×KEINE COOKIES & KEINE TRACKER

• • Rüstungsbetrieb haftet für Kriegsfolgen • • Von Rule of Law zur Barbarei • • Nicht alle werden Amerikaner • • Wo arbeitet unser Personal? Einzelstaaten reglementieren • • Regimekritik nähert sich dem Verbot • • Zollrecht umfassend erörtert • • Kritiker im Internet aufspüren: Neue Taktik • • Ruhm des toten Sportlers als Marke geschützt • • Neueste Urteile USA

Dienstag, den 31. Mai 2011

Kündigung vor Vertragsende: Anspruch?

 
.   Eine feste Vertragslaufzeit. Eine vorher ausge­sprochene Kündigung. Ein Ausgleichs­anspruch. Das Thema wiederholt sich im Arbeits­recht, bei Dauer­schuld­verhält­nissen oder - wie im Fall Royal Plan v. Guy Carpenter, Az. 10-2814, - unter Versiche­rungs­maklern.

In Florida fordert ein Gesetz, dass Ver­sicherungs­makler Rück­versicherungs­maklern jederzeit kündigen können müssen. Hier folgte die Kün­digung vor dem Ende der Vertrags­laufzeit von drei Jahren. Das Gesetz klärt nicht, ob die vor­zeitige Kündigung einen Ausgleichs­anspruch auslöst.

Das Bundesberufungs­gericht des zweiten Bezirks der USA löste das Problem am 27. Mai 2011 ohne das Gesetz. Der Vertrag selbst liefere die Antwort. Für eine Kün­digungs­folge enthält er eine Rege­lung. Wenn er im Hinblick auf andere Folgen stumm bleibe, soll er also keine Rechts­folgen auslösen. Das bedeutet hier: Keinen Ausgleich für wegen verfrühter Kündigung entgan­gener Erträge.

Moral von der Geschicht: Amerikanische Verträge werden sehr ausführlich formuliert, weil sich das Recht primär aus Präzedenzfällen ergibt, das Gesetz oft nicht viel hergibt, selbst wenn es ohne Augenmaß und in Unmassen von Bund, 50 Staaten und weiteren Gesetzgebern geschaffen wird, und Verträge möglichst alle erdenklichen zukünftigen Entwicklungen berücksichtigen sollen.

Auch Lücken sollten beim Vertragsentwurf gründlich durchdacht werden.


Montag, den 30. Mai 2011

Urteile im Recht der USA in Stichworten

 
.   Die wichtigsten Urteile der Woche aus den USA:
Webseitennamensstreit, eV aufgehoben, Voice of the Arab World v. MDTV Medical News Now, 1st Cir 27 MAY 2011, Webseite

Schiedsverfahren, Anträge, Rücknahme, Neuverfahren, Rolle d.ord.Gerichts, Accenture v. Spreng, 2nd Cir 27 MAY 2011, PDF

US Supreme Court: Comreta v. Greene, Fowler v. U.S., U.S. v. Tinklenberg, Chamber of Commerce USA v. Whiting, 26 May 2011 Decisions Today

Drei Klageabweisungen ohne Rechtskraft: Kein Gratisklageverbot, Twitty v. Nationwide, 4th Cir 24 MAY 2011, PDF

Marken- und Goodwill-Verkauf, Vincent's of Mott Street, Inc. v. Quadami, Inc., 2nd Cir 24 MAY 2011, PDF

Kein Anspruch auf Pyrrhussieg im Produkthaftungsprozess, Walton v. Bayer Corp., 7th Cir 23 MAY 2011, PDF

Inanspruchsnahme der EV-Sicherheitsleistung, Nokia Corporation v. InterDigital, Inc., 2nd Cir 23 MAY 2011, PDF

2 Supreme Court-Urteile, Brown v. Plata, General Dynamics v. U.S., 23 MAY 2011, Decisions Today: Decisions Today
Immer frische Entscheidungen: Star List Decisions Today
Tägliche Urteilsvorschau bei Twitter


Sonntag, den 29. Mai 2011

Bizarre Klage ohne Deckung

 
.   SCO verklagte Novell wegen Diffamierung der SCO-Unix-Rechte. Novell bittet den Versicherer um Deckungszusage, denn die Police deckt Verleumdungs- und Beleidigungsklagen - ohne Erfolg. Novell klagt und verliert.

Die Gerichte stellten bis zur Revision im Fall Novell v. Vigilant, Az. 10-4102, fest, dass SCO keine Tatsachen­behauptungen über eine Diffamierung vorgetragen hatte. Der Anspruch sei urheberrechtlicher Natur und von einer Ausschlussklausel der Police erfasst.

Die Entscheidung des Bundesberufungsgericht des zehnten Bezirks der USA vom 29. April 2011 zeigt die Gefahr, bei der Beurteilung des Deckungsschutz allein auf die Klageanträge zu bauen. Hier hatte SCO wohl einen Anspruch formuliert, der den Fall vor eine sympathische Jury bringen konnte und zudem auf Strafschadensersatz, punitive Damages, hoffen lies.


Samstag, den 28. Mai 2011

Zeit heilt Wunden: Markenrecht

 
.   Amerikanisches Markenrecht ist Billigkeitsrecht. Equity kennt andere Einreden als das Common Law, beispielsweise Unclean Hands, oder Laches als Verwirkung. Auch Verbotsverfügungen und einstweilige Maßnahmen zählen zum Equity-Recht.

