anonymität recht klar.

Als Google die Daten herausgeben wollte, rügten die Blogger den Gerichtsbeschluss bis vor das oberste Gericht von Texas. Obwohl ihnen Verleumdung, ein Urheberrechtsverstoss und die Verletzung von Privacy - mit dem deutschen Persönlichkeitsrecht verwandt - vorgeworfen wurde und unterschiedliche Haftungsgründe verschiedenen Prüfungen unterliegen, entschied das Gericht am 15. April 2011 vollständig für sie.

Im Fall In re Does, Az. 2011 WL 1447544, befand es, dass das Untergericht erst eine Abwägung der Interessen vornehmen musste. Dazu gehört auch das Interesse der anonymen Blogger an der Nichtoffenlegung ihrer Daten, gleich ob Google dazu bereit ist oder die Kläger sie für einen Prozess benötigen. So werden unter anderem Prozesse vermieden, die lediglich der Rachsucht dienen und auf schwachem rechtlichen Fundament stehen.

Dort, wo Begriffe wie Impressum zum Sprachgut zählen und jeder Blogger glaubt, sich vor aller Welt - und Stalkern, Phishern und Crackern - identifizieren zu müssen, muss dieses prozessökonomische und meinungsschützende Prinzip unverständlich wirken.


Sonntag, den 17. April 2011

Verfassungstreuer Betaufruf Obamas

 
.   Darf er klagen, oder muss der Bürger beten, wenn der Präsident ihn dazu ermuntert? Ist der Aufruf mit der Bundesverfassung der USA vereinbar? Oder verletzten fast alle US-Präsidenten die United States Constitution, als sie zum Beten aufriefen oder einen Bettag nach 36 USC §119 proklamierten?

Das Bundesberufungsgericht den siebten Bezirks der USA ist mit klugen Richtern besetzt. Sie verfassen meist gut nachvollzieh- und lesbare Urteilsbegründungen. Am 14. April 2011 prüften sie im Fall Freedom From Religion Foundation, Inc. v. Barack Obama, ob Präsident Obama die Verfassung verletzte, als er nach dem Gesetz einen Bettag ausrief.

Das Gericht entschied, dass nichts zu entscheiden ist. Die Frage ist nicht justiziabel. Der Bürger wird zu nichts verpflichtet. Präsidenten reden viel, äußern Wünsche und Ideen, machen Vorschläge und erteilen Rat. Nicht jedes Wort ist ein Befehl und wird zur Bürgerpflicht.

Das gilt auch für den gesetzestreuen Gebetsaufruf. Der Bürger darf ihn nach Herzenslust ignorieren. Seine Rechte verletzt er nicht. Die Trennung von Kirche und Staat betrifft nicht seine Rechte. Da ein Streit fehlt, der Anlass zur Klage geben könnte, kann es auch keinen Prozess geben, beschied der United States Court of Appeals for the Seventh Circuit in Chicago. Wenn jemand klagen könnte, wäre es der Präsident, dem das Gesetz aufgibt, zum Bettag aufzurufen.



Urteile im Recht der USA in Stichworten

 
.   Revisionsurteile der vergangenen Woche:
Verbandsmitglied: örtl. Zuständigkeit? Comp.Brasil.Carb. v. Appl.Ind.Mat., DC Cir 15 APR 2011, PDF

Rückdatierte Optionen: Prozess geht weiter, New Mexico State Investment Co v. Ernst & Young, 9th Cir 14 APR 2011, PDF

Senderlizenzverlust, Glenn Cherry v. FCC, DC Cir 12 APR 2011, PDF

Aussichtslose Klage: Abweisung sua sponte, Zapolski v. Federal Republic of Germany, 2nd Cir 14 APR 2011, PDF

Urteil wie Novelle, Rodriguez v. Senor Frog's de la Isla, Inc., 1st Cir 12 APR 2011, PDF

Wirksamkeit & Erfüllung des Vergleichs, Facebook, v. ConnectU, 9th Cir 11 APR 2011, PDF
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Samstag, den 16. April 2011

Der schweigsame Vertrag

 
.   Dem Vertragsschreiber, der auch Buchkapitel über das Verfassen amerikanischer Verträge beisteuert, leuchtet diese Revisionsbegründung ein:
Meineke Car Care Centers v. RLB Holdings, LLC, Aktenzeichen 09-2030.

