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Freitag, den 29. April 2011

Warnung ignoriert, tot: Haftung?  

.   Zahlreiche Warnhinweise vor Brand- und Explosionsgefahr stehen auf dem gefährlichen Produkt: Gas und Flammen abschalten! Der Kunde verschüttet das Produkt versehentlich und stirbt nach einem dadurch ausgelösten Brand.

Eine Produkthaftung des Herstellers soll daraus folgen, dass die dem Bundesrecht entsprechenden Warnungen nicht die Gefahr aus dem Verschütten ansprechen:

Nicole Mwesigwa v. DAP, Az. 10-1821.

Das Revisionsgericht des achten US-Bezirks in der Prärie urteilte am 28. April 2011 für den Hersteller. Er habe vor der Gefahr gewarnt: Sie resultiere aus Zündern und offenen Flammen, an die Gase des Produktes gelangen können. Klarer kann man nicht warnen.

Wie die Substanz aus der Dose an die Flamme gelange, sei nicht entscheidend. Hätte der Kunde die Warnungen vor der Brand- und Explosionsgefahr beachtet und jede Feuerquelle ausgeschaltet, wäre auch das Verschütten folgenlos geblieben.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.