Das Laches-Prinzip wandte am 27. Mai 2011 das Revisionsgericht in Boston in einem Marken- und Domainstreit an. Die einstweilige Verfügung gegen die Benutzerin einer gleichnamigen Marke und Domain hob es wegen zu langen Zuwartens der klagenden Antragstellerin auf.

Abschließend erklärte der United States Court of Appeals for the First Circuit im Fall Voice of the Arab World, Inc. v. MDTV Medical News Now, Inc., Az. 10-1396, ausführlich die anwendbaren Grundsätze für die Beurteilung von behaupteten Markenverletzungen, die auch auf Webseitennamen ausstrahlen.


Freitag, den 27. Mai 2011

85% vor gelber Ampel verwirrt

 
.   Im Raum Washington leben schlaue Leute, doch vor der gelben Ampel erstarrt ihr Verstand. Arlington auf der anderen Potomac-Seite rühmt sich, zu den zehn bestbelesensten Orten der USA zu zählen.

Wenn sie ins Auto steigen, lassen die Fahrer den Verstand zurück, jedenfalls auf der Fahrt in die Hauptstadt. Dort fahren die meisten Autofahrer, die USA-weit keine Fahrprüfung bestehen würden.

Ein Versicherer hat gerade verkündet, dass die gelbe Ampel 85% der Fahrer im Lande verwirrt. Sie wissen nicht, was sie tun sollen.

Fußgänger bestätigen das Ergebnis empirisch. Verkehrsregeln in den USA sind uneinheitlich, und Ampeln stehen auf der anderen Seite der Kreuzung.


Donnerstag, den 26. Mai 2011

Wo sind die Parties?

 
.   $350000 sprachen die Geschworenen der Klägerin zu, die sich von DHL diskriminiert fühlte. Ein Mitarbeiter hatte sich bei ihr erkundigt, where one could party in San Juan. Er erklärte der Kollegin öfter, dass bestimmte Arbeitsplätze Männern zustehen, und benutzte unrühmliche Worte für Frauen.

Der Richter in Puerto Rico reduzierte das Schmerzensgeld um $150000. Beide Parteien fochten das Urteil an. Am 25. Mai 2011 bestätigte das Revisionsgericht des ersten US-Bezirks in Boston das Urteil im Fall , Az. 10-1655:

Das Schmerzensgeld darf der Richter im Remittitur neu beurteilen, wenn die Jury über den vertretbaren Rahmen hinausschießt. Die frauenhindernden und -beleidigenden Redewendungen fielen häufig genug, um ein feindliches Arbeitsklima zu schaffen. Die Partyfrage hingegen musste die Jury auf Anweisung des Richters ignorieren, und das war gut so, denn sie fiel nur ein Mal.


Mittwoch, den 25. Mai 2011

Wimpern: UCL wie UWG

 
.   Darf eigentlich jeder trotz des Patents der Klägerin Wimperndünger vertreiben? Wenn die Konkur­renten nicht das Haarwachs­mittelpatent verletzen, verletzen sie nicht wenigstens das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb?

Das Bundesgericht prüfte das kalifornische UWG-ähnliche Gesetz und meinte nein. Doch das Revisions­gericht des Bundes entschied für die Klägerin im Fall Allergan, Inc. v. Athena Cosmetics, Inc., Az. 10-1394.

Am 24. Mai 2011 legte es §17204 California Business & Professions Code, bekannt als UCL, nach den Vorgaben des höchsten einzelstaatlichen Gerichts Kaliforniens aus. Mehrere Beklagte hatten gerügt, dass die Klägerin keine Restitution für verlorene Einnahmen verlangt hatte, die vom Kaufinteresse Dritter, der Kundschaft, abhingen.

Die Urteile in Kwikset Corp. v. Superior Court of Orange County, 246 P.3d 877 (Cal. 2011) und Clayworth v. Pfizer, Inc., 233 P.3d 1066 (Cal. 2010), bestätigen, dass für die wettbewerbs­rechtliche Aktiv­legitimation eine Verletzung aufgrund unlau­teren Wettbewerbs ausreicht und das Rechtsmittel der Verbotsver­fügung erlaubt, erklärte der landesweit zuständige United States Court of Appeals for the Federal Circuit in Washington, DC.


Dienstag, den 24. Mai 2011

Frist wegen Windows-Bug verpasst

 

Der US-Prozess
Der US-Prozess
.   Die Berufungsfrist verpasste ein amerikanischer Anwalt, weil der Windows-Kalender ihm das falsche Datum anzeigte. Als er im Dezember zur Berechnung einer 30-Tagesfrist einen Monat in nächste Jahr weiterklickte, sprang der Kalender auf den Januar desselben Jahres zurück, was der Anwalt nicht bemerkte.

Nach Rule 4(a)(5)(A) FRCP entschuldigte das Gericht die Fristversäumnis, doch das Revisionsgericht revidierte diesen Beschluss im Fall Symbionics Inc. v. Ortlieb, Az. 10-1042, am 23. Mai 2011, wegen eines richterlichen Ermessensmissbrauchs in der Würdigung von excusable Neglect or good Cause.