Das Bundesrevisionsgericht des vierten Bezirks der USA in Richmond, Virginia, hob ein Urteil auf, mit dem einem Franchisegeber der Ersatz zukünftiger Schäden nach Vertragsverletzung abgesprochen wurde. weil diese Anspruchsart nach geltendem Recht nicht ausdrücklich in den Vertrag einbezogen wurde. Allgemein geht es nicht um Franchise-Recht, sondern den Vertragsgrundsatz.

Das Gericht erklärt nämlich ausführlich, dass im Vertrag auch an den Stellen, die bestimmte Rechtsfolgen von Vertragsverletzungen regeln, nicht zwingend erklärt werden muss, dass das ohne Vertrag anwendbare Recht auf alle im Vertrag ungeregelten Fragen anwendbar bleibt.

Mit anderen Worten: Schweigen schadet nicht.

Allerdings sollte man wohl nur dann schweigen, wenn man weiß, wie das allgemeine Recht eines Staates der USA, das auf den Vertrag anwendbar gemacht wird, bestimmte Fragen regelt. Hier konnten die Vertragsparteien die Lücke wagen, weil das Common Law von North Carolina eine Regelung für die Rechtsfolgen kannte, die die Parteien zum Prozess führten.

Dass eine Partei die Rechtsfolgen vermeiden wollte, ist verständlich. Sonst gäbe es ja keinen Prozess. Dass das Untergericht das einzelstaatliche Recht wegen seiner Nichtrezitierung im Vertrag nicht anwenden wollte, ist weniger verständlich. Das Revisionsgericht konnte seine Folgerungen nicht nachvollziehen. Es hob die Entscheidung am 14. April 2011 auf.


Freitag, den 15. April 2011

Deutschland siegt

 
.   Deutschland siegt - und es war nicht einmal so schwer. Aussichtslose Klagen gehen auf den Wecker, nicht nur den Beklagten, sondern auch den US-Gerichten. Kurzen Prozess machte in der Revision das Bundesgericht in New York City, als der Kläger monierte, das Untergericht hätte nicht sua sponte seine Klage wegen ihrer Aussichtslosigkeit und der Immunität der Bundesrepublik Deutschland abweisen dürfen.

Kurzen Prozess gemacht - das bedeutet leider nicht immer einen kurzen Prozess. Die Klärung der sachlichen Zuständigkeit kann wie die der örtlichen Zuständigkeit Jahre dauern und einen erheblichen Kostenaufwand verursachen. Dabei werden die Kosten nach der American Rule der obsiegenden Partei in der Regel nicht erstattet.

Im Fall Zapolski v. Federal Republic of Germany, Az. 10-2018, lief immerhin das Revisionsverfahren fix: Der United States District Court for the Eastern District of New York hatte erst am 4. Mai 2010 sein Urteil erlassen. Das Revisionsgericht bestätigte schon am 14. April 2011, dass das Untergericht die Frage der Immunität aus eigenem Antrieb prüfen durfte. Die Aussichtslosigkeit der Klageansprüche darf es ebenfalls selbständig zum Anlass nehmen, eine Klage abzuweisen.


Donnerstag, den 14. April 2011

Das letzte Wort hat der Richter

 
CH - Washington.   Angriff ist nicht immer die beste Verteidigung. Offensichtlich unhaltbare Berufungsgründe führen auch nicht durch ihre Fülle zum gewünschten Erfolg. Dies zeigt die amüsante Entscheidung des Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks der USA vom 12. April 2011 im Fall Rodriguez v. Señor Frog's de la Isla, Az. 09-2548.

Das Urteil ist ein gutes Beispiel für die Abänderung eines Geschworenenspruchs durch den Richter und vor der Urteilsverkündung. Den Geschworenen­spruch kann der Richter generell auf Antrag der Parteien verwerfen, erhöhen, durch seine eigene Subsumtion ersetzen oder mit dem Remittitur herabsetzen. Änderungen durch den Richter nach dem Geschworenenspruch sind nur solange zulässig, wie noch kein Urteilsspruch erfolgt ist. Hier hielt das Untergericht den Geschworenenspruch, Verdict, aufrecht, nachdem die Beklagte im Untergericht einen Antrag auf Herabsetzung des zuerkannten Betrages gestellt hatte.

