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Sonntag, den 08. Mai 2011

US-Gerichte gegen Ansturm aus Ausland  

.   Nur die Todesstrafe regt das Ausland mehr auf als die vermutete Allzustän­digkeit der Gerichte in den USA. Dass bestimmte Gesetze auslän­dische Sachver­halte vor US-Gerichten nach­prüfbar machen, wie das Alien Torts Statute, wird aller­dings über­bewertet.

Auch amerikanische Gerichte finden das Haar in der Suppe der aus dem Ausland einge­schleppten Behaup­tungen. Richtig verteidigt, lassen sich auslän­dische Unter­nehmen, die in den US-Gerichten verklagt werden, auch wieder frei­schlagen. Dennoch bleibt der Schmerz, den die enormen Verteidigungs­kosten sowie die schwere Belastung durch das Ausfor­schungs­beweis­verfahren, Discovery, im US-Prozess auslösen.

Am 5. Mai 2011 entschied das Bundes­berufungs­gericht des zweiten US-Bezirks, das viele ATS-Klagen bearbeitet, im Fall Liu Bo Shan v. China Constr. Bank Corp., Az. 10-2992, gegen einen Chinesen, der die chinesische Staats­bank in New York verklagt hatte. Das Gericht erklärt zwar die anwend­baren Fragen der Gerichts­barkeit nach dem ATS und dem Foreign Sovereign Immunities Act, meint jedoch, dass die Klage schon wegen der Unschlüs­sigkeit des Vortrags ATS-geeigneter Tatbestands­merkmale abzuweisen ist. Lesenswert!


Sonntag, den 08. Mai 2011

USA in Stichworten  

.   Das Wichtigste aus Ministerien und Obergerichten der USA:
Handelsvertretervertragsanspruch abgewiesen, Mele v. TSE Systems GmbH, 3rd Cir 4 MAY 2011, PDF

Verwirrte Urteile, Domainnamen, Firmen, Wright v. Compgeeks.com, 10th Cir 4 MAY 2011, PDF

Vertragsanaloger Schutz der Filmidee, Montz v. Pilgrim Films & Television, 9th Cir 4 MAY 2011, PDF

Verleumder verliert durch VU, gewinnt in Insolvenz, Shulman v. Lamphere, 10th Cir 4 MAY 2011, PDF

Deutschland verletzt Freundschaftsvertrag durch Anwaltszulassungsvoraussetzungen? Keine Sanktion. USTR, PDF

Office Software: Später Sieg im Kartellrecht, Novell v. Microsoft, 4th Cir 3 MAY 2011, PDF

US Supreme Court, Strafrecht & Jury, Binnenstaatsverträge, Bobby v. Mitts, Montana v. Wyoming, 2 MAY 2011, Decisions Today http://c.star.us
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CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.