Der United States Court of Appeals for the Fourth Circuit in Richmond, Virginia, sah als unentschuldigte Ursache die Unaufmerksamkeit des Anwalts bei der Benutzung der Windows-Kalendersoftware an, auf die allein er sich verlassen hatte. Er gibt dem Untergericht auch die Prüfung auf, ob der obsiegenden Gegenseite vertraglich eine Kostenerstattung für das Revisionsverfahren zusteht.


Montag, den 23. Mai 2011

Auslandstat ohne USA-Bezug

 
.   Mercedes-Benz ist nicht die einzige Firma, die vor US-Gerichte wegen Menschenrechtsverletzungen zitiert wird, die keinen Bezug zu den USA aufweisen. Das Konzept der völkerrechtswidrigen Menschenrechtsverletzung ist jung, doch wird es bei ATS-Klagen temporal und materiell stark ausgedehnt.

Erst war das zugrundeliegende Gesetz, das Alien Torts Statute, fast 200 Jahre lang vergessen worden, dann gewann es rasant an Bedeutung, allmählich kehrte wieder Vernunft ein, doch jetzt folgen Schlag auf Schlag ATS-Urteile gegen Unternehmen aus aller Welt.

Eine Bank aus Ungarn, ein Autohersteller aus Deutschland oder Ölfirmen mit globaler Präsenz: Bis der Supreme Court ein Machtwort spricht, gilt Vorsicht. Die jüngste ATS-Entscheidung erließ am 20. Mai 2011 das Bundesberufungsgericht des elften US-Bezirks: Freddy Locarno Baloco v. Drummond Company, Inc., Az. 09-16216. Die Begründung kann bei der Abwehr vergleichbarer Fälle hilfreich sein.


Sonntag, den 22. Mai 2011

Urteile im Recht der USA in Stichworten

 
.   Urteile der Woche aus den Obergerichten der USA:
Redefreiheit, Victory Through Jesus Sports v. Lee's Summit R-7 School Dist., 8th Cir 20 MAY 2011, PDF

Beidseitige Kündigungsrisiken im Softwareinstallationsvertrag, Digitech Computer, v. Trans-Care, 7th Cir 20 MAY 2011, PDF

Auslandstat ohne US-Bezug vor US-Gericht: ATS, Baloco v. Drummond Company, Inc., 11th Cir 20 MAY 2011, PDF

Strafzoll, wegweisende Mindermeinung, Papierfabrik August Koehler AG v. U.S., CAFC 19 MAY 2011, PDF

Menschenrechte Argentinien, Klage USA zugelassen, Bauman v. Daimlerchrysler Corp., 9th Cir 18 MAY 2011, PDF

Autoschlüsselsammelklagekostenbeschluss, Glasser v. Volkswagen of America, Inc., 9th Cir 17 MAY 2011, PDF

Gildenvertrag mit Schiedsklausel, Newspaper Guild v. Hearst, 2nd Cir 17 MAY 2011, PDF

U.S. Supreme Court, Schindler Elevator Corp. v. United States ex rel. Kirk , 16 MAY 2011, Decisions Today http://c.star.us

U.S. Supreme Court, Kentucky v. King, CIGNA Corp. v. Amara, 16 MAY 2011, Decisions Today http://c.star.us
Immer frische Entscheidungen: Star List Decisions Today
Tägliche Urteilsvorschau bei Twitter


Samstag, den 21. Mai 2011

Straffolgen im Waffenhandel

 
.   Das Außenministerium verkündet im Bundesanzeiger vom 23. Mai 2011 die Folgeverfügungen gegen BAE Systems plc. Das englische Unternehmen hatte vergleichsweise eine Rekordstrafzahlung wegen der Verletzung der ITAR-Bestimmungen zum Waffenhandel akzeptiert, 18 USC §371, 22 USC §2778, 22 CFR 120.

Die Nebenfolgen betreffen das Recht des Unternehmens und seiner verbundenen Gesellschaften im Ausland, Handelsgenehmigungen beantragen und Geschäfte in und mit den USA abschließen zu dürfen: Statutory Debarment and Reinstatement of BAE Systems plc, Federal Register, Band 76, Heft 99, S. 29814.


Freitag, den 20. Mai 2011

Keine Strafe ohne Presse

 
.   Die Bestrafung eines Druglords hinter verschlossenen Türen darf nicht ohne vorherige Anhörung der Presse erfolgen, entschied das Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks der USA am 19. Mai 2011 im Fall Hearst Newspapers, L.L.C. , Az. 10-40221.

Das Strafgericht hatte wegen der vom brutalen Angeklagten ausgehenden Gemeingefährdung viele Abschnitte und Akten des Prozesses als geheim bezeichnet und auch die Strafzumessung unter Ausschluss der Öffentlichkeit verfügt.

Der Presse war das Recht vorenthalten worden, die Verfügung anzufechten, doch der United States Court of Appeals for the Fifth Circuit bestätigte ihr verfassungsgeschütztes Recht.


Donnerstag, den 19. Mai 2011

Klage in USA wegen Handlungen im Ausland

 
.   Die DaimlerChrysler Corporation unterliegt der US-Gerichtsbarkeit für behauptete menschenrechtswidrige und damit völkersrechtsverstoßende Handlungen ihres argentinischen Betriebs. Der Beschluss im Fall Bauman v. DaimlerChrysler Corp., Az. 07-15386, vom 18. Mai 2011 liefert wertvollen Stoff für Diskussionen und wissenschaftliche Abhandlungen.