Das Gericht erörtert auch die Voraussetzungen der sachlichen Zuständigkeit eines Bundesgerichts im Fall von Diversity Jurisdiction. Das Bundesgericht entscheidet unter anderem bei Streitigkeiten zwischen Bürgern aus unterschiedlichen Staaten, wenn der Streitwert über $75.000,00 liegt, auch wenn die Klage kein Bundesrecht betrifft. Dabei ist für die Staatszugehörigkeit der Wohnsitz von Bedeutung, der sich dort befindet, wo sich eine Partei dauerhaft aufhält und bleiben möchte.


Mittwoch, den 13. April 2011

Facebooks Mr. 50%: Beweise

 
.   Perfekte Nachtlektüre: Die Beweise für Paul Ceglias Mitinhaberschaft an Facebook aus der auf neuen Stand gebrachten Klage. Die Beweise sollen belegen, dass Zuckerberg für ihn arbeitete, bezahlt wurde und die Hälfte des Unternehmens erhalten sollte. Dann soll Zuckerberg ihn betrogen haben. Abendfüllend.

Nachdem am 11. April 2011 die unterhaltsame Klage der ConnectU-Gründer gegen Facebook endlich den Schrottplatz der Rechtsgeschichte erreichte, wird es für Facebook-Beobachter nun doch nicht langweilig, Ceglia sei Dank!


Dienstag, den 12. April 2011

Schlussstrich unter Facebook-Urstreit

 
.   Die Vorgeschichte von Facebook hat eine Nachgeschichte, die am 11. April 2011 abgeschlossen wurde: Im Fall Facebook v. ConnectU, Az. 08-16745, schrieb das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks der USA in San Francisco das vermutlich letzte Kapitel mit einer ausführlichen Begründung seiner Entscheidung über die Wirksamkeit und Erfüllung eines Prozessvergleichs zwischen den Gründern beider Gesellschaften und den Gesellschaften selbst.

Im Rahmen einer Mediation erhielt Facebook die konkurrierende Gesellschaft ConnectU, Inc. und verpflichtete sich zur Zahlung eines ausgehandelten Kaufpreises zu von Facebook zu bestimmenden Vertragsbedingungen. Den kurzen Vergleich griffen die Gesellschafter von ConnectU als unwirksam an.

Dem Gericht - und jedem, der im Rahmen von Verhandlungen einen Vergleich nach amerikanischem Recht formuliert, - war wichtig, dass der kurze Text die erforderlichen Merkmale eines Vertrages enthält und damit nicht unwirksam ist.

Der Umstand, dass Facebook die Vertragsbedingungen für die Anteilsübertragung verkehrsüblich ausformulieren durfte, ist unschädlich, solange die Formulierung nicht einseitig ausfällt. Dasselbe gilt für die angegriffene Länge und Komplexität des Vertrages, erklärt das Gericht.


Montag, den 11. April 2011

Die Herrin prozessualer Gerechtigkeit

 
CH - Washington.   Die Teilnahme an einer Strafrechtsverhandlung im Superior Court of the District of Columbia führt erst zur Metrostation Judiciary Square. Nachdem man eine lange Schlange und eine umfassende Sicherheitskontrolle hinter sich gebracht hat, gelangt man in das mit vielen Rolltreppen versehene Innere des Gebäudes. Im dritten Stock kann man die Strafprozesse beobachten.

Die erste Verhandlung begann mit der Vorstellung der Richterin. Danach wurden zu jedem Termin die in Eisenketten gefesselten und orangefarbenen Overall gekleideten Angeklagten vorgeführt. In den ersten drei Verhandlungen stellt an diesem Morgen nur die Staatsanwaltschaft Anträge - die Vorfreude der Referendare auf filmreife Verhandlungsszenen verflog. Doch der nächste Fall wog in einer seiner vielen Etappen wieder alles auf: Versuchter gemeinschaftlicher Mord. Auf das Opfer wurden zwei Schüsse abgegeben. Der erste Schuss traf den Bauch und der zweite den Kopf des Opfers mit anschließendem Backendurchschuss. Das Opfer überlebte.

