• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Freitag, den 01. April 2011

Aufspaltung Facebook, Google, SAP  

.   Kartellrecht, Facebook, Google, SAP: Zu viele Daten, Kunden? Zu große Macht im Markt? Zwingt das Verbraucherschutzamt des US-Bundes, FTC, die Riesen in die Knie?

Noch nicht. Auch erhält Bin Laden keine Strafminderung wegen seiner angeblichen Entschuldigung in Richtung USA. Die USA führen nicht den Schönfelder ein - es bleibt bei über 55 Rechtsordnungen.

Der April Fools Day hat seine Schuldigkeit getan und kann gehen.


Freitag, den 01. April 2011

Mastergrad in der Law Firm  

.   Neben die American Bar Association - zuständig für die Akkreditierung von Law Schools und ihren LL.M.-Programmen - tritt heute das American Masters Institute. Seine Aufgabe besteht in der Akkreditierung von Anwaltskanzleien, die im Rahmen strenger Ausbildungspläne erfolgreichen Absolventen den Mastergrad BF.L. verleihen dürfen.

Der Master ist international ausgerichtet und setzt folgenden Mindestausbildungsplan, Syllabus, der Law Firms für im Blocksystem eingerichtete Lehrgänge voraus:
  Pflichtkurse
Der reitende Richter - Common Law, Jury
Der königliche Kanzler - Equity, Bench
Die Gerichtsbarkeiten in den USA
Die Mütter am Hafen - Genese des Gesellschaftsrechts
Die Säulen des IP-Rechts in den USA
Die Wiener Übereinkommen und der FSIA
Gerichtliche Zuständigkeit, Zustellung und Due Prozess
Typisch deutsche Vertragsfehler in den USA
Evidence - das sechste Rad der Anwaltsprüfung
55 Rechtsordnungen im Clinch und Binnen-IPR
Contracts and Torts
Die Abwehr von Klagen gegen deutsche Unternehmen, gegen Staaten
Der Schreibstil amerikanischer Juristen: Aktiv v. passiv; romanisch v. germanisch
Während Law Schools praktische Erfahrungen im Rahmen von Law School Clinics anbieten, dürfen Law Firms diese Erfahrungen im Rahmen von Internships vermitteln. Die Washington Post hatte bereits berichtet, dass manche Internships mit Vermittlungskosten von $9.000 verbunden sind.

Der BF.L.-Grad zum Preis von unter $10.000 wäre im Vergleich zur Law School Tuition ein Schnäppchen, zumal er Absolventen mit für Arbeitgeber interessanteren Wissens- und Erfahrungsnachweisen ausstattet.

Kandidaten müssen erfolgreich eine Vorprüfung bestehen, deren Schwerpunkt aus dem Nachweis von Kenntnissen transatlantischer Rechtsbeziehungen besteht. Diese werden durch die Lektüre dieser Werke erworben:
Heussen, Vertragshandbuch, Kochinke: Vertragsverhandlungen in den USA: Buchkapitel
Der Prozess in den USA: PDF
Wegerich, Business Laws of Germany, Kochinke: German Business Negotiations: Buchkapitel
US-Recht auf Deutsch: German American Law Journal


Freitag, den 01. April 2011

Ein Land - ein Recht: USA  

NK - Washington.   Das Rechtssystem der USA mit seinen über 50 einzelstaatlichen Gesetzen und dem Bundesgesetz ist äußerst komplex und bietet ein nicht unerhebliches Konfliktpotential.

Der Oberste Gerichtshof der USA, Supreme Court, hat entschieden, dass die einzelstaatliche Gesetzgebung aufgegeben wird. Ein überarbeitetes Bundesrecht, Federal Law, soll zukünftig das einzig anwendbare Recht darstellen. So müssen sich amerikanische Anwälte nicht mehr zu Beginn ihrer Laufbahn für einen Bundesstaat entscheiden, sondern können ihren Arbeitsplatz beliebig wechseln.

Begrüßt wird diese Entscheidung auch von den amerikanischen Jurastudenten, die sich jetzt nicht mehr mit Zuständigkeits- und IPR-Fragen bei staatenübergreifenden Fällen auseinander setzen müssen.

Der Supreme Court hat eine Übergangsfrist, Transition Period, zur Umsetzung dieses Urteils beschlossen, bis zum 31. März 2031. Auch das Bar Exam wird ab 2031 dann vereinheitlicht.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.