Ob er Bestand haben wird, hängt von der Beurteilung des Alien Torts Statute durch den Obersten Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington, DC, ab. Der hält Entscheidungen des Revisionsgerichts in San Francisco öfter für wegweisend, doch abwegig.


Dienstag, den 17. Mai 2011

Erneut Ende des Facebook-Streits

 
CK - Washington.   Der Gründerstreit um Facebook und ConnectU hat erneut sein Ende erreicht. Am 16. Mai 2011 verkündete das Revisionsgericht in San Francisco eine Änderung seiner Abweisungsbegründung vom 11. April 2011 in The Facebook, Inc. v. ConnectU, Inc., Az. 08-16873.

Wichtiger ist der damit verbundene Beschluss des United States Court of Appeals for the Ninth Circuit über die Ablehnung des Wiederaufnahmeantrags zur Anhörung von dem Gesamtgericht. Der Fall kann nun vor den Obersten Bundesgerichtshof, United States Supreme Court, gebracht werden, der ihn jedoch nicht annehmen muss.

Eine weitere Klage aus der Facebook-Gründerzeit wurde nach der letzten Abweisung des ConnectU-Falles mit einem Investorenanspruch auf den halben Facebook-Wert bekannt.


Montag, den 16. Mai 2011

Waffen an Doppel- und Drittstaatler

 
.   Unter den Begriff Waffen fällt viel. Die deutsche Wirt­schaft unterliegt in weiten Bereichen der amerika­nischen Waffen­handels­kontrolle, die auch Ausfuhren aus Deutsch­land sowie in besonderem Maße nicht­deutsches Personal betrifft.

Eine Erleichterung erfahren die International Traffic in Arms Regulations-Kontrollen im Bereich der Doppelstaats­angehörigkeit und Drittstaats­angehörigkeit. Am 16. Mai 2011 verkündete das zuständige amerikanische Außen­ministerium einen Regelungs­entwurf im Bundesanzeiger unter dem Titel Sec. 126.18 Exemptions regarding intra-company, intra-organization, and intra-governmental transfers to employees who are dual nationals or third-country nationals.

Festangestelltes Personal, das nach den seit 1999 geltenden Regeln ITAR-Sonder­beschrän­kungen unterlag, soll von diesen befreit werden. Nicht nur Unternehmen im deutschen Satel­liten- und Raketen­geschäft werden davon profitieren.


Sonntag, den 15. Mai 2011

Immun gegen sexuellen Vorwurf: Rechtsgrundlagen

 
.   Der Leiter des Internationalen Währungsfonds in Washington, DC, wird heute dem Gericht in New York vorgeführt. Dominique Strauss-Kahns Immunität bei behaupteter sexueller Belästigung von Hotelpersonal in New York steht im Umfeld von zwei Regelungen:
Artikel IX 8 der IWF-Statuten; und
International Organizations Immunities Act.
Die rechtliche Subsumtion wird erst nach Bekanntwerden aller Tatsachen sinnvoll sein. Die Webseite des Währungsfonds zeigt am Morgen des 15. Mai 2011 eine Presseerklärung, die auf die Immunität nicht eingeht und Anfragen an den Verteidiger des Fonds-Vorsitzenden verweist:
IMF Managing Director Strauss-Kahn was arrested in New York City. Mr. Strauss-Kahn has retained legal counsel, and the IMF has no comment on the case; all inquiries will be referred to his personal lawyer and to the local authorities.
The IMF remains fully functioning and operational.
Diese Auskunft entspricht der modernen Praxis: Wie bei vielen diplomatischen Vertretungen lassen die Arbeitgeber ihr Personal für ihre privaten Handlungen haften und überlassen die Entscheidung über die Berufung auf eine etwaige Immunität dem Personal. Ob Strauss-Kahn auf Immunität plädieren kann, ist nach Artikel IX 8 ohnehin fraglich, wenn sich der strafrechtlich relevante Vorwurf auf eine private Handlung bezieht. Angehörige internationaler Organisationen sind keine Diplomaten und besitzen als Pass ein Laissez Passer, keinen Diplomatenpass.


Samstag, den 14. Mai 2011

American Dream von 0 auf 50%

 
.   50 Prozent der Tankstellen gehören einem fleißigen Einwanderer. Bei seiner Marktstellung in Maryland, Virginia und dem District of Columbia kann er Preise hochsetzen, wenn sie anderenorts fallen. Den American Dream hat er erfolgreich umgesetzt. Schreiben die Regeln von Monopoly das nicht vor?

Jetzt soll er anklagt werden. Marktbeherrschung, Monopolstellung, Verbraucherausbeutung wird ihm vorgeworfen. Am American Dream ist nicht alles Gold, was glänzt.

Anders als in Deutschland greift die Bürokratie dann gleich auf mehreren Ebenen ein. Nicht nur der Bund ist zuständig. Staaten und Kommunen verlangen auch ihren Tribut. Wenn sie jemanden auf den Kieker nehmen, sieht sich der vermutete Rechtsbrecher von zahlreichen Seiten angegriffen.