Nachdem die Jury, bestehend aus vierzehn Geschworenen, links von den Zuschauern eintrat und Platz nahm, belehrte die Richterin sie über die Anfertigung von Notizen, ihre Schweigepflicht, ihre Funktion und die der Richterin sowie den genauen Ablauf. Die Jury befindet über die Schuld der Angeklagten und entscheidet über das Vorliegen von Tatsachen. Eine Begründung ihrer Subsumtion ist nicht erforderlich.

Nach der Aufklärung schritt einer der beiden Staatsanwälte vor die Jury, schilderte eindrucksvoll den Fall und den Ablauf der Zeugenvernehmung. Dann verriet er das von ihm erwartete Ergebnis. Ihm folgten die beiden Anwälte der Beklagten. Sie erklärten der Jury ihre Sicht des Falles und plädierten auf unschuldig, bevor in Anwesenheit der Beklagten die Zeugenvernehmung durch den Staatsanwalt begann. Diese weist Unterschiede zum deutschen Strafprozessrecht auf. Der Zeuge nahm aus Zuschauersicht links neben der Richterin, die auf einem erhöhten Podium saß, und nicht in der Mitte des Gerichtssaales, Platz.

Die Zeugenvernehmung begann mit der Vernehmung zur Person durch den Staatsanwalt und nicht durch die Richterin. Auf allgemeine Fragen, die die Glaubwürdigkeit belegen sollen, folgten zielgerichtete Fragen über den Tathergang, wobei der Staatsanwalt vor dem Gerichtspodium auf und ab lief. Im Kreuzverhör standen die Zeugen jeweils den Verteidigern zur Verfügung - immer vereidigt und in Gefahr, bei einem falschen Wort selbst im Gefängnis zu landen.

Die Kontrolle des Verfahrens durch die Anwälte war eine interessante Beobachtung für die Referendarinnen. Die Richterin genießt jedoch einen nahezu königlichen Respekt, der seinen Weg aus dem englischen Recht in den amerikanischen Prozess fand. Sie wirkte wie die Herrin der prozessualen Gerechtigkeit, während die Anwälte für die materielle Gerechtigkeit verantwortlich schienen.


Sonntag, den 10. April 2011

Zuständigkeit und Gitmo

 
.   Beim Vortrag am 7. April 2011 von General­konsul Klaus Botzet zu Fragen inter­nationalen Rechts im Rahmen deutsch-amerika­nischer Bezie­hungen kristal­lisierten sich bei der German American Law Asso­ciation in Wash­ington die Themen Zustän­digkeit amerika­nischer Gerichte nach dem Alien Torts Claims Act und euro­päische Beur­teilung der aus ameri­kanischer Sicht anwend­baren Militär­gerichts­barkeit statt ordent­licher Straf­gerichts­barkeit als Schwer­punkte heraus.

Als Leiter der Rechts­abteilung trug der General­konsul der deutschen Botschaft in Wash­ington vor dem Capital Area Chapter der GALA zum Auftakt der Frühlings­vortrags­reihe vor. Die anre­genden Themen führten zur Über­ziehung des vorge­gebenen Zeit­rahmens, als die begeisterten Experten aus Wirtschafts­kanzleien und Minis­terien die Gelegen­heit zum stimulie­renden Austausch in der Questions and Answers-Runde wahr­nahmen.


Samstag, den 09. April 2011

Menschenrechtsbericht der USA

 
.   Außenministerin Clinton veröffent­lichte mit ihrer Stellung­nahme vom 8. April 2011 den jährlichen Menschen­rechts­bericht der US-Regierung sowie die neue Webseite Humanrights.gov.

Die eigentümlichen deutschen persönlichkeits­rechts­verlet­zenden Offen­legungs­pflichten von Webseiten­inhaber­namen, Steuer­nummern und privaten Kontakt­informati­onen, die Betreiber Kriminellen wie Stalkern und Phishern ausliefern müssen und das Recht auf Anonymität und Privat­sphäre wertlos machen, bleiben unerwähnt, obwohl ihre potentiellen Auswir­kungen auf die Meinungs­freiheit und die Unverletz­lichkeit der Person und Wohnung in Deutschland den im Bericht genannten Menschen­rechtsver­letzungen Libyens entsprechen.



