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Donnerstag, den 07. April 2011

Wettbewerbsverbot ignoriert  

.   Zwei Unternehmen streiten sich um ein Wettbewerbsverbot, und der Dumme ist der Geschäftsführer. Er hatte ohne Bezeichnung seiner Eigenschaft als Officer ein Wettbewerbsverbot für die Nutzung von Rennwagensimulatoren unterzeichnet.

Nicht nur die Gesellschaft haftet daher der anderen Vertragspartei für die Verletzung, sondern auch er persönlich, entschied am 6. Aril 2011 das in New York City angesiedelte Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks der USA im Fall Dolphin Direct Equity Partners v. Interactive Motorsports & Entertainment Corp., Az. 10-1547, mit einer kurzen, doch lesenswerten Begründung.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.