Urteile im Recht der USA in Stichworten

 
.   Die wichtigsten Urteile der Woche aus den Obergerichten der USA:
Best Efforts, Agreement to agree im US-Vertrag, Denil v. deBoer Inc., 7th Cir 13 MAY 2011, PDF

Gewähr­leistungsfrist, Verjäh­rungsfrist, S Jersey Gas Co v. Mueller Co Ltd, 3rd Cir 13 FRI 2011, PDF

Örtliche Zuständig­keit bei urheber­rechtsverlet­zendem Druck­werk-Upload, Penguin v. Buddha, 2nd Cir 12 MAY 2011, PDF

Haften Rating Agencies für schwache Investi­tionen? Lehman Bros. Mortg.-Backed Sec. Liti­gation, 2nd Cir 11 MAY 2011, PDF

Markenaufgabe durch nackte Lizenz, Eva's Bridal v. Halanick, 7th Cir 10 MAY 2011, PDF

Abgewiesener Rassen­diskriminierungs­anspruch, Parish v. Siemens Medical Solutions USA, 4th Cir 9 MAY 2011, PDF

Immer frische Entscheidungen: Star List Decisions Today
Tägliche Urteilsvorschau bei Twitter


Freitag, den 13. Mai 2011

Schadenseintritt: Druckwerk im Internet

 
.   Tritt der Schaden am Verlags­ort ein, wenn rechts­widrig ein Druck­werk ins Internet gestellt wird? Diese Frage entschied zur Feststellung der ört­lichen Zustän­digkeit in New York am 12. Mai 2011 das Bundes­berufungs­gericht des zweiten Bezirks der USA in New York City im Fall Penguin Group (USA) Inc. v. American. Buddha, Az. 09-1739.

Da sich die Frage der örtlichen Zustän­digkeit über Forums­fremde auch im Bundes­gericht nach einzel­staatlichem Recht richtet, hatte das Bundes­gericht diese Frage zunächst dem obersten Staats­gericht in New York vorgelegt.

Dieses beurteilte die Frage des Schadens­eintritts bei Verlet­zungen im Internet derart, dass der Schaden am Verlags­ort eintritt, selbst wenn kein Herunter­laden aus dem Internet im Staat des Verlags­orts folgt.

Damit erstrecken diese Gerich­te das Schadens­eintritts­element der örtlichen Zustän­digkeit bei urheber­rechtsver­letzenden Druck­werken im Internet nach dem Long Arm Statute von New York auch auf Forums­fremde. Das Bundes­gericht bestimmte, dass die Zustän­digkeit nicht abschließend geklärt ist. Das Unter­gericht muss noch die weiteren Tatbe­standsmerk­male des Long Arm Statute prüfen.


Donnerstag, den 12. Mai 2011

Normen als Gemeinschaftsaufgabe

 
CH - Washington.   Bei der German American Law Association hielt am 10. Mai 2011 Bart Gordon, ehemaliger Abgeordneter im US-Repräsentantenhauses für Tennessee, einen bemerkenswerten Vortrag über gemeinsame Normensetzung in Europa und den USA.

Der amerikanische Kongress und das EU-Parlament sollten die globalen Ziele erkennen: Die Vereinheitlichung von Standards und Normen zur Anhebung und Sicherung von Lebensqualität und Zukunftschancen trotz hoher Kosten im globalen Vergleich. Diese Gemeinschaftsaufgabe kann die Wirtschaftswelt beispielsweise im Bereich erneuerbarer Energien, Nano-Technologie und Synthetic-Biologie vorantreiben. Diese Bereiche stellen zukunftsträchtige Märkte dar.

Eine Vereinheitlichung ist anders als bei der Umstellung auf das metrische System in jungen Bereichen noch möglich. Für Unternehmen in den USA wirkt wirtschaftsschädigend, wenn sie ihre Produkte nur in den USA vertreiben können, ihnen in Europa abweichende Standards und Normen dies hingegen verbieten, und für Europäer gilt dies im Hinblick auf die Arbeitsplatzschaffung in exportträchtigen Zukunftsindustrien ebenfalls.

Impulse für Angleichungen sollten aus der Wirtschaft kommen, erklärte Gordon in Washington, doch die Gesetzgeber auf beiden Seiten des Atlantik sind für ihre verbindliche Wirkung verantwortlich und sollten dem gemeinsamen Handlungsbedarf aufgeschlossen sein.


Mittwoch, den 11. Mai 2011

Arbeitgeber begrenzt PC-Zugang: Strafsache

 
.   Eine strafrechtliche Verfolgung kann die Verletzung von vom Arbeitgeber gesteckten Grenzen der Nutzung eines Arbeitsplatzrechners durch Arbeitnehmer auslösen.

Das Revisionsgericht in San Francisco entschied im Fall United States v. Nosal, Az. 10-10038, am 28. April 2011, gegen den Angeklagten, der über Mitverschwörer die Daten seines Arbeitgebers ausspähte, um damit ein konkurrierendes Unternehmen zu gründen. Die Verteidigung rügte erfolglos die Kriminalisierung der PC-Nutzung am Arbeitsplatz.

Das Gericht erkannte ebenfalls diese Gefahr. Doch ging es hier nicht um die einfache Nutzung für Privatzwecke, sondern das unberechtigte Auskunden von Geschäftsgeheimnissen. Zu deren Schutz hatte der Arbeitgeber, wie vom Trade Secret-Recht gefordert, spezifische Zugangsschranken eingerichtet.

Ihre Umgehung stellt einen Verstoß gegen den Computer Fraud and Abuse Act, 18 USC §1030, dar, erklärte der United States Court of Appeals for the Ninth Circuit.