Urteile im Recht der USA in Stichworten

 
.   Die wichtigsten Urteile der Woche aus den Obergerichten der USA:
Via Tora Bora nach Gitmo, Esmail v. Obama, DC Cir 8 APR 2011, PDF

Kostenfrage: Revision ohne Wortprotokoll, Frye v. BAE, 4th Cir 7 APR 2011, http://USAnwalt.com PDF

Wettbewerbsverbotshaftung, Dolphin Dir. Equity Partnrs v. Interactv Motorsports & Entm't Corp., 2nd Cir 6 APR 2011, PDF

Zurückdatierte Lizenz mit Schiedsklausel, Software for Moving v. La Rosa Del Monte Express, 2nd Cir 5 APR 2011, PDF

Supreme Court der USA, Cullen v. Pinholster, AZ Christian School Tuition Organization v. Winn, 4 APR 2011, Decisions Today: Decisions Today
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Freitag, den 08. April 2011

Wiedererlangung der deutschen Staatsbürgerschaft

 
CH - Washington.   Ehemalige deutsche Staatsbürger können nach § 13 StAG wieder einge­bürgert werden. Hat ein Deutscher ab dem 1. Januar 2000 eine neue auslän­dische Staatsange­hörigkeit angenommen und keine Beibehaltungs­genehmigung für die deutsche Staatsan­gehörigkeit beantragt, führt dies zu einem Verlust der deutschen Staatsan­gehörigkeit.

Durch die Veränderung der Verwaltungs­praxis des Bundesver­waltungsamts seit November 2010 ist es nun möglich, in den Fällen, in denen ein gebürtiger deutscher Staatsan­gehöriger seine Staatsan­gehörigkeit nach § 25 StAG seit dem 1. Januar 2000 verloren hat, weil er nicht rechtzeitig eine Beibehaltungs­genehmigung beantragt hat, eine Wiederein­bürgerung nach § 13 StAG unter erleich­terten Voraus­setzungen zu erlangen. Es handelt sich hierbei um eine Kann- und damit um eine Ermessens­vorschrift, so dass kein Anspruch auf Wiederein­bürgerung besteht. Voraus­setzungen sind, dass bei recht­zeitiger Antrag­stellung eine Beibehaltungs­genehmigung erteilt worden wäre sowie Bindungen an Deutschland vorliegen.

Grundsätzlich ist bei einer Einbür­gerung die bisherige Staatsan­gehörigkeit aufzugeben, wobei im Einzelfall Ausnahmen möglich sind.

Der Wiedereinbürgerungs­antrag und die weiteren Unterlagen sind beim zuständigen deutschen Konsulat einzureichen. Die deutsche Botschaft in Washington hält auf ihrer Webseite Germany.info zahlreiche Infor­mationen bereit.


Donnerstag, den 07. April 2011

Wettbewerbsverbot ignoriert

 
.   Zwei Unternehmen streiten sich um ein Wettbewerbsverbot, und der Dumme ist der Geschäftsführer. Er hatte ohne Bezeichnung seiner Eigenschaft als Officer ein Wettbewerbsverbot für die Nutzung von Rennwagensimulatoren unterzeichnet.

Nicht nur die Gesellschaft haftet daher der anderen Vertragspartei für die Verletzung, sondern auch er persönlich, entschied am 6. Aril 2011 das in New York City angesiedelte Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA im Fall Dolphin Direct Equity Partners v. Interactive Motorsports & Entertainment Corp., Az. 10-1547, mit einer kurzen, doch lesenswerten Begründung.


Mittwoch, den 06. April 2011

Vertrag mit SMS, IM, Statusmeldung geändert?

 
.   Wer Verträge schreibt, muss sich neue Gedanken über die Schriftformklausel machen. Ein Gericht in Florida sieht die Änderung des Vertrags durch einen kurzen IM-Austausch als wirksam an, obwohl der Vertrag die Schriftform für Änderungen vorschreibt: CX Digital Media, Inc. v. Smoking Everywhere, Inc., 09-62020-CIV-Altonga (S.D. Fl.; Mar. 23, 2011).

Beim Entwurf des Vertrages ist also zu erwägen, wie eine SMS wirken soll. Dem Gericht reicht schon dieser Austausch, wenn sich eine Partei darauf verlässt:
Meine Quote reicht mir nicht.

Sollen wir die Obergrenze abschaffen?

Klasse!
Vertragsänderungen per SMS, EMail, IM oder Statusmeldungen in Social Media sind nicht unüblich. Sie sind auch praktisch. Sie können jedoch auch gefährlich sein. Eine echte Unterschrift bremst, kann jedoch Beweissicherheit schaffen und bestätigen, dass eine spontane Kurznachricht eine ernste Willenserklärung bedeutet.


Dienstag, den 05. April 2011

Beweisregeln für SM-Notizen: e-PSI

 

Social Media & Law
.   Wer notiert nicht mal etwas Unsin­niges bei Twitter, Face­book oder im Blog? Bereute Aus­sagen besit­zen beson­dere beweis­recht­liche Rele­vanz. Als gegen­wär­tiger Ein­druck können sie unter die Aus­nahme vom Hören­sagen­verbot fallen: Auch ein alter notier­ter gegen­wärti­ger Ein­druck gilt als zuver­lässig und beweis­recht­lich ver­wertbar.

Natürlich ist grundsätz­lich zu raten, Quatsch zu entfernen. Bereute Aussagen müssen nicht ver­ewigt werden. Jeder sollte vor dem Schreiben wissen, wie man bei Twitter und sonstwo löscht.

Doch in dem Augen­blick, da ein Prozess droht, ist das Löschen verboten: Dann greift der Litigation Hold, und jede Verän­derung von Beweisen führt zu Sank­tionen.

Sozial- und rechts­wissen­schaftlich faszi­nierend ist in diesem Zusammen­hang das Werk von Jeffrey Bellin, Face­book, Twitter and the Uncertain Future of Present Sense Impres­sions. Bellin untersucht die Aus­nahme zum Hören­sagen­beweis­verbot und regt die Prü­fung an, ob die Anwen­dung der Aus­nahme auf den gegen­wärtigen Eindruck in Social Media-Erklä­rungen, soge­nannte e-PSIs, nicht gegen Sinn und Zweck der Ausnahme verstößt. Die 35-seitige Studie empfiehlt sich nicht nur Straf­rechtlern, sondern auch IT-Juristen, Foren­sikern, Gesetz­gebern und Sozial­wissen­schaftlern.


Montag, den 04. April 2011

Eigenarten der US-Gerichtsbarkeit

 
CH - Washington.   Der zweischichtige Aufbau des Gerichtsbarkeiten in den Vereinigten Staaten von Amerika stößt bei Ausländern wie Amerikanern auf Verständnisschwierigkeiten: Gerichtsbarkeiten der Staaten in zwei vertikalen Rechtssystemen und daneben teilkonkurrierend das des Bundes! Jeder Einzelstaat und andere Rechtskreise der USA unterhalten eigene Gerichte und eigene Rechtsordnungen mit über 55 verschiedenen Prozessordnungen.

Wechselspiele zwischen den Bundes- und Staatsgerichtsbarkeiten sind die Folge. Bundesgerichte sind sachlich zuständig für bundesrechtliche Ansprüche sowie vorausgesetzt, die Parteien stammen aus unterschiedlichen Staaten,- auch Ansprüche aus einzelstaatlichem Recht. Die sachliche Zuständigkeit in den letzteren Fällen der Diversity Jurisdiction ist streitwertbegrenzt.

Das Urteil im Fall Misel vs. Mazda Motor of America, Az. 10-2018, illustrierte diese Wechselbeziehung vor dem Bundesberufungsgericht des vierten US-Bezirks am 18. Februar 2011. Das Gericht entschied, dass bei einem Streitwert von weniger als $50.000,00 für einen Anspruch aus einzelstaatlichem Recht der Weg zum Bundesgericht verwehrt ist, da die Voraussetzungen der sachlichen Zuständigkeit nicht erfüllt sind. Die Kläger müssen sich für ihren Anspruch nach einzelstaatlichem Recht an das einzelstaatliche Gericht wenden, obwohl sie aus verschiedenen Staaten stammen.