Dienstag, den 10. Mai 2011

Naturschutz: Bärensack mit Honig

 
.   Hungrige Bären in National­parks bedeuten Gefahr für Wanderer. Die Parkver­waltung begegnet ihr mit Zulassungs­ver­fahren für bären­sichere Behälter.

Dem Bärensack eines Her­stellers entzog sie die Geneh­migung auf Empfehlung eines Natur­schutz­vereins: Die Honig­prüfung im Zoo zeigte, dass die Bären an die Nahrungs­mittel gelangten. Zudem drangen in freier Wild­bahn Bären in die Behälter ein.

Nach aufgehobener Zulassung zur Verwen­dung im Yose­mite Park klagte der Hersteller Ursack. Die Urteils­begründung im Fall Ursack, Inc. et al. v. Sierra Inter­agency Black Bear Group et al., Az. 09-17152, vom 9. Mai 2011 führt ausge­zeichnet in das amerika­nische Bundes­verwaltungs­recht und insbe­sondere die Ermessens­ausübung ein.


Montag, den 09. Mai 2011

Marktmissbrauch bei Office-Software

 
.   In den neunziger Jahren übte Micro­soft in den USA wett­bewerbs­widrigen Druck auf Her­steller in Märkten aus, in die Micro­soft expan­dieren wollte. Aus Furcht vor Repres­salien verkaufte Novell seine DOS-Software­sparte an die Firma Caldera, die dann erfolg­reich gegen Microsoft kartell­rechtlich vorging.

Als Novell auch im Wordper­fect Office-Produkt­bereich unter Micro­softs Intrigen litt, klagte die Firma selbst wegen Kartellrechts­verstößen. Microsoft rea­gierte mit der Behaup­tung, das Recht auf die Geltend­machung diese Ansprüche nach §2 Sherman Act sei mit dem DOS-Trans­fer erloschen, und das Bundes­gericht erster Instanz stimmte zu.

Am 3. Mai 2011 reduzierte das Revi­sions­gericht des vierten US-Bezirks die Rechts­frage im Fall Novell v. Microsoft, Az. 10-1482, auf eine vertrags­rechtliche. Seine 23-seitige Begründung führt die Argu­mente aus der Vertrags­auslegung sowie der Rechts­kraft­erstreckung zwischen Pro­zessen aus. Novell gewinnt.


Sonntag, den 08. Mai 2011

US-Gerichte gegen Ansturm aus Ausland

 
.   Nur die Todesstrafe regt das Ausland mehr auf als die vermutete Allzustän­digkeit der Gerichte in den USA. Dass bestimmte Gesetze auslän­dische Sachver­halte vor US-Gerichten nach­prüfbar machen, wie das Alien Torts Statute, wird aller­dings über­bewertet.

Auch amerikanische Gerichte finden das Haar in der Suppe der aus dem Ausland einge­schleppten Behaup­tungen. Richtig verteidigt, lassen sich auslän­dische Unter­nehmen, die in den US-Gerichten verklagt werden, auch wieder frei­schlagen. Dennoch bleibt der Schmerz, den die enormen Verteidigungs­kosten sowie die schwere Belastung durch das Ausfor­schungs­beweis­verfahren, Discovery, im US-Prozess auslösen.

Am 5. Mai 2011 entschied das Bundes­berufungs­gericht des zweiten US-Bezirks, das viele ATS-Klagen bearbeitet, im Fall Liu Bo Shan v. China Constr. Bank Corp., Az. 10-2992, gegen einen Chinesen, der die chinesische Staats­bank in New York verklagt hatte. Das Gericht erklärt zwar die anwend­baren Fragen der Gerichts­barkeit nach dem ATS und dem Foreign Sovereign Immunities Act, meint jedoch, dass die Klage schon wegen der Unschlüs­sigkeit des Vortrags ATS-geeigneter Tatbestands­merkmale abzuweisen ist. Lesenswert!



USA in Stichworten

 
.   Das Wichtigste aus Ministerien und Obergerichten der USA:
Handelsvertretervertragsanspruch abgewiesen, Mele v. TSE Systems GmbH, 3rd Cir 4 MAY 2011, PDF

Verwirrte Urteile, Domainnamen, Firmen, Wright v. Compgeeks.com, 10th Cir 4 MAY 2011, PDF

Vertragsanaloger Schutz der Filmidee, Montz v. Pilgrim Films & Television, 9th Cir 4 MAY 2011, PDF

Verleumder verliert durch VU, gewinnt in Insolvenz, Shulman v. Lamphere, 10th Cir 4 MAY 2011, PDF

Deutschland verletzt Freundschaftsvertrag durch Anwaltszulassungsvoraussetzungen? Keine Sanktion. USTR, PDF

Office Software: Später Sieg im Kartellrecht, Novell v. Microsoft, 4th Cir 3 MAY 2011, PDF

US Supreme Court, Strafrecht & Jury, Binnenstaatsverträge, Bobby v. Mitts, Montana v. Wyoming, 2 MAY 2011, Decisions Today http://c.star.us
Immer frische Entscheidungen: Star List Decisions Today
Tägliche Urteilsvorschau bei Twitter


Samstag, den 07. Mai 2011

Vertragsanaloger Schutz des Filmskripts

 
CH - Washington.   Kann der Verfasser eines Filmskripts gegen den Produzenten einen Anspruch geltend machen, wenn dieser bei Nutzung seines Skripts keinen Ausgleich zahlt?

Im Fall Montz v. Pilgrim Films & Television Inc., Az. 08-56954, entschied das Bundesberufungsgericht des Neunten Bezirks der Vereinigten Staaten von Amerika, dass aufgrund vertragsähnlicher Beziehungen zwischen den Parteien der Produzent einer Ausgleichspflicht unterliegt. Der Produzent nutzte das Filmskript des Verfassers ohne Zahlung einer Vergütung. Das Gericht stellte fest, dass der konkludent entstandene Vertragsanspruch des Verfassers wegen unvergüteten Gebrauch des Skripts durch den Produzenten keine Umgehung des bundesrechtlichen Urheberrechts ist. Der Nichtausgleich bedeutet eine Verletzung des Vertrauensschutzes, der nach kalifornischem, also einzelstaatlichem Recht wirkt.

Der Schutz des Filmskripts fällt an sich unter das Bundesurheberrechtsgesetz. Liegt jedoch eine zweiseitige Erwartung der Parteien auf Vergütung bei Nutzung des Skripts vor oder wird dem Produzenten das Skript im Vertrauen der Gewohnheit und Praxis der Unterhaltungsindustrie in der Weise übergeben, dass bei Umsetzung des Skripts ein Ausgleich durch Produzenten erfolgt, liegt eine konkludent entstandene Vertragsbeziehung vor, die nach einzelstaatlichem Vertragsrecht beurteilt werden darf.

Dieser Anspruch kann ohne Verletzung des ansonsten im Copyright ausschließlichen Bundesrechts bestehen.


Freitag, den 06. Mai 2011

Verurteilter Verleumder bankrott

 
CT - Washington.   Der Verleumder, der die Lust am Prozess verlor, erhielt ein Versäumnisurteil in Höhe von $ 431,000.

Kann er es mit der Privatinsolvenz abschütteln? Dort meldet sein Gegner die prozesshindernde Einrede, dass der Anspruch auf einer böswilligen Rechtsverletzung beruht. Damit kann das Urteil im Insolvenzverfahren nach einzelstaatlichem Recht nicht erlöschen.

Das Bundesberufungsgericht des 10. Bezirks der USA stützte sich in der Entscheidung Shulman v. Lamphere, Az. 10-6213, am 4. Mai 2011 auf den Rechtsgrundsatz, dass die hindernde Wirkung des Urteils nur eintreten kann, wenn die Angelegenheit bereits wirklich verhandelt wurde. Ein Versäumnisurteil bedeutet gerade, dass die Thematik nicht vollständig ausgehandelt wurde und der Beklagte in der Regel nicht alle Möglichkeiten der Verteidigung ausgeschöpft hat. Dass der Beklagte sich nur anfangs am Verfahren beteiligte, ändert am Ergebnis nichts.

Wegen der anfänglichen Mitwirkung fällt der Fall in eine Grauzone des Rechts. Doch das Gericht erklärt, dass das Versäumnisurteil hier keine prozesshindernde Wirkung in der Insolvenz herbeiführt. Das Versäumnisurteil geht in der Insolvenz unter.

Damit siegt am Ende der Verleumder.


Donnerstag, den 05. Mai 2011

Immer diese Mütter!

 
.   Helicopter Moms heißen die Mütter, die Kinder selbst im Studenten­alter bemuttern und bevor­munden, für sie bei Profes­soren vorstellig werden, und ihnen Kühl­schränke und Taschen füllen.

Im Gesellschafts­recht der USA führt das zur Haftung. Die hundert­prozentige Mutter einer Corporation sollte sich aus dem Tages­geschäft der Tochter heraus­halten.

Abgesehen von der daraus resul­tierenden Durchgriffs­haftung der Mutter für die Verbind­lichkeiten der Tochter kann die über­mäßige Einmischung auch zu einer ört­lichen Zustän­digkeit von US-Gerich­ten für eine auslän­dische Mutter­gesellschaft führen, die vermeid­bar wäre, wenn die Mutter bliebe, wo sie hingehört, nämlich in ihr Vater­land.

Das Urteil vom 4. Mai 2011 des Bundes­berufungs­gerichts des dritten Bezirks der USA im Fall Mele v. TSE Systems GmbH, Az. 10-3580, zeigt ein weiteres Risiko auf: Die deutsche Mutter-GmbH kann bei der Verlet­zung eines Handels­vertreter­vertrags zwischen ihrer Tochter und dem Handels­vertreter unerwartet zur Haftung wegen Vertrags­einmischung, tortious Inter­ference in Contractual Relations, vor das US-Gericht zitiert werden. In diesem Fall gewann die GmbH nur, weil der Handels­vertreter die Schädigungs­absicht der Mutter im Rahmen der Einmischung nicht belegte. Allein die Verteidi­gungs­kosten sollten der GmbH deutlich gemacht haben, dass man die US-Tochter um jeden Preis ihre Geschäfte selbständig führen läßt.

Dazu gehört zur Vermeidung der materiell­rechtlichen Haftung und der prozes­sualen Unter­werfung unter die US-Gerichts­barkeit auch, dass die Mutter nicht die Rechnungen der Tochter bezahlt.

Bei Studentinnen mag das anders sein. Bei Cor­porations ist das ein oft teurer Fehler.


Mittwoch, den 04. Mai 2011

Sanktionen im Discovery-Verfahren

 
CH - Washington.   Wie lange kann eine Partei ihre Beweis­verpflichtung in den USA ignorieren, bis sie eine Maßregel trifft?