Bei der Feststellung, ob Parteien aus unterschiedlichen Staaten stammen, sind oft komplexe Fragen zu klären. Am 1. April 2011 wurde bei einer LLC-Gesellschaft beispielsweise mit gründlicher Prüfung auf die Staatsangehörigkeit der Inhaber abgestellt, wie das Bundesberufungsgericht des sechsten Bezirks in seiner lesenswerten Entscheidung im Fall Delphi Automotive Systems LLC v. United Plastics, Inc., Az. 09-4241, erläutert.


Sonntag, den 03. April 2011

Urteile im Recht der USA in Stichworten

 
.   Die wichtigsten Urteile der Woche aus den Obergerichten der USA:
Xenophobieschutz Diversity Jurisdiction im Bundesgericht, Delphi Aut Sys LLC v. Un. Plast. Inc., 6th Cir 1 APR 2011, PDF

Sammelklage fortgesetzt trotz Anspruchserfüllung, Lucero v. Bureau of Collection Recovery, 10th Cir. 31 MAR 2011, PDF

Sammelklage wegen Ungleichbehandlung, Randall v. Rolls-Royce Corp., 7th Cir 30 MAR 2011, PDF

Schutz von Weltkulturerbe, Völkerrecht & vor Terrorismus, Rubin v. Iran, 7th Cir 29 MAR 2011, PDF (Discl.: wir siegten)

Supreme Court USA: Tolentino v. New York, Astra USA, Inc. v. Santa Clara County, Connick v. Thompson, 29 MAR 2011, http://c.star.us

Kubasanktionen, Markenrecht, Empresa Cubana Exportadora v. Dep't Treasury, DC Cir 29 MAR 2011, http://1.usa.gov/gvtV6A

Streitwert für sachliche Zuständigkeit des Bundesgerichts, Misel v. Mazda Motor of Am., Inc., 4th Cir 28 MAR 2011, PDF
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Samstag, den 02. April 2011

Böse Überraschung beim Zoll

 
CH - Washington.   Plagiate sind in den Vereinigten Staaten keine Seltenheit.

Der Tourist kann auf Warenmärkten kaum ein Original von einer Fälschung unterscheiden. Eine Fälschung einer Rolex für nur $25 oder eine günstige Designerhandtasche sind für den Touristen verlockend. Sollte man so etwas kaufen? Plagiate erkennt man unter anderen daran, dass Händler die meist in Plastiktüten verpackte Ware sehr billig anbieten. Die Folgen bei einem Fund durch die Zollbeamten in Deutschland sind vielfältig. Der deutsche Zoll versteht bei der Einfuhr von Plagiaten keinen Spaß.

Die Beschlagnahme der Ware sowie die Einleitung eines zivilrechtlichen Schadensersatz- und Unterlassungsverfahrens auf Antrag des geschädigten Unternehmens stellen die Regel dar. Wenn für den Zoll gewerblicher Missbrauch erkennbar ist, kann auch ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, wobei eine Freiheitstrafe bis zu fünf Jahren möglich ist.

Eine Ausnahme für mitgebrachte Fälschungen greift, wenn die Fälschungen die Reisefreigrenze von 430,00 Euro unterschreiten und kein kommerzieller Charakter bei der Einfuhr erkennbar ist. Ausschlaggebend ist der Preis, den ein Urlauber bezahlt hat, und nicht, was die Originale kosten. Führt man mehrere Plagiate mit sich, überschreitet man die Grenze schnell und muss beim Zoll alles abgeben. Die Untersuchung des Gepäcks beginnt schon vor der Zollkontrolle. Besonders problematisch ist es, wenn die Plagiate nicht ausschließlich für den privaten Bedarf gedacht sind.

Die meisten stichprobenartigen Kontrollen finden gerade bei Passagieren von Zielen außerhalb der EU statt. Der Aufkleber auf dem Gepäckstück verrät den Zollbehörden, aus welchem Land man einreist.

Die Freude am vermeintlich günstig erworbenen Schnäppchen kann schnell vergehen!


Freitag, den 01. April 2011

Aufspaltung Facebook, Google, SAP

 
.   Kartellrecht, Facebook, Google, SAP: Zu viele Daten, Kunden? Zu große Macht im Markt? Zwingt das Verbraucherschutzamt des US-Bundes, FTC, die Riesen in die Knie?

Noch nicht. Auch erhält Bin Laden keine Strafminderung wegen seiner angeblichen Entschuldigung in Richtung USA. Die USA führen nicht den Schönfelder ein - es bleibt bei über 55 Rechtsordnungen.

Der April Fools Day hat seine Schuldigkeit getan und kann gehen.



Mastergrad in der Law Firm

 
.   Neben die American Bar Association - zuständig für die Akkreditierung von Law Schools und ihren LL.M.-Programmen - tritt heute das American Masters Institute. Seine Aufgabe besteht in der Akkreditierung von Anwaltskanzleien, die im Rahmen strenger Ausbildungspläne erfolgreichen Absolventen den Mastergrad BF.L. verleihen dürfen.

Der Master ist international ausgerichtet und setzt folgenden Mindestausbildungsplan, Syllabus, der Law Firms für im Blocksystem eingerichtete Lehrgänge voraus:
  Pflichtkurse
Der reitende Richter - Common Law, Jury
Der königliche Kanzler - Equity, Bench
Die Gerichtsbarkeiten in den USA
Die Mütter am Hafen - Genese des Gesellschaftsrechts
Die Säulen des IP-Rechts in den USA
Die Wiener Übereinkommen und der FSIA
Gerichtliche Zuständigkeit, Zustellung und Due Prozess
Typisch deutsche Vertragsfehler in den USA
Evidence - das sechste Rad der Anwaltsprüfung
55 Rechtsordnungen im Clinch und Binnen-IPR
Contracts and Torts
Die Abwehr von Klagen gegen deutsche Unternehmen, gegen Staaten
Der Schreibstil amerikanischer Juristen: Aktiv v. passiv; romanisch v. germanisch
Während Law Schools praktische Erfahrungen im Rahmen von Law School Clinics anbieten, dürfen Law Firms diese Erfahrungen im Rahmen von Internships vermitteln. Die Washington Post hatte bereits berichtet, dass manche Internships mit Vermittlungskosten von $9.000 verbunden sind.

Der BF.L.-Grad zum Preis von unter $10.000 wäre im Vergleich zur Law School Tuition ein Schnäppchen, zumal er Absolventen mit für Arbeitgeber interessanteren Wissens- und Erfahrungsnachweisen ausstattet.

Kandidaten müssen erfolgreich eine Vorprüfung bestehen, deren Schwerpunkt aus dem Nachweis von Kenntnissen transatlantischer Rechtsbeziehungen besteht. Diese werden durch die Lektüre dieser Werke erworben:
Heussen, Vertragshandbuch, Kochinke: Vertragsverhandlungen in den USA: Buchkapitel
Der Prozess in den USA: PDF
Wegerich, Business Laws of Germany, Kochinke: German Business Negotiations: Buchkapitel
US-Recht auf Deutsch: German American Law Journal



Ein Land - ein Recht: USA

 
NK - Washington.   Das Rechtssystem der USA mit seinen über 50 einzelstaatlichen Gesetzen und dem Bundesgesetz ist äußerst komplex und bietet ein nicht unerhebliches Konfliktpotential.

Der Oberste Gerichtshof der USA, Supreme Court, hat entschieden, dass die einzelstaatliche Gesetzgebung aufgegeben wird. Ein überarbeitetes Bundesrecht, Federal Law, soll zukünftig das einzig anwendbare Recht darstellen. So müssen sich amerikanische Anwälte nicht mehr zu Beginn ihrer Laufbahn für einen Bundesstaat entscheiden, sondern können ihren Arbeitsplatz beliebig wechseln.

Begrüßt wird diese Entscheidung auch von den amerikanischen Jurastudenten, die sich jetzt nicht mehr mit Zuständigkeits- und IPR-Fragen bei staatenübergreifenden Fällen auseinander setzen müssen.

Der Supreme Court hat eine Übergangsfrist, Transition Period, zur Umsetzung dieses Urteils beschlossen, bis zum 31. März 2031. Auch das Bar Exam wird ab 2031 dann vereinheitlicht.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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