Einer Partei im amerika­nischen Gerichtsverfahren können bei Nichtvorlage von Beweismitteln erhebliche Sanktionen drohen. Die Parteien müssen im US-Prozess die Tatsachen - auch die der Gegenseite - selbst beweisen. Die enorm teure Beweiser­forschung findet nicht von Amts wegen statt. Dieses dem Termins- und Beweis­verfahren, Trial, vorge­schaltete Beweis­erforschungs­verfahren, das in Deutschland oft als Pre-Trial Discovery bezeichnet wird, findet unter Aufsicht des Gerichts und unter Ausschluss der Geschwo­renen durch die Partei­anwälte statt.

Unterlässt eine Prozess­partei die Mitwir­kung bei der Heraus­gabe von Beweis­material, darf das Gericht vielseitige Sanktionen verhängen. Dies kann, die deutschen Parteien schockierend, soweit führen, dass es die Klage abweist oder alle Einreden und Einwen­dungen verbietet und anders als im deutschen Recht eine vollstän­dige Subsumtion unterbleibt. Oder der Partei werden Prozess­kosten unter Abweichung von der American Rule aufgebürdet.

Im Fall Markyl Lee et al. v. Max Inter­national, LLC, Az. 10-4129, entschied das Bundes­berufungs­gericht des zehnten Bezirks am 3. Mai 2011, dass die dreimalige erfolglose Auffor­derung an die Kläger­partei, ihrer Beweis­vorlage­pflicht nachzu­kommen, zur entgültigen Klage­abweisung berechtigt.

Das Discovery-Verfahren ist mit einem erheb­lichen Kosten- und Zeitauf­wand verbunden. Beispiels­weise führt die bloße Verneh­mung eine Zeugen im Rahmen des Beweiser­forschungs­verfahrens nicht selten dazu, dass allein für den Wort­protokoll­führer täglich $1000 anfallen. Die Vergleichs­bereit­schaft ist zwischen den Parteien mit beschränkten Mitteln oft groß, um der Kosten­last des Prozesses zu entgehen.


Dienstag, den 03. Mai 2011

Praktikum in London

 

Juristenausbildung
.   Im Mai begann das Praktikum beim Barrister. Schon etwas her - und jetzt ist der Barrister vom Gray's Inn einfluss­reicher Richter am Euro-Gericht.

Der Wahlstations­ausbilder wurde später Präsident seines Landes.

Nicht allen Ausbildern hat der Verfasser Glück gebracht - einem standen gar die Haare zu Berge -, doch beweist die Bereit­schaft zur unbe­zahlten inten­siven Ausbil­dung junger Juristen bestimmt einen guten Kern, der bei entspre­chendem Umfeld besondere Erfolge herbei­führt.

Mittlerweile bilden die etwa 200 Washingtoner Wahl­stations-Refe­rendare des Ver­fassers wie seine ehemaligen Prakti­kanten schon lange selbst junge Juristen aus. Bei Facebooks WahlstationUSA können sich die BCR-Alumni weltweit, beruflich und wissen­schaftlich austauschen.


Montag, den 02. Mai 2011

Sony, Apple: Nicht aus IBM-Fehlern gelernt

 
.   Sony entfernte eine Produkteigenschaft der PS3-Rechner und verklagte in den USA einen Programmierer, der sie wieder verfügbar machte. Nachdem er finanziell in die Knie und zu einem Vergleich gezwungen wurde, entscheidet nun ein finnisches Verbraucheramt gegen Sony. Sony muss für die nach dem Kauf erfolgte Verkrüppelung einen Ausgleich zahlen.

Nachweise:
Sony should pay €100 to man for OtherOS removal, consumer board says
PS3: Unratsame Flucht vor dem Gericht
Einer gegen alle, alle gegen einen: PS3
Sony, PS3 hacker George Hotz reach settlement
In Finnland scheint man die Schnittstellen von Technik und Recht im Griff zu haben. Wer ein Produkt verkauft, darf nicht anschließend wesentliche Eigenschaften entfernen, und die Berufung auf eine Lizenz zieht nicht. Sammelt etwa Daimler die Sterne mit seinen IP-Rechten nach dem Autoverkauf wieder ein? Derselbe Grundsatz passt auch zur Entdrosselung von iPhone und iPad.

Apple verändert seine Software laufend, um vorhandene Funktionen nach dem Warenverkauf zu verkrüppeln und damit Dritten zu verbieten, im Wettbewerb mit Apples AppStore Software an Apple-Kunden zu vertreiben oder Sicherheitswartung zu betreiben. Vergleichbare Spielchen mit dem Motto IBM illegal Tie-in gab es schon zur Großrechnerzeit und wurden schließlich unterbunden.


Sonntag, den 01. Mai 2011

1. Mai ist kein Labor Day

 
.   Labor Day ist der Tag der Arbeit in den USA. Der wird nie auf einen Sonntag fallen. Mit ihm geht der Sommer offiziell zu Ende. Er fällt auf einen Montag Anfang September. Bis dahin gibt es in den USA noch zwei weitere gesetzlich normierte Feiertage, die man bei Geschäftsreisen in die USA einkalkulieren muss: Den Memorial Day im Mai und den 4. Juli.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
×KEINE COOKIES - KEINE